Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
GM Invictus Alathair Staffmitglied
|
Verfasst am: 28 Dez 2021 21:32 Titel: Gesetze des Freihafen Bajard |
|
|
Dies sind die Gesetze Bajards, erlassen im Auftrag all seiner Bürger und im Sinne aller ehrbaren Kaufleute zur Wahrung des Friedens und des freien Handels.
Über Gefüge und Stellung Bajards
1. Bajard ist ein eigenständiges Gemeinwesen, unabhängig von jeder fremden Herrschaft und frei von auswärtigem Einfluss.
2. Bajard wird regiert und vertreten durch einen Bürgermeister, dessen Wahl, Ernennung und Absetzung einzig den Bürgern obliegt.
Über Ordnung und Strafe
3. Das mutwillige Ziehen von Waffen sowie jedes andere Verhalten, welches dazu angetan ist Unruhe zu stiften und die Friedensordnung zu stören, wird bei Uneinsichtigkeit mit einer Mindeststrafe von einer Krone in Gold belegt.
4. Jeder ernste Übergriff auf einen Besucher Bajards wird mit einer Mindeststrafe von 10 Kronen in Gold belegt. In einem Zweikampf oder Scharmützel ist die Strafe von demjenigen zu entrichten, welcher den ersten Angriff geführt hat.
5. Jeder ernste Übergriff auf einen Bürger Bajards wird mit einer Mindeststrafe von 25 Kronen in Gold belegt.
6. Gestattet ist das Tragen von unbeschlagenen Lederrüstungen jedweder Machart. Nur die Miliz hat ein uneingeschränktes Rüstrecht innerhalb der Stadt.
Über die Einhaltung der Gesetze
7. Wer immer Bajard betritt unterwirft sich den Gesetzen der Stadt. Ein jeder, der sich unfähig sieht den Gesetzen in ihrer Gänze und auch dem Sinn nach Folge zu leisten, soll fortbleiben.
8. Die Wahrung der Ordnung obliegt allein der Miliz. Ein jeder, der sich weigert den Anweisungen der Miliz Folge zu leisten, macht sich des Bruchs von 4. schuldig. _________________ Invictus@Alathair.de
--- keine PN's ---
Zuletzt bearbeitet von GM Invictus am 28 Dez 2021 23:48, insgesamt einmal bearbeitet |
|
Nach oben » |
|
|
Eckehard Barasthan
|
Verfasst am: 16 Jan 2022 22:31 Titel: |
|
|
*In den späten Abendstunden watschelt Eckehard an die Gesetzestafel und bessert im Auftrag des Haupmannes etwas an den Gesetzen Bajards aus.*
6. Gestattet ist das Tragen von unbeschlagenen Lederrüstungen jedweder Machart. Nur die Miliz hat ein uneingeschränktes Rüstrecht innerhalb der Stadt.
6. Jedem Besucher ist das Tragen von egal welchem Rüstwerk gestattet, Waffen sowie Waffenscheiden dürfen nicht offen am Leib getragen und müssen bei betreten des Dorfes in einer Tasche verwahrt werden.
Zuletzt bearbeitet von Eckehard Barasthan am 16 Jan 2022 22:32, insgesamt einmal bearbeitet |
|
Nach oben » |
|
|
Andarc Sardonn
|
Verfasst am: 25 Nov 2022 17:40 Titel: |
|
|
Gesetze Bajards
Dies sind die Gesetze Bajards, erlassen im Auftrag all seiner Bürger und im Sinne aller ehrbaren Kaufleute zur Wahrung des Friedens und des freien Handels.
Über Gefüge und Stellung Bajards
1. Bajard ist ein eigenständiges Gemeinwesen, unabhängig von jeder fremden Herrschaft und frei von auswärtigem Einfluss.
2. Bajard wird regiert und vertreten durch die drei Säulen, deren Wahl, Ernennung und Absetzung einzig den Bürgern Bajards innerhalb der Bürgerversammlung obliegt. Die drei Säulen bestehen aus „Hafenmeister/in“, „Hauptmann/-frau der Miliz“ und "unabhängige Bürger- und Handwerksvertreter/in“ Bajards.
