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Der Rat verkündet:
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Alathair - Online Rollenspielshard Foren-Übersicht » Region Alatarisches Reich » Der Rat verkündet:
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Rilytia Angerlohe





 Beitrag Verfasst am: 23 Jan 2022 12:24    Titel: Der Rat verkündet:
Antworten mit Zitat

Bekanntgabe der wichtigsten Beschlüsse aus der Ratssitzung vom 20. Hartung 265

1. Neuauflage der Gesetze

Die Gesetzesnovelle des Alatarischen Reiches, sowie der Städte Düstersee und Rahal wurden einstimmig beschlossen. Die Stadtverwaltungen Düstersee und Rahal wurden beauftragt, die Gesetzesnovelle allen Bürgern bekannt zu geben. Mit der Bekanntmachung verliert die III. Gesetzesauflage Anno 263 seine Gültigkeit.

Bekanntmachung der IV. Gesetzesauflage Anno 265:[https://forum.alathair.de/viewtopic.php?t=113618]

2. Handelsrecht und Auflagen für Handwerker, sowie Geschäftsleuten

Die Städteverwaltungen Düstersee und Rahal wurden einstimmig durch den Rat ermächtigt, nachfolgende Verordnung bekannt zu geben:

Geschäftstreibenden, Händlern und Handwerkern ist es von nun an wieder erlaubt mit Personen ohne Bürgerbrief zu handeln. Es wird hierbei insbesondere an die Eigenverwantwortung, Achtsamkeit und Einschätzung der Geschäftstreibenden, Händlern und Handwerkern hingewiesen keine unalatarische Profitgier über das Wohl des Reiches zu stellen.

Der Handel mit dem Feind bleibt weiterhin untersagt.

Das vorhergehende Diktat mit der Handelskontrolle ist somit aufgehoben.




Legitimiert durch die Stadtverwaltung Düstersee & Rahal
Im Auftrag der Stadtverwaltung


Rilytia Angerlohe
Statthalterin von Düstersee, Bitterforst und Grünwaid

Jacqueline Perera
Statthalterin von Rahal, Alatarien und Wetterau


Zuletzt bearbeitet von Rilytia Angerlohe am 23 Jan 2022 13:37, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Rilytia Angerlohe





 Beitrag Verfasst am: 30 März 2022 18:48    Titel:
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Bekanntgabe der wichtigsten Beschlüsse aus der Ratssitzung vom 21. Lenzing 265

1. Vermummungsrecht für Mitglieder des Ordens der Arkorither

Jedes Mitglied des Ordens der Arkorither erhält das Recht zur Vermummung innerhalb der Städte des Reichs, sofern es die ausgewiesene Ordenstracht trägt. Zudem hat es die Pflicht entsprechende Ausweispapiere von der Stadtverwaltung bei sich zu führen, die es auf Verlangen der Garde oder anderer weisungsbefugter Würdenträger vorzuzeigen hat. Die Ausweispapiere werden ausschließlich an Bürger des Reichs ausgegeben.

Die Ausweispapiere können bei den Stadtverwaltungen Rahal und Düstersee schriftlich beantragt werden.





Legitimiert durch die Stadtverwaltung Düstersee & Rahal
Im Auftrag der Stadtverwaltung


Rilytia Angerlohe
Statthalterin von Düstersee, Bitterforst und Grünwaid

Jacqueline Perera
Statthalterin von Rahal, Alatarien und Wetterau
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Rilytia Angerlohe





 Beitrag Verfasst am: 29 Jun 2022 19:41    Titel:
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Bekanntgabe der wichtigsten Beschlüsse aus der Ratssitzung vom 28. Schwalbenkunft 265

1. Abschaffung der Schürflizenz


Der Rat hat beschlossen, die Gesetze der Städte Rahal und Düstersee abzuändern. Von nun an ist eine Schürflizenz für die Bergbautätigkeit nicht mehr erforderlich. Daher wird § 1 Abs. 4

Zitat:
Die Städteverwaltungen stellen auf Antrag Schürf- und Parzellenlizenzen aus. Der Antragssteller für eine Schürflizenz muss nachweisen, dass er

a. im Besitz eines Bürgerbriefes und
b. den Hauptberuf eines Schmiedes ausübt.


komplett entfernt.


2. Einbringung von Kra'thor in Gesetzesschriften



Der Rat hat beschlossen, die Gesetze des alatarischen Reiches abzuändern. Aufgrund des Hinweises, dass Kra'thor keine Schöpfung Alatars ist, wird § 1 Abs. 2
Zitat:

(2) Ausgenommen von Abs. 1, ist die Tochter Alatars Ahamani, sowie seine Schöpfung Kra‘thor.


abgeändert in:

Zitat:
(2) Ausgenommen von Abs. 1, ist die Tochter Alatars Ahamani, sowie sein Verbündeter Kra‘thor.


An dieser Stelle sei der Hinweis gegeben, dass aus dieser Gesetzesänderung keinerlei Rechtsansprüche, geschichtlichen Verwicklungen oder klerikalen Wertigkeiten gegeben werden. Es wird davon ausgegangen, dass ein Jeder um die uneingeschränkte und unanfechtbare Position Alatars im Reich weiß.






Legitimiert durch die Stadtverwaltung Düstersee & Rahal
Im Auftrag der Stadtverwaltung


Rilytia Angerlohe
Statthalterin von Düstersee, Bitterforst und Grünwaid

Jacqueline Perera
Statthalterin von Rahal, Alatarien und Wetterau[/quote]
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Rilytia Angerlohe





 Beitrag Verfasst am: 02 Nov 2022 18:11    Titel:
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Bekanntgabe der wichtigsten Beschlüsse aus der Ratssitzung vom 20. Searum 265

1. Waffenrecht für Mitglieder des Ordens der Arkorither

Dem Orden der Arkorither ist es gestattet, ab dem Rang eines Magus oder Maga innerhalb der Städte Rahal und Düstersee offene Bewaffnungen zu tragen.

