Eine versiegelte Depesche mit den blaugoldenen Schmuckbändern des Regiments wird Berenguer von Salberg und auch nur diesem überreicht. Bricht er das Siegel, entbieten sich folgende Zeilen in penibler Handschrift.
Eine Abschrift des Schreibens ergeht ferner an Feldwebel Marlan Kabo.
Kastell des Regimentes
Herzogtum Lichtental
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19. Rabenmond im Jahre 268 n.BK.
An Seine Eminenz, Berenguer von Salberg, Gardist und Feldgeweihter des Lichtentaler Regiments, Inquisitor und Hohepriester der Temora
Ehre der Krone Gardist von Salberg,
kraft des mir übertragenen Amtes und in meiner Würde als Vorsitzender des über Euch anberaumten Militärtribunals ergeht an Euch folgender Erlass:
Es ist der Wille des Regimentes wie auch des Herzogtums, dass Ihr vor besagtem Tribunal erscheint, welches die Begebenheiten des 9. Goldblatt 268 mit der gebotenen Schwere und Klarheit zu prüfen hat.
Es soll dort in gerechter Abwägung erkannt werden, ob gegen Eure Person ein Vergehen wider Ordnung, Gesetz oder Ehrenpflicht steht. Eure Vorrechte und Befugnisse im Verfahren
⊕ Zu Eurer Verteidigung und Ehre:
Es steht Euch frei, einen rechtschaffenen Verteidiger zu erwählen oder selbst für Eure Sache einzutreten.
Der Name desjenigen, den Ihr zu Euch beruft, ist dem Gericht zeitnah und verlässlich anzuzeigen.
⊕ Zur Besetzung des Tribunals:
Ihr seid befugt, einen beisitzenden Richter zu benennen, dessen Stimme im Rat zu Eurem Wohl wie zur Ordnung des Verfahrens beitragen möge.
Würdige aktive wie ehemalige Offiziere, Unteroffiziere und Ritter des Reiches stehen Euch zur Wahl, sofern deren Charakter als lauter und unbescholten gilt und sie für das Verfahren als geeignet beschieden werden. Teilt Eure Wahl dem Gericht unverzüglich mit.
⊕ Zur Führung der Anklage:
Mit der Vertretung der Anklage ist Feldwebel Marlan Kabo betraut, der ebenfalls einen Beisitzer vorschlagen wird.
⊕ Zur Festsetzung der Verhandlung:
Sobald die Wahl Eures Beistandes wie auch Eures Richtervorschlages im Tribunal eingegangen ist, wird der Termin der Sitzung bestimmt.
Die Absicht ist, das Verfahren binnen der kommenden vier Wochen zur Entscheidung zu führen.
⊕ Zur Klärung vorgängiger Fragen:
Solltet Ihr oder Euer Beistand wünschen, in einem persönlichen Gespräch die Modalitäten des Verfahrens, die Ordnung der Beweisführung oder die Benennung etwaiger Zeugen zu erörtern, so wird diesem Wunsch Rechnung getragen.
⊕ Das Tribunal wird nicht öffentlich erfolgen. Somit ist es neben den vorgeladenen Zeugen nur Soldaten des Regiments, Rittern, Adligen und der mit der Verfahrensbegutachtung betrauten Priestern erlaubt, dem Tribunal beizuwohnen.
Ein Précis in gebührender Form liegt dem Schreiben bei. (PN)
Im Namen des Regiments und des Herzogtums Lichtental
Arenvir Corbinian Gabriel von Tilianas
Oberst a.D.
Euer Schreiben habe ich empfangen, wenngleich ich die Ursache des Schreibens bedaure, so ist es doch meine Pflicht als Soldat Eurem Ruf zu folgen und dies werde ich tun.
Ich werde mich selbst vertreten. Zu diesem Behufe bitte ich darum, Abschriften aller fallrelevanten Berichte und Schriften anzufertigen und mir zukommen zu lassen, aufdass ich den gleichen Wissensstand wie das die Anklage habe.
Als zusätzliche Richterin bestimme ich hiermit Dame Lydia von Stahl, die ebenfalls im Lichtenthaler Regiment dient.
Als Zeugen bestimme ich vorläufig Freiherrin Moira von Bergfall, den Kronritter Keylon von Salberg, Feldwebel Renold Breg sowie Rekrut Fainche Orlaith. Ich behalte mir vor, weitere Zeugen zu benennen, sofern mir dies nach Akteneinsicht als angemessen erscheint.
Ein weiteres Schreiben erreicht Berenguer in den früheren Morgenstunden. Überbracht von einem Boten in den Farben des Regiment.
Kastell Adoran, 09. Alatnar 268
Der Krone und Reich zur Ehr, Feldgeweihter von Salberg,
mit diesem Schreiben setze ich Euch darüber in Kenntnis, dass mir durch den zuständigen Oberbefehl der Vorsitz des über Euch anberaumten Militärtribunals übertragen worden ist.