3. Die Amtszeit der jeweiligen Säule beträgt 12 Monate und wird nach Ablauf im Rahmen einer Bürgerversammlung neu gewählt. Jeder Bürger hat eine Stimme, eine Briefwahl ist zulässig.
4. Bei groben Fehlverhalten oder Nichtausübung der Amtsgeschäfte über einen längeren Zeitraum besteht die Möglichkeit, eine außerordentliche Bürgerversammlung einzuberufen, um den entsprechenden Posten neu zu besetzen. Hierzu genügt eine einfache Mehrheit aller Bajarder Bürger.
5. Gemeinschaften, die vorhaben, sich im Freihafen Bajard oder dessen unmittelbaren Umland (Herberge zur ratzenden Ratte, Gebiet der Bauernhöfe und Parzellen) niederzulassen, haben dies beim amtierenden Hafenmeister anzumelden.
Über Ordnung und Strafe
Die unter 6. bis 9. erwähnten Mindeststrafen sind als solche zu verstehen und nicht die einzige Ahndungsmöglichkeit. Es liegt im Ermessen der Miliz zu Bajard sowie den Mitgliedern des Hafenrats, alternativ oder ergänzend auch Freihafenverbot zu erteilen oder Festnahmen durchzuführen.
6. Das offene Tragen oder mutwillige Ziehen von Waffen sowie jedes andere Verhalten, welches dazu angetan ist, Unruhe zu stiften und die Friedensordnung Bajards zu stören, wird bei Uneinsichtigkeit mit einer Mindeststrafe von einer Krone in Gold belegt, die der Stadtkasse zugeführt wird.
7. Jeder ernste Übergriff auf einen Besucher Bajards wird mit einer Mindeststrafe von 10 Kronen in Gold belegt, die der Stadtkasse zugeführt wird. In einem Zweikampf oder Scharmützel ist die Strafe von demjenigen zu entrichten, welcher den ersten Angriff geführt hat.
8. Jeder ernste Übergriff auf einen Bürger Bajards wird mit einer Mindeststrafe von 25 Kronen in Gold belegt, die der Stadtkasse zugeführt wird.
9. Jedem Bürger und Besucher Bajards ist das Tragen jedweden Rüstwerks gestattet.
Über die Einhaltung der Gesetze
10. Wer immer Bajard betritt, unterwirft sich den Gesetzen des Freihafens. Ein jeder, der sich unfähig sieht, diesen Gesetzen in ihrer Gänze und auch dem Sinn nach Folge zu leisten, soll fortbleiben.
11. Die Wahrung der Ordnung obliegt allein der Miliz Bajards. Ein jeder, der sich weigert, den Anweisungen der Miliz Folge zu leisten, hat eine Strafe zu erwarten, als mache er sich einem Gesetzesbruch nach 7. und 8. strafbar.
für den Hafenrat:
Hafenmeister
Hauptmann
Handwerks- und Bürgervertreterin
abgesegnet und unterzeichnet:
,
_________________ "Nur die Toten haben das Ende des Krieges gesehen." - Plato |
|
Nach oben » |
|
|
Andarc Sardonn
|
Verfasst am: 09 Nov 2023 23:18 Titel: |
|
|
Gesetze Bajards
Dies sind die Gesetze des Freihafens Bajard, erlassen im Auftrag all seiner Bürger und im Sinne aller ehrbaren Kaufleute zur
Wahrung des Friedens sowie des freien Handels.
Über Gefüge und Stellung Bajards
1. Bajard ist ein eigenständiges Gemeinwesen, unabhängig von jeder fremden Herrschaft und frei von auswärtigem Einfluss.
2. Bajard wird regiert und vertreten durch die drei Säulen, deren Wahl, Ernennung und Absetzung einzig den Bürgern Bajards
innerhalb der Bürgerversammlung obliegt. Die drei Säulen bestehen aus „Hafenmeister“, „Hauptmann der Miliz“ und
"Handwerks- und Bürgervertreter“ Bajards.