Demnach wird §3 Abs. 7 Gesetze der Städte Rahal und Düstersee um einen weiteren Zusatz abgeändert:

Zitat:
f. dem Orden der Arkorither ab dem Rang eines Magus oder Maga.





Legitimiert durch die Stadtverwaltung Düstersee & Rahal
Im Auftrag der Stadtverwaltung


Rilytia Angerlohe
Statthalterin von Düstersee, Bitterforst und Grünwaid

Jacqueline Perera
Statthalterin von Rahal, Alatarien und Wetterau
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Rilytia Angerlohe





 Beitrag Verfasst am: 25 Dez 2022 09:06    Titel:
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Bekanntgabe der wichtigsten Beschlüsse aus der Ratssitzung vom 19. Alatner 265

1. Bündnisvertrag zwischen dem heiligen Alatarischen Reich Gerimor und den Letharen

Der Rat hat stellvertretend für das heilige Alatarische Reich mit den Letharen aus dem Axorn einen Bündnisvertrag ausgehandelt. Ziel des Vertrages soll die getroffene Vereinbarung als Grundpfeiler weiterer Zusammenarbeit sein.

Zitat:


    Bündnisvertrag Heiliges Alatarischen Reiches auf Gerimor - Letharen


    Das Volk der Letharen und das Heilige Alatarische Reich bekräftigen ihren Glauben an Alatar, indem sie mit diesem Bündnisvertrag ein neues Zeitalter der Einigkeit einläuten.

    Dieser Vertrag wird erlassen, um:

      1. Den Schutz der inneren und äußeren Sicherheit der Vertragspartner sicherzustellen.

      2. Verhinderung, Zerschlagung und Bestrafung von Handlungen der Ungläubigen, der Fehlgeleiteten, von Organisationen und Personen, die mit einem fremden Volk oder mit anderen Elementen zusammenarbeiten, die die innere und äußere Sicherheit des Volkes der Letharen und des Heiligen Alatarischen Reiches gefährden.

      3. Aufrechterhaltung von Gedeihen und Stabilität des Volkes der Letharen und des Heiligen Alatarischen Reiches.


    Artikel 1 Gegenseitige Anerkennung

    Sowohl das Volk der Letharen, als auch die Bewohner des Heiligen Alatarischen Reiches, dienen dem Herrn an erster und einziger Stelle. Keine der Parteien spricht alleine in Seinem Namen und keine der Parteien steht über der anderen in Seinem Dienst.

    Die Vertragspartner verpflichten sich, einander dieselbe Anerkennung und Würde zukommen zu lassen, die sie auch vergleichbaren Strukturen und Würdenträgern innerhalb des eigenen Hoheitsgebiets zukommen lassen würden. Ebenso verpflichten sie sich, die Gesetze des Vertragspartners zu achten, auf dessen Boden sie sich bewegen

    Artikel 2 Militärische Zusammenarbeit

    Das Volk der Letharen und das Alatarische Reich kommen darin überein, durch enge Zusammenarbeit den Fortbestand und die Entwicklung der Vertragspartner sicherzustellen. Dazu unterstützen sie sich gegenseitig mit diplomatischen, wirtschaftlichen und militärischen Mitteln. Dies betrifft auch und vor allem den Fall, dass einer der Vertragspartner von Feinden Alatars angegriffen wird.
    Zur besseren Kommunikation werden erfahrene Streiter der Vertragspartner zum Heerführer ernannt. Über sie soll in enger Absprache der Austausch von Informationen stattfinden und das Vorgehen beider Heere gesteuert werden.

      Artikel 2.1 Angriffsfall

      Sollte ein signifikanter, mit planerischem Aufwand verbundener, Präventivschlag gegen die Ketzer notwendig sein, verpflichten sich die Vertragspartnern den jeweils anderen im Vorfeld darüber zu informieren. Unterstützung ist im Rahmen der Möglichkeiten, dem Vertragspartner anzubieten, um gemeinschaftlich Seiner Sache zu dienen.


      Artikel 2.2 Verteidigungsfall

      Zur Abwehr und Unterwerfung aller Ketzer kooperieren die Heere der Vertragspartner bestmöglich und auf allen Ebenen miteinander. Kampfhandlungen, die der Verteidigung des Territoriums mindestens eines der Vertragspartner dienen, sind durch koordinierte Kampfhandlungen beider Heere durchzuführen.


      Artikel 2.3 Territoriale Unversehrtheit

      Die Vertragspartner werden einander konsultieren, wenn, nach Auffassung einer von ihnen, die Unversehrtheit des Gebiets, die politische Unabhängigkeit oder die Sicherheit einer der Parteien bedroht ist.


      Artikel 2.4 Rüstrecht

      Das Volk der Letharen sowie das Heilige Alatarische Reich kommen überein, Rüst- und Waffenrechte für gewisse Personengruppen zu erlassen:

        - Streiter des Herren ab dem Range eines Ritters bzw Mael'qil
        - Arkan Magiewirkende der Letharen ab dem Rang eines Lethyren
        - Scharfschützen des Heiligen Alatarischen Reiches
        - Mitgliedern des Heiligen Alatarischen Tempels
        - Ausgewiesene diplomatische Vertreter der Bündnispartner in Ausübung ihrer Pflicht
        - Stadtgarde Rahals bzw. vergleichbare Einheit des Leth’Axorns


      Der Rang der Person, die das Rüst- und Waffenrecht für sich in Anspruch nehmen will, muss für den Bündnispartner ersichtlich sein. Darüber hinaus können Letharen auch durch einen grünen, mit letharischen Runen besetzen Wams erkennbar machen, dass sie einer der vorgenannten Gruppen angehören.


