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Anfrage an den Rat
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Alathair - Online Rollenspielshard Foren-Übersicht » Region Alatarisches Reich » Anfrage an den Rat
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Szyr'dhar





 Beitrag Verfasst am: 09 Mai 2022 20:53    Titel: Anfrage an den Rat
Antworten mit Zitat

*ein letharischer Bote erreicht Rahal und den Sitz des Rates um folgendes Schreiben zu überreichen*

Vaters Wille Mitglieder des Rates,

aufgrund der anderweitigen Aufgabendichte des Erhabenen als auch der Erzlethoryxae Ceylin'tyrs, befasse ich mich stellvertretend mit dem Vertrag zwischen dem alatarischen Reich und dem Volk der Letharen. Ich bitte hiermit um eine kurze Information bezüglich des Stand des Vertrages bzw. der Ausarbeitung des Vertrags. Des Weiteren würde ich in unser aller Interesse ein schnellstmögliches Vorantreiben der Verpachtung der Ländereien für die Letharen begrüßen. Ich denke es wäre in der aktuellen Zeit mehr als fahrlässig eine zeitnahe Verpachtung des Landes vor dem Axorn zu behindern bzw. hinaus zu zögern. Gerade im Hinblick auf die Geschehnisse mit der umherkreisenden Drachenbrut, sollte eine größer aufgestellte Verteidigungslinie des alatarischen Reiches zweckdienlich sein.


Hoachtungsvoll,

Lethyr Szyr'dhar.

_________________
Szyr'dhar
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Cailen Vindheim





 Beitrag Verfasst am: 09 Mai 2022 21:08    Titel:
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Des Herren Gunst und Segen mit dir, Szyr'dhar.

Ich gebe dir recht, dass wir die Beziehungen zwischen unseren Völkern nicht auf unbestimmte Zeit brach liegen lassen können.

Entsprechend habe ich mit den übrigen Mitgliedern des Rates gesprochen, um eine Basis zu finden, aus welcher zukünftige Beziehungen entstehen und sich wieder vertiefen können.

So entsende ich dir nun einen Vorschlag, wie das neue Abkommen zwischen unseren Völkern aussehen könnte.


Zitat:
1. Gegenseitige Anerkennung. Sowohl die Kinder des All-Einen, fortan als Letharen betitelt, als auch die Bewohner des Heiligen Alatarischen Reiches, fortan als HAR betitelt, dienen dem Herren Alatar an erster und einziger Stelle. Keine der Parteien spricht alleine in Seinem Namen und keine der Parteien steht über der anderen in Seinem Dienst.

2. Seine Sache ist universell. Somit ist auch ein Angriff auf Seine Sache universell, sei es als Angriff auf das Volk der Letharen wie auch als Angriff auf das HAR. Seine Diener verpflichten sich, im Verteidigungsfall für einander sowie die Sache des All-Einen einzustehen.

3. Viele Glieder schaffen eine Faust. Die Vertragspartner verpflichten sich, im Angriffsfall ihre Partner zu informieren und Rat mit ihnen zu halten. Ebenso verpflichten sich die Bündnispartner, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Unterstützung anzubieten und gemeinschaftlich Seiner Sache zu dienen.

4. Ein starker Geist ist ein geordneter Geist. Die Vertragspartner verpflichten sich, die Hierarchie des Partners anzuerkennen und sich nach Möglichkeit und Bedarf in jene einzugliedern. Insbesondere im Verteidigungsfall gelten die Strukturen des primär betroffenen Vertragspartners. Sofern sinnvoll und notwendig, können davon abweichende Vereinbarungen im Vorfeld und zeitlich begrenzt getroffen werden.

5. Gerüstet in Wort und Tat. Das Volk der Letharen sowie das HAR kommen überein, Rüst und Waffenrechte für gewisse Personengruppen zu erlassen.

Diese da wären:
- die Streiter des Herren ab dem Range eines Ritters bzw Mael'qil.
- die arkanen Magiewirkern der Letharen ab dem Rang eines Lethyren.
- die Scharfschützen des HAR.
- die Mitgliedern des Heiligen Alatarischen Tempels, gleich welcher Zugehörigkeit.
- die ausgewiesenen dipomatischen Vertreter der Bündnispartner in Ausübung der Pflicht.
- die Stadtgarde Rahals bzw die Miliz der Letharen, sofern vorhanden.

6. Respekt für einander ist Respekt für Seine Sache. Die Vertragspartner verpflichten sich, einander die selbe Anerkennung und Würde zukommen zu lassen, die sie auch den eigenen Strukturen und Mitgliedern zukommen lassen würden. Ebenso verpflichten sie sich, die Gesetze des Vertragspartners zu achten, auf dessen Boden sie sich bewegen.

7. Seine Gesetze kennen keinen Aufschub. Sofern zur Ahndung eines Gesetzesbruches notwendig, kann ein Antrag auf Auslieferung eines Gesetzesbrechers aus den Reihen des Vertragspartners angesucht werden. Das Urteil über die Auslieferung fällt der angesuchte Vertragspartner bzw dessen Instanzen. Im Falle des HAR sind dies zur Zeit die Statthalter.

8. Nach Außen sind wir Eins. Die Vertragspartner kommen überein, zukünftig keinerlei Verträge zum Schaden des Partners abzuschließen und den Vertragspartner zu informieren, sofern ein solches Vorhaben seitens einer Drittpartei angestrebt werden sollte.

9. Ein starker Stamm trägt tiefe Wurzeln. Die Vertragspartner kommen überein, dass die getroffene Vereinbarung als Grundpfeiler weiterer Zusammenarbeit dienen soll und zukünftig um weitere Punkte erweitert werden kann.


Darüber hinaus kann ich dir mitteilen, dass der Rat euren Vorschlag betreffend der Gründung einer Siedlung besprochen