3. Die Amtszeit der jeweiligen Säule beträgt 12 Monate und wird nach Ablauf im Rahmen einer Bürgerversammlung neu gewählt.
Jeder Bürger hat eine Stimme, eine Briefwahl ist zulässig.
4. Bei groben Fehlverhalten oder Nichtausübung der Amtsgeschäfte über einen längeren Zeitraum besteht die Möglichkeit,
eine außerordentliche Bürgerversammlung einzuberufen, um den entsprechenden Posten neu zu besetzen. Hierzu
genügt eine einfache Mehrheit aller Bajarder Bürger.
5. Gemeinschaften, die vorhaben, sich im Freihafen Bajard oder dessen unmittelbaren Umland (Herberge zur ratzenden Ratte,
Gebiet der Bauernhöfe und Parzellen) niederzulassen, haben dies beim amtierenden Hafenmeister anzumelden.
Über Ordnung und Strafe
Die unter 6. bis 9. erwähnten Mindeststrafen sind als solche zu verstehen und nicht die einzige Ahndungsmöglichkeit.
Es liegt im Ermessen der Miliz zu Bajard sowie den Mitgliedern des Hafenrats, alternativ oder ergänzend auch
Freihafenverbot zu erteilen oder Festnahmen durchzuführen.
6. Das offene Tragen oder mutwillige Ziehen von Waffen sowie jedes andere Verhalten, welches dazu angetan ist,
Unruhe zu stiften und die Friedensordnung Bajards zu stören, wird bei Uneinsichtigkeit mit einer Mindeststrafe
von 10 Kronen in Gold belegt, die der Stadtkasse zugeführt wird. Eine Ausnahme bildet eine einvernehmliche
Kampfübung mit Holzwaffen auf dem Gelände des Wachhauses der Miliz zu Bajard. Sondergenehmigungen für
Einzelfälle sind rechtzeitig schriftlich beim Hauptmann der Miliz zu beantragen.
7. Jeder ernste Übergriff auf einen Besucher Bajards wird mit einer Mindeststrafe von 50 Kronen in Gold belegt,
die der Stadtkasse zugeführt wird. In einem Zweikampf oder Scharmützel ist die Strafe von demjenigen zu
entrichten, welcher den ersten Angriff geführt hat.
8. Jeder ernste Übergriff auf einen Bürger Bajards wird mit einer Mindeststrafe von 100 Kronen in Gold belegt,
die der Stadtkasse zugeführt wird.
9. Jedem Bürger und Besucher Bajards ist das Tragen jedweden Rüstwerks gestattet. Maskierungen sind
grundsätzlich erlaubt. Auf Verlangen von Mitgliedern der Miliz oder des Hafenrats sind diese aber zur
Identifizierung des Trägers kurz zu lüften.
Über die Einhaltung der Gesetze
10. Wer immer Bajard betritt, unterwirft sich den Gesetzen des Freihafens. Ein jeder, der sich unfähig sieht,
diesen Gesetzen in ihrer Gänze und auch dem Sinn nach Folge zu leisten, soll fortbleiben.
11. Die Wahrung der Ordnung obliegt allein der Miliz Bajards. Ein jeder, der sich weigert, den Anweisungen
der Miliz Folge zu leisten, hat eine Strafe zu erwarten, als mache er sich nach 7. + 8. strafbar.
erlassen am 09. Rabenmond 266 durch den Hafenrat Bajards
Hauptmann
Handwerks- und Bürgervertreterin
abgesegnet und unterzeichnet:
_________________ "Nur die Toten haben das Ende des Krieges gesehen." - Plato |
|
Nach oben » |
|
|
Amergio Barasthan
|
Verfasst am: 15 Feb 2024 23:17 Titel: |
|
|
Gesetze Bajards
Dies sind die Gesetze des Freihafens Bajard, erlassen im Auftrag all seiner Bürger und im Sinne aller ehrbaren Kaufleute zur
Wahrung des Friedens sowie des freien Handels.