    Artikel 3 Strukturelle Zusammenarbeit

    Zur Sicherstellung der reibungslosen Zusammenarbeit im Bündnisfall werden regelmäßig gemeinsame Kampfübungen durchgeführt und reger wirtschaftlicher Austausch aufrechterhalten und weiter ausgebaut. Auch der Abgleich von Wissen und Forschung soll fortan intensiviert werden und regelmäßig stattfinden.

    Artikel 4 Gerichtsbarkeit

    Erhebt ein Bürger des Leth’Axorns Anklage gegen einen Bürger des Heiligen Alatarischen Reiches oder umgekehrt, kann ein Antrag auf Auslieferung des Angeklagten gestellt werden. Jeder Vertragspartner hat eine Instanz zu benennen, die über Auslieferungsanträge entscheidet. Für den Fall, dass ein Antrag abgelehnt wird, muss dies schriftlich begründet dargelegt werden.

    Artikel 5 Unversehrtheit der Vereinbarung

    Die Vertragspartner kommen überein, zukünftig keinerlei Verträge zum Schaden des Partners abzuschließen und den Vertragspartner zu informieren, sofern ein solches Vorhaben seitens einer Drittpartei angestrebt werden sollte.
    Die Vertragspartner verpflichten sich dazu Sorge zu tragen, dass durch, zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossene, Verträge mit Dritten die Integrität des Bündnisses zwischen dem Volk der Letharen und dem Heiligen Alatarischen Reich nicht außer Kraft gesetzt oder in irgendeiner Form beschädigt wird.

    Artikel 6 Inkrafttreten und Dauer des Vertrages

    Das vorliegende Bündnis soll sofort mit der Beurkundung und Siegelung in Kraft treten und ein Jahr, gerechnet vom Tage seines Inkrafttretens, in Geltung bleiben.
    Rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist werden die Vertragspartner in Verhandlungen über eine Erneuerung eintreten. Erfolgt dies nicht, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr.

      Artikel 6.1 Nachtragsvereinbarungen

      Die Vertragspartner kommen darin überein, dass die getroffene Vereinbarung als Grundpfeiler weiterer Zusammenarbeit dienen soll und zukünftig um weitere Punkte ergänzt werden kann.



    Für das Volk der Letharen

    Aron'deryl
    Meister Leth’Axorns

    Ceylin'Tyrs
    Erzlethoryxae

    Für das Heilige Alatarische Reich
    Muireall Laval
    Ahad Muireall Laval










Legitimiert durch die Stadtverwaltung Düstersee & Rahal
Im Auftrag der Stadtverwaltung


Rilytia Angerlohe
Statthalterin von Düstersee, Bitterforst und Grünwaid

Jacqueline Perera
Statthalterin von Rahal, Alatarien und Wetterau
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Rilytia Angerlohe





 Beitrag Verfasst am: 12 Feb 2023 18:18    Titel:
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Bekanntgabe der wichtigsten Beschlüsse aus der Ratssitzung vom 07. Eisbruch 266

1. Änderung der Gesetzestexte im Bereich Rüstrecht und Strafen


Am 11. Alatner 265 wurde die Umfrage zum Thema Rüstrecht ausgewertet. Das Stimmenergebnis ergab hierbei eine Zustimmung von 79%. Zugestimmt wurde, das Rüstrecht abzuschaffen. Demnach soll es jedem Bürger gestattet sein, metallene oder mit Metall beschlagene Rüstung innerhalb der Städte Düstersee und Rahal zu tragen. Die Gesetzesänderungen betreffen die Gesetze für Rahal und Düstersee § 3 Sicherheit und Ordnung

Zitat:
(5) Innerhalb der Mauern der Stadtgebiete Rahal und Düstersee ist das offene Tragen von Rüstungen lederner Machart gestattet.

(6) Das offene Tragen von

a. Waffen und Schilde jeglicher Art,

b. metallischen und metallbeschlagenen Rüstungsteilen jeglicher Machart,

ist hingegen untersagt.

Waffen müssen beim Betreten der Städte Rahal und Düstersee bei der Garde zur Verwahrung abgegeben werden.

(7) Ausnahmen bestehen für folgende Institutionen, Gemeinschaften und Personengruppen

a. dem Tempel,

b. der Garde sowie den Palastwachen und Tempelwachen im Dienst innerhalb ihrer örtlichen Zuständigkeit,

c. der Bruderschaft Alatars mit Ausnahme der Knappen. Knappen dürfen nur in Begleitung oder im Auftrag der Bruderschaft Alatars gerüstet und bewaffnet die Städte betreten,

d. Bürger sind befugt verstärkte Lederbekleidung mit metallischen oder anderweitigen Beschlag zu tragen,

e. Anerkannte Gemeinschaften auf Antrag bei den Städteverwaltungen Rahal und Düstersee ausschließlich für das eigene Gemeinschaftsgebiet,

f. dem Orden der Arkorither ab dem Rang eines Magus oder Maga, sowie

g. benannte Einzelpersonen im Sinne des Verdienstadels.


und werden von nun an wie folgt abgeändert:


Zitat:
(5) Innerhalb der Mauern der Stadtgebiete Rahal und Düstersee ist das offene Tragen von Rüstungen für Bürger gestattet. Ausnahme bildet hierbei sowohl der Tempelbezirk als auch die Oberstadt.

(6) Das offene Tragen von

a. Waffen und Schilde jeglicher Art sind hingegen untersagt.

Waffen müssen beim Betreten der Städte Rahal und Düstersee bei der Garde zur Verwahrung abgegeben werden.

(7) Ausnahmen für Absatz (5) und (6) bestehen für folgende Institutionen, Gemeinschaften und Personengruppen

a. dem Tempel,

b. der Garde sowie den Palastwachen und Tempelwachen im Dienst innerhalb ihrer örtlichen Zuständigkeit,

c. der Bruderschaft Alatars mit Ausnahme der Knappen. Knappen dürfen nur in Begleitung oder im Auftrag der Bruderschaft Alatars bewaffnet die Städte betreten,

d. Anerkannte Gemeinschaften auf Antrag bei den Stadtverwaltungen Rahal und Düstersee ausschließlich für das eigene Gemeinschaftsgebiet,

e. dem Orden der Arkorither ab dem Rang eines Magus oder Maga, sowie

f. benannte Einzelpersonen im Sinne des Verdienstadels.

Die oben genannten Gruppen sind verpflichtet, sich auch als jene auszuweisen oder erkennbar zu sein.



Des Weiteren wird der Strafenkatalog im § 4 Abs. 3 Gesetze der Städte Rahal und Düstersee um den nachfolgenden Zusatz Buchstabe e. abgeändert:


Zitat:
e. Wer entgegen den Bestimmungen des Waffen- und Rüstrechts nach § 3 Abs. 6 handelt, kann mit dem Entzug des Bürgerbriefs sowie einem Zwangsgold von 50.000 Goldmünzen oder 5 Peitschenhieben bestraft werden.






Legitimiert durch die Stadtverwaltung Düstersee & Rahal
Im Auftrag der Stadtverwaltung


Rilytia Angerlohe
Statthalterin von Düstersee, Bitterforst und Grünwaid

Jacqueline Perera
Statthalterin von Rahal, Alatarien und Wetterau


Zuletzt bearbeitet von Rilytia Angerlohe am 12 Feb 2023 18:27, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Muireall Laval





 Beitrag Verfasst am: 06 Jun 2023 18:45    Titel:
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Zitat:

Proklamation
des Rates des Heiligen Alatarischen Reichs zu Gerimor




Hiermit sei öffentlich bekannt gegeben:

Das seit dem Jahre 262 unbewohnbare Eiland La Cabeza im Lenzing des Jahres 266 von Garde und Marine der Legion des Panthers, Bruder- und Templerschaft und dem Orden der Arkorither gemeinsam mit Bürgern und Streitern des Heiligen Alatarischen Reichs von dem verfemten Einfluss befreit und zurückgefordert wurde.


Die Insel La Cabeza ist fürderhin
fester Teil des Heiligen Alatarischen Reichs


mit allen geltenden Rechten und Pflichten und steht unter dem besonderen Schutz der Marine der Legion des Panthers. Ein Angriff gegen die Insel La Cabeza ist ein Angriff auf das Heilige Alatarische Reich und wird ebenso vergolten.

Für das Heilige Alatarische Reich zu Gerimor,
für den All-Einen!


Gesetzt im Eluviar 266
Bekanntgegeben im Schwalbenkunft 266.



Ahad Muireall Laval
Vorsitz des Rates des Heiligen Alatarischen Reichs zu Gerimor

Ahad Keldaron Rabenstein
Ratsvertreter der Bruderschaft zu Gerimor

Tetrarch Cailen Vindheim
Ratsvertreter der Templerschaft zu Gerimor

Tetrarch Till Angerlohe
Ratsvertreter der Templerschaft zu Gerimor

Elegido Althan
Ratsvertreter des Ordens der Arkorither

Elegido Syovan Landar
Ratsvertreter des Ordens der Arkorither

Statthalterin Jacqueline Perera
Ratsvertreterin der Verwaltung Rahal, Alatarien, Wetterau und La Cabeza

Statthalterin Rilytia Angerlohe
Ratsvertreterin der Verwaltung Düstersee, Bitterforst und Grünwaid

Hauptmann Aresh Nuir
Ratsvertreter der Legion des Panthers

Leutnant Jynela Dhara
Ratsvertreterin der Legion des Panthers

Nobilia Auriane Treuwind
Ratsvertreterin der verdienten Bürger des Heiligen Alatarischen Reichs (Verdientsadel)








Zuletzt bearbeitet von Muireall Laval am 06 Jun 2023 18:45, insgesamt einmal bearbeitet
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Rilytia Angerlohe





 Beitrag Verfasst am: 16 Jul 2023 18:33    Titel:
Antworten mit Zitat

Bekanntgabe der wichtigsten Beschlüsse aus der Ratssitzung vom 02. Eluviar 266

1. Änderung der Gesetzestexte des Alatarischen Reiches und der Städte Rahal und Düstersee zur Insel La Cabeza


Am 02. Eluviar 266 hat der Rat über eine Gesetzesänderung beschlossen, die die Aufnahme der Insel La Cabeza in die Gesetzgebung des Alatarischen Reiches einfügt. Es betrifft die Gesetze des Alatarischen Reiches, sowie der Gesetze der Städte Rahal und Düstersee.

§§ 2 und 3 Des Alatarischen Reiches werden wie folgt abgeändert:
Zitat:
§ 2 Das Alatarische Reich

(1) Das Alatarische Reich ist unterteilt in

a. das Stadtgebiet Rahal und die dazugehörigen Ländereien Alatarien, Wetterau, Schattenwinkel und La Cabeza sowie,

b. das Stadtgebiet Düstersee und die dazugehörigen Ländereien Grenzwarth und Bitterforst.

(2) Das Alatarische Reichsgebiet grenzt im

a. Westen und Norden am Küstenmeer,

b. im Osten an den roten Grenzmarkierungen,

c. im Süden am Grenzgebirge zur Wüsteneinöde,

d. und schließt die Insel La Cabeza mit ein.

§ 3 Gesetze und Richterspruch des Alatarischen Reiches

(1) Die oberste gesetzgebende, rechtsprechende und ausführende Gewalt obliegt dem Alka. In Abwesenheit des Alkas wird dieser durch den Rat vertreten.

(2) Der Rat beschließt in Vertretung des Alkas alle wichtigen und notwendigen Entscheidungen für das Reich. Der Rat wird durch einen Vorsitz und durch jeweils zwei Personen jeder Säule, sowie der Garde, gebildet.

(3) Die Säulen des Militärs, der Verwaltung, der Magie und des Glaubens sind an die gesetzgebende, rechtsprechende und ausführende Gewalt gebunden.

(4) Die Statthalter sind in ihren jeweiligen Gebieten Alatarien und Wetterau, La Cabeza, sowie Grünwaid und Bitterforst ausschließlich und eigenverantwortlich zuständig. Die rechtsprechende Gewalt wird durch die Statthalter stellvertretend, im Rahmen der Säule der Verwaltung, ausgeübt.

(5) Die Säule des Militärs wird stellvertretend durch die Bruderschaft Alatars im Rahmen der ausführenden Gewalt ausgeübt. Diese ist für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verantwortlich. Der Garde kann Aufgaben zur Erfüllung übertragen werden. Weisungsbefugt ist die Bruderschaft Alatars.

(6) Die Überwachung der Gesetze als auch deren Durchsetzung obliegt als ausführende Gewalt der Garde.

(7) Die Glaubenssäule wird durch den Tempel vertreten. Dieser ist verpflichtet die Einhaltung der Bestimmungen des § 1 zu gewährleisten.

(8) Die Säule der Magie wird durch den Orden der Arkorither vertreten. Seine Befugnisse erstrecken sich auf sämtliche Belange, die magischer Natur sind, sowie das Lied Eluives betreffen.


Des Weiteren wurden die §§ 1 und 3 der Gesetze der Städte Rahal und Düstersee wie folgt abgeändert:
Zitat:
§ 1 Bürger, Einwohner und Gewerbe


(1) Einwohner ist, wer seinen Wohnsitz in den jeweiligen Stadtgebieten von Rahal oder Düstersee hat. Bürger ist, wer gemäß § 2 das Recht erlangt hat, einen Bürgerbrief mit sich zu führen. Die Bürgerbriefe werden getrennt nach den Ländereien des Alatarischen Reiches der jeweiligen Städteverwaltungen ausgestellt. Die Zuständigkeiten der Städteverwaltungen grenzen sich wie folgt ab:

a. Rahal, Alatarien, Wetterau und La Cabeza
b. Düstersee, Grenzwarth und Bitterforst

(2) Mit dem Besitz des Bürgerbriefes ist der Bürger befugt, in Rahal, Alatarien, Wetterau und La Cabeza sowie in Düstersee, Grenzwarth und Bitterforst einen Wohnsitz anzumieten. Für Einwohner ohne Bürgerbrief beschränkt sich der Wohnsitz auf das Hafenviertel in Rahal.

(3) Ausschließlich Würdenträgern ist es gestattet, im Oberstadtbezirk in Rahal einen Wohnsitz anzumieten.

(4) Der Antragsteller für eine Parzellenlizenz muss nachweisen, dass er

a. im Besitz eines Bürgerbriefes und
b. den Hauptberuf eines Bauers ausübt.

§ 3 Sicherheit und Ordnung


(1) Innerhalb der Mauern der Stadtgebiete Rahal und Düstersee gilt das Vermummungsverbot. Sämtliche Kleidungsstücke die das Gesicht zum Teil oder vollständig verbergen, wie zum Beispiel Masken, Helme und tiefhängende Kapuzen dürfen in der Öffentlichkeit nicht getragen werden.

(2) Die Garde ist jederzeit befugt, bei bestehenden Verdacht oder zu Kontrolltätigkeiten, auch außerhalb der Mauern der Stadtbezirke, die Vermummung zu entfernen.

(3) Die Stadtverwaltungen Rahal und Düstersee sind befugt, auf Antrag Einzelpersonen, sowie Gemeinschaften oder Institutionen das Recht zur Vermummung einzuräumen, sowie zu entziehen. Diese Entscheidungen sind zu begründen und dem Alka oder seiner gesetzlichen Vertretung vorzutragen. Nach Zustimmung werden die Rechte in Form einer Verordnung öffentlich bekannt gegeben.

(4) Im Tempelbezirk Rahal und Düstersee, sowie innerhalb der Tempelgebäude ist das Tragen von sauberer und ordentlicher Kleidung für alle verpflichtend. Die Beurteilung von sauberer und ordentlicher Kleidung obliegt dem Tempel sowie der Garde.

(5) Innerhalb der Mauern der Städte Rahal und Düstersee sowie auf der Insel La Cabeza ist das offene Tragen von Rüstungen gestattet. Ausnahme bildet hierbei sowohl der Tempelbezirk als auch die Oberstadt.

(6) Das offene Tragen von

a. Waffen und Schilde jeglicher Art sind hingegen untersagt.

Waffen müssen beim Betreten der Städte Rahal und Düstersee sowie auf der Insel La Cabeza bei der Garde oder Marine zur Verwahrung abgegeben werden.

(7) Ausnahmen für Absatz (5) und (6) bestehen für folgende Institutionen, Gemeinschaften und Personengruppen

a. dem Tempel,

b. der Garde, der Marine sowie den Palastwachen und Tempelwachen im Dienst innerhalb ihrer örtlichen Zuständigkeit,

c. der Bruderschaft Alatars mit Ausnahme der Knappen. Knappen dürfen nur in Begleitung oder im Auftrag der Bruderschaft Alatars gerüstet und bewaffnet die Städte betreten,

d. Bürger sind befugt Rüstungen zu tragen

e. Anerkannte Gemeinschaften auf Antrag bei den Stadtverwaltungen Rahal und Düstersee ausschließlich für das eigene Gemeinschaftsgebiet,

f. dem Orden der Arkorither ab dem Rang eines Magus oder Maga, sowie

g. benannte Einzelpersonen im Sinne des Verdienstadels.

die oben genannten Gruppen sind verpflichtet, sich auch als jene auszuweisen oder erkennbar zu sein.

(8) Ausschließlich die Garde ist befugt, Waffenübungen auf ihrem festgelegten Kampfplatz bei der Kommandantur in Rahal durchzuführen.

(9) In den Siedlungen Grenzwarth, Wetterau, Schattenwinkel und La Cabeza wird das offene Tragen von Waffen und Schilde jeglicher Art für Bürger gebilligt.

(10) Innerhalb der Stadtgebiete Rahal und Düstersee ist das Reiten nur Bürgern und Würdenträgern gestattet. Es darf nur im Schritttempo geritten werden.

(11) Das Reiten auf den Marktplätzen, sowie im Tempelbezirk vollständig untersagt.

(12) Die Oberstadt in Rahal darf nur in Begleitung von folgenden Personen oder Personengruppen betreten werden:

a. Würdenträger

b. Garde

c. Bürger


Eine gekürzte Fassung mit dem Verweis, dass es sich um eine gekürzte Fassung der Gesetze von Rahal und Düstersee handelt, wird durch die Statthalterin Jacqueline Perera veröffentlicht und bekannt gegeben.

Zitat:
Gesetze der Insel La Cabeza


§ 1 Bürger, Einwohner und Gewerbe

(1) Einwohner ist, wer seinen Wohnsitz in Rahal oder Düstersee hat. Bürger ist, wer gemäß § 2 das Recht erlangt hat, einen Bürgerbrief mit sich zu führen. Die Bürgerbriefe werden getrennt nach den Ländereien des Alatarischen Reiches der jeweiligen Städteverwaltungen ausgestellt. Die Zuständigkeiten der Städteverwaltungen grenzen sich wie folgt ab:

a. Rahal, Alatarien, Wetterau und La Cabeza
b. Düstersee, Grenzwarth und Bitterforst

(2) Mit dem Besitz des Bürgerbriefes ist der Bürger befugt in Rahal, Alatarien, Wetterau und La Cabeza sowie in Düstersee, Grenzwarth und Bitterforst einen Wohnsitz anzumieten. Für Einwohner ohne Bürgerbrief beschränkt sich der Wohnsitz auf das Hafenviertel in Rahal - nicht dazugehörig ist das Hafenviertel der Insel La Cabeza..


§ 2 Personenstand

(1) Die Stadtverwaltungen Rahal und Düstersee führen das Bürgerregister, nehmen Geburten und Todesfälle auf sowie Neuzugänge und Abzüge. Die Stadtverwaltungen sind befugt Dokumente und Bescheinigungen auszustellen und einzufordern, die den Personenstand nachweisen.

(2) Alle Bürger sind verpflichtet, die Dokumente und Bescheinigungen mit sich zu führen. Diese sind insbesondere auf Verlangen durch die Marine vorzuzeigen.

(3) Jeder, der nicht durch die Stadtverwaltung registriert wurde, gilt als Gast.

§ 3 Sicherheit und Ordnung

(1) Innerhalb der Mauern der Stadtgebiete Rahal und Düstersee gilt das Vermummungsverbot. Sämtliche Kleidungsstücke die das Gesicht zum Teil oder vollständig verbergen, wie zum Beispiel Masken, Helme und tiefhängende Kapuzen dürfen in der Öffentlichkeit nicht getragen werden.

(2) Die Marine ist jederzeit befugt, bei bestehendem Verdacht oder zu Kontrolltätigkeiten, auch außerhalb der Mauern innerhalb der Stadtgebiete, die Vermummung zu entfernen.

(3) Die Stadtverwaltungen Rahal und Düstersee sind befugt auf Antrag Einzelpersonen, sowie Gemeinschaften oder Institutionen das Recht zur Vermummung einzuräumen, sowie zu entziehen. Diese Entscheidungen sind zu Begründen und dem Alka oder seiner gesetzlichen Vertretung vorzutragen. Nach Zustimmung werden die Rechte in Form einer Verordnung öffentlich bekannt gegeben.

(4) Innerhalb der Stadtgebiete Rahal und Düstersee ist den Bürgern des Alatarischen Reiches das offene Tragen von Rüstungen gestattet.

(6) Das offene Tragen von

a. Waffen und Schilde jeglicher Art sind hingegen untersagt.

Waffen müssen beim Betreten der Städte Rahal und Düstersee, bei der Garde und auf der Insel La Cabeza bei der Marine, zur Verwahrung abgegeben werden.

(7) Ausnahmen für Absatz (5) und (6) bestehen für folgende Institutionen, Gemeinschaften und Personengruppen

a. dem Tempel,

b. der Garde sowie den Palastwachen und Tempelwachen im Dienst innerhalb ihrer örtlichen Zuständigkeit,

c. der Bruderschaft Alatars mit Ausnahme der Knappen. Knappen dürfen nur in Begleitung oder im Auftrag der Bruderschaft Alatars bewaffnet die Städte betreten,

d. Bürger sind befugt Rüstungen zu tragen,

e. Anerkannte Gemeinschaften auf Antrag bei den Stadtverwaltungen Rahal und Düstersee ausschließlich für das eigene Gemeinschaftsgebiet,

f. dem Orden der Arkorither ab dem Rang eines Magus oder Maga, sowie

g. benannte Einzelpersonen im Sinne des Verdienstadels.

(9) Innerhalb der Stadtgebiete Rahal und Düstersee ist das Reiten nur Bürgern und Würdenträgern gestattet. Es darf nur im Schritttempo geritten werden.


§ 4 Verstöße gegen die Gesetze der Städte Rahal und Düstersee

(1) Gesetzeswidrig handelt, wer:

a. Entgegen den Bestimmungen nach § 2 Abs. 2, 4 und 6 die geforderten Bescheinigungen und Dokumente nicht mit sich führt.

b. Entgegen dem Vermummungsverbot nach § 3 Abs. 1 und 2 handelt.

c. Entgegen den Bestimmungen des Kleidungsrechts nach § 3 Abs. 4 handelt.

d. Entgegen den Bestimmungen des Waffen- und Rüstrechts nach § 3 Abs. 6 handelt.

e. Kampfhandlungen ohne Genehmigungen gemäß § 3 Abs. 8 durchführt.

f. Entgegen den Bestimmungen des Reitrechts nach § 3 Abs. 10 und 11 handelt oder mit Reittieren Wege versperrt.

(2) Gesetzeswidrigkeiten können mit mindestens einer Verwarnung durch die Marine, bei Wiederholen oder besonderer Schwere bis zu zehntausend Goldmünzen oder bis zu 3 Tage Pranger, geahndet werden.

(3) Bestraft wird, wer mindestens eine der folgenden Tatbestände erfüllt:

a. Ausübung von Gewalt im Sinne der Selbstjustiz wird mit einer Goldstrafe bis zu zwanzigtausend Goldmünzen und Kerker/Pranger bis zu 3 Tagen bestraft.

b. Beleidigungen oder üble Nachreden gegenüber Würdenträger werden mit einer Goldstrafe bis zu zwanzigtausend Goldmünzen und Kerker/Pranger bis zu 3 Tagen bestraft.

c. Der Besitz oder die Verbreitung von gefälschten Dokumenten oder Bescheinigungen gemäß § 2 wird mit einer Goldstrafe bis zu fünfzigtausend Goldmünzen und Kerker/Pranger mindestens von 3 Tagen bestraft. Außerdem sind die Werkzeuge zur Herstellung der Fälschungen zu vernichten.

d. Die Begehung von Raub oder Diebstahl wird mit dem Abschlagen der rechten Hand sowie einer Goldstrafe von bis zu fünfzigtausend Goldmünzen und Kerker/Pranger bis zu 3 Tagen bestraft.

(4) Strafmaßnahmen setzen immer ein ordentliches Gerichtsverfahren gemäß der rechtsprechenden Gewalt nach § 3 Gesetze des Alatarischen Reiches voraus.


Mit dieser Verkündung und Bekanntmachung gehen die Gesetzesänderungen sofort in Kraft.
Die alten Regelungen verlieren demnach sofort ihre Wirksamkeit.



Legitimiert durch die Stadtverwaltung Düstersee & Rahal
Im Auftrag der Stadtverwaltung


Rilytia Angerlohe
Statthalterin von Düstersee, Bitterforst und Grünwaid

Jacqueline Perera
Statthalterin von Rahal, Alatarien und Wetterau[/quote]


Zuletzt bearbeitet von Rilytia Angerlohe am 16 Jul 2023 18:44, insgesamt einmal bearbeitet
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Auriane Treuwind





 Beitrag Verfasst am: 14 Sep 2023 21:38    Titel:
Antworten mit Zitat

Zitat:
Proklamation
des Rates des Heiligen Alatarischen Reichs zu Gerimor





Hiermit sei öffentlich bekannt gegeben:

Die ehrenwerte
Ahad Muireall Laval, Heerführerin des Heiligen Alatarischen Reiches, befindet sich gegenwärtig auf Reisen und hat infolge dessen ihren Posten als Ratsmitglied verlassen.

Ebenso hat der ehrenwerte
Tetrarch Till Angerlohe aufgrund seiner zahlreichen Verpflichtungen als Diener des Herrn und Leitung des heiligen Tempels zu Rahal sein Amt als Ratsmitglied niedergelegt und damit den Rat verlassen.

Im gleichen Zuge ist es dem Rat des Heiligen Alatarischen Reichs eine Ehre verkünden zu können, dass
Ritter Kava Shasul als künftiges Mitglied des Rats zu benennen ist.


Für das Heilige Alatarische Reich zu Gerimor,
für den All-Einen!


Gesetzt im Searum 266
Bekanntgegeben im Searum 266

von

Nobilia Auriane Treuwind
Ratsvertreter der verdienten Bürger des Heiligen Alatarischen Reichs (Verdientsadel)



Ritter Kava Shasul
Ratsvertreter der Bruderschaft zu Gerimor

Tetrarch Cailen Vindheim
Ratsvertreter der Templerschaft zu Gerimor

Elegido Althan
Ratsvertreter des Ordens der Arkorither

Elegido Syovan Landar
Ratsvertreter des Ordens der Arkorither

Statthalterin Jacqueline Perera
Ratsvertreter der Verwaltung Rahal, Alatarien, Wetterau und La Cabeza

Statthalterin Rilytia Angerlohe
Ratsvertreter der Verwaltung Düstersee, Bitterforst und Grünwaid

Hauptmann Aresh Nuir
Ratsvertreter der Legion des Panthers

Leutnant Jynela Dhara
Ratsvertreter der Legion des Panthers

Nobilia Auriane Treuwind
Ratsvertreter der verdienten Bürger des Heiligen Alatarischen Reichs (Verdientsadel)








Zuletzt bearbeitet von Auriane Treuwind am 15 Sep 2023 11:16, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Jynela Dhara





 Beitrag Verfasst am: 19 Nov 2023 18:28    Titel:
Antworten mit Zitat

Bekanntgabe
der wichtigsten Beschlüsse des Rates des Heiligen Alatarischen Reichs - Sitzung 9. Rabenmond 266



Folgende Ergebnisse der Sitzung sind der Öffentlichkeit bekannt zu geben:




Neue Mitglieder im alatarischen Rat:

Nach Abstimmung verändert sich der Sitz im Rat des Reiches wie folgt:

Bruderschaft: Ritter Shasul, Ritter Drapenstein
Templerschaft: Tetrarch Vindheim, Clericus Athes
Verwaltung: Statthalterin Angerlohe, Statthalterin Perera
Legion des Panthers: Hauptmann Dhara, Provost Vylen
Orden der Arkorither: Elegido Althan, Elegido Landar
Verdiente Bürger des Reiches: Auriane Treuwind


~~~~~~~~~~~~~~~~~*~~~~~~~~~~~~~~~~~



Anklage der Hafenstadt Bajard gegen die Bürgerin Emilia Arragar:

Es sei kundgetan, dass die Angelegenheit zwischen der Hafenstadt Bajard und der Bürgerin des Alatarischen Reiches, Emilia Arragar, nach einem umfassenden Gespräch zwischen Vertretern des Alatarischen Rates und der Hafenstadt Bajard in beiderseitigem Einvernehmen geklärt wurde.
Durch aufrichtige Entschuldigungen seitens der beiden Beteiligten und die Zustimmung zu einer angemessenen Goldstrafe ist die Schuld bezüglich der erhobenen Anklagen als abgegolten zu betrachten.
Der alatarische Rat möchte betonen, dass der Dialog und die diplomatischen Beziehungen zwischen dem Alatarischen Reich und der Hafenstadt Bajard gestärkt werden sollen. Für die Zukunft sei hiermit noch einmal darauf hingewiesen, dass es für eine respektvolle und harmonische Zusammenarbeit unabdingbar ist, dass auf beiden Seiten die Gesetze respektiert und eingehalten werden!


~~~~~~~~~~~~~~~~~*~~~~~~~~~~~~~~~~~



Antrag auf Veröffentlichung der Ratsentscheidungen:

Es ist beschlossen worden, dass ab sofort die den Bürger betreffenden Ergebnisse jeder Sitzung des Hohen Rates der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Die Zusammenfassungen der Sitzungsergebnisse werden an den Marktplätzen, in den Amtsstuben und in den Ratshäusern unserer Städte veröffentlicht. Jeder Bürger hat somit die Gelegenheit, sich über die Beratungen und getroffenen Beschlüsse zu informieren. Wir hoffen, dass diese Maßnahme das Vertrauen zwischen dem Volk und dem Rat stärken wird.


~~~~~~~~~~~~~~~~~*~~~~~~~~~~~~~~~~~



Für das Heilige Alatarische Reich zu Gerimor,
für den All-Einen!




Ritter Kava Shasul
Ritter Arix Drapenstein
Ratsvertreter der Bruderschaft zu Gerimor

Tetrarch Cailen Vindheim
Clericus Demian Athes
Ratsvertreter der Templerschaft zu Gerimor

Elegido Althan
Elegido Syovan Landar
Ratsvertreter des Ordens der Arkorither

Statthalterin Jacqueline Perera
Ratsvertreter der Verwaltung Rahal, Alatarien, Wetterau und La Cabeza

Statthalterin Rilytia Angerlohe
Ratsvertreter der Verwaltung Düstersee, Bitterforst und Grünwaid

Hauptmann Jynela Dhara
Provost Konrad Vylen
Ratsvertreter der Legion des Panthers

Nobilia Auriane Treuwind
Ratsvertreter der verdienten Bürger des Heiligen Alatarischen Reichs (Verdientsadel)

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Rilytia Angerlohe





 Beitrag Verfasst am: 25 Feb 2024 10:01    Titel:
Antworten mit Zitat

Bekanntgabe der wichtigsten Beschlüsse aus der Ratssitzung vom 22. Eisbruch 267

1. Änderung der Gesetzestexte im Bereich Vermummungsrechte


Aufgrund der Vertragsverhandlungen mit dem Volk der Letharen hat der Rat beschlossen, eine Gesetzesänderung vorzunehmen. Die Gesetzesänderung betrifft die Gesetze für Rahal und Düstersee § 3 Sicherheit und Ordnung

Zitat:
§3 (3) Die Stadtverwaltungen Rahal und Düstersee sind befugt auf Antrag Einzelpersonen, sowie Gemeinschaften oder Institutionen das Recht zur Vermummung einzuräumen, sowie zu entziehen. Diese Entscheidungen sind zu Begründen und dem Alka oder seiner gesetzlichen Vertretung vorzutragen. Nach Zustimmung werden die Rechte in Form einer Verordnung öffentlich bekannt gegeben.


und wird von nun an wie folgt abgeändert:

Zitat:
§3 (3) Mitgliedern der folgenden Institutionen und Gruppierungen wird bei Tragen eines entsprechenden Rangabzeichnens das Recht der Vermummung eingeräumt:

– Bruderschaft
- Tempel
- Stadtverwaltung
- Orden der Arkorither
- Garde
- Verdienstadel
- Volk der Letharen
- Volk der Rashar

Die Stadtverwaltungen Rahal und Düstersee sind befugt auf Antrag Einzelpersonen und sowie Gemeinschaften das Recht zur Vermummung einzuräumen, sowie zu entziehen. Diese Entscheidungen sind zu Begründen und dem Alka oder seiner gesetzlichen Vertretung vorzutragen. Nach Zustimmung werden die Rechte in Form einer Verordnung öffentlich bekannt gegeben.


Die Gesetzesänderung tritt mit dieser Bekanntmachung sofort in Kraft.


2. Aufnahme als Ratsmitglied für den Orden der Arkorither: Maya Taruval für Syovan Landar


Für die Zeit der Abwesenheit des Elegidos Syovan Landar vertritt die Arcomaga Maya Taruval seinen Ratsposten.
Der Rat heißt Arcomaga Maya Taruval Willkommen in seinen Reihen.



Legitimiert durch die Stadtverwaltung Düstersee & Rahal
Im Auftrag der Stadtverwaltung


Rilytia Angerlohe
Statthalterin von Düstersee, Bitterforst und Grünwaid

Jacqueline Perera
Statthalterin von Rahal, Alatarien und Wetterau
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