Ich trete damit an die Stelle des bisherigen Vorsitzenden und führe das Verfahren im Rahmen der geltenden Ordnung fort.
Da Ihr mich für den Beisitz des Tribunals benannt hattet, dieser Umstand durch meine Einsetzung in den Vorsitz jedoch hinfällig geworden ist, steht Euch das zugesprochene Recht erneut offen:
Ihr könnt einen neuen beisitzenden Richter vorschlagen,
sofern dieser den Bestimmungen genügt und als geeignet befunden wird.
Ich ersuche Euch daher um zeitnahe Rückmeldung, ob Ihr von diesem Recht Gebrauch machen wollt und, falls ja, welchen würdigen Offizier, Unteroffizier oder Ritter Ihr zu benennen wünscht.
Eure Mitteilung wird unmittelbar in die weitere Terminsetzung einfließen, damit das Verfahren ohne weiteren Verzug geführt werden kann.
Möge die Schildmaid über euch wachen
Korporal des Lichtenthaler Regiments
Ritter Alumenas zu Gerimor
Habt Dank für Eure Nachricht. Als weitere Richterin schlage ich ihre Erlaucht Nyome von Meerswacht vor. Diese ist zwar kein Mitglied der Ritterschaft und auch kein ehemaliger Regimentsoffizier, als Gräfin von Meerswacht teilt sie sich jedoch die Befehlsgewalt über die Truppe mit dem jeweiligen Oberst. Aus diesem Grund liegen die Angelegenheiten des Regiments in ihrem ureigensten Interesse, was sie in Verbindung mit ihrem tadellosen Leumund und ihrer Stellung in meinem Auge für die Position der Richterin qualifiziert.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal auf die noch offene Anfrage auf vollständige Akteneinsicht vom 20. Rabenmond verweisen, die bislang unbeantwortet blieb. Ohne Akteneinsicht kann ich mich nicht auf meine Verteidigung vorbereiten und somit auch nicht bei der Terminfindung mitwirken.
Temora und Reich zur Ehr, Feldgeweihter von Salberg,
Euren Vorschlag, Erlaucht Nyome von Meerswacht als beisitzende Richterin zu berufen, habe ich geprüft. Ungeachtet des tadellosen Leumunds Ihrer Erlaucht und ihrer Bedeutung für das Herzogtum ist sie für die Rolle einer beisitzenden Richterin in einem Militärtribunal dieses Zuschnitts nicht geeignet, da weder eine militärische Amtsstellung noch eine frühere Offiziersfunktion im Regiment vorliegt. Der Vorschlag kann aus diesen Gründen nicht angenommen werden.
Die von Euch angeführte Annahme, Erlaucht Nyome von Meerswacht teile sich die Befehlsgewalt über das Regiment, findet weder in den geltenden Dienstanweisungen noch in der jüngsten Audienz und Veröffentlichung Seiner Majestät eine Grundlage.
Gemäß §11 der Dienstanweisung („Verhältnis zum Adel“) besteht weder eine geteilte noch eine unmittelbare Befehls- oder Weisungsgewalt des Adels über das Regiment, sondern allein das Recht zur Anweisung bestimmter Amtshandlungen, wie dort ausdrücklich benannt.
Ergänzend verweise ich auf die letzte Audienz, sowie die daraus resultierende Kunde des Herolds der Krone vom 20. Goldblatt 268, welche festhält, dass Herzog Anselm von Lichtenthal die Oberbefehlsherrschaft über das Regiment innerhalb seiner Lande führt, während die höchste Autorität unverändert bei der Krone verbleibt. Die tägliche Führung und Organisation des Regiments obliegt weiterhin den Offizieren. Eine darüberhinausgehende Weisungsbefugnis besteht nicht.
Ungeachtet dessen bleibt Euch selbstverständlich das Recht erhalten, einen anderen geeigneten Beisitzer zu benennen, der den festgelegten Voraussetzungen entspricht. Sollte Euch hierzu niemand bekannt sein, bin ich bereit, dem Tribunal einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten.
Hinsichtlich der von Euch angesprochenen Akteneinsicht teile ich Euch mit, dass diese gewährt wird. Die relevanten Schriftstücke werden Euch separat und vollständig zur Verfügung gestellt, damit Ihr Euch in gebührender Weise vorbereiten könnt.
Bitte gebt mir zeitnah Rückmeldung, ob Ihr einen neuen Beisitzer zu benennen möchtet oder einen Vorschlag des Tribunals wünscht, damit die weiteren Schritte ohne unnötigen Verzug erfolgen können.
Temora beschütze Euch,
Korporal des Lichtenthaler Regiments
Ritter Alumenas zu Gerimor
habt Dank für Eure Nachricht und ebenfalls für die von Euch zwischenzeitlich zur Verfügung gesteltlen Berichte. In Anbetracht jener Berichte benenne ich hiermit noch ihre Hochwürden Kalveron als weitere Zeugin der Verteidigung.
Als weitere Richterin bestimme ich zudem noch Frau Oberstleutnant van Falkenglanz.