Über Gefüge und Stellung Bajards
1. Bajard ist ein eigenständiges Gemeinwesen, unabhängig von jeder fremden Herrschaft und frei von auswärtigem Einfluss.
2. Bajard wird regiert und vertreten durch die drei Säulen, deren Wahl, Ernennung und Absetzung einzig den Bürgern Bajards
innerhalb der Bürgerversammlung obliegt. Die drei Säulen bestehen aus „Hafenmeister“, „Hauptmann der Miliz“ und
"Handwerks- und Bürgervertreter“ Bajards.
3. Die Amtszeit der jeweiligen Säule beträgt 12 Monate und wird nach Ablauf im Rahmen einer Bürgerversammlung neu gewählt.
Jeder Bürger hat eine Stimme, eine Briefwahl ist zulässig.
4. Bei groben Fehlverhalten oder Nichtausübung der Amtsgeschäfte über einen längeren Zeitraum besteht die Möglichkeit,
eine außerordentliche Bürgerversammlung einzuberufen, um den entsprechenden Posten neu zu besetzen. Hierzu
genügt eine einfache Mehrheit aller Bajarder Bürger.
5. Gemeinschaften, die vorhaben, sich im Freihafen Bajard oder dessen unmittelbaren Umland (Herberge zur ratzenden Ratte,
Gebiet der Bauernhöfe und Parzellen) niederzulassen, haben dies beim amtierenden Hafenmeister anzumelden.
Über Ordnung und Strafe
Die unter 6. bis 9. erwähnten Mindeststrafen sind als solche zu verstehen und nicht die einzige Ahndungsmöglichkeit.
Es liegt im Ermessen der Miliz zu Bajard sowie den Mitgliedern des Hafenrats, alternativ oder ergänzend auch
Freihafenverbot zu erteilen oder Festnahmen durchzuführen.
6. Das offene Tragen oder mutwillige Ziehen von Waffen (hierbei zählen auch Stäbe, Dolche und ähnliches) sowie jedes andere Verhalten, welches dazu angetan ist,
Unruhe zu stiften und die Friedensordnung Bajards zu stören, wird bei Uneinsichtigkeit mit einer Mindeststrafe
von 10 Kronen in Gold belegt, die der Stadtkasse zugeführt wird. Eine Ausnahme bildet eine einvernehmliche
Kampfübung mit Holzwaffen auf dem Gelände des Wachhauses der Miliz zu Bajard. Sondergenehmigungen für
Einzelfälle sind rechtzeitig schriftlich beim Hauptmann der Miliz zu beantragen.
7. Jeder ernste Übergriff auf einen Besucher Bajards wird mit einer Mindeststrafe von 50 Kronen in Gold belegt,
die der Stadtkasse zugeführt wird. In einem Zweikampf oder Scharmützel ist die Strafe von demjenigen zu
entrichten, welcher den ersten Angriff geführt hat.
8. Jeder ernste Übergriff auf einen Bürger Bajards wird mit einer Mindeststrafe von 100 Kronen in Gold belegt,
die der Stadtkasse zugeführt wird.
9. Jedem Bürger und Besucher Bajards ist das Tragen jedweden Rüstwerks gestattet. Maskierungen sind
grundsätzlich erlaubt. Auf Verlangen von Mitgliedern der Miliz oder des Hafenrats sind diese aber zur
Identifizierung des Trägers kurz zu lüften.
Über die Einhaltung der Gesetze
10. Wer immer Bajard betritt, unterwirft sich den Gesetzen des Freihafens. Ein jeder, der sich unfähig sieht,
diesen Gesetzen in ihrer Gänze und auch dem Sinn nach Folge zu leisten, soll fortbleiben.
11. Die Wahrung der Ordnung obliegt allein der Miliz Bajards. Ein jeder, der sich weigert, den Anweisungen
der Miliz Folge zu leisten, hat eine Strafe zu erwarten, als mache er sich nach 7. + 8. strafbar.
erlassen am 15. Eisbruch 267 durch den Hafenrat Bajards
Hafenmeisterin
Hauptmann
Handwerks- und Bürgervertreterin
Zuletzt bearbeitet von Amergio Barasthan am 17 Feb 2024 14:25, insgesamt 2-mal bearbeitet |
|
Nach oben » |
|
|
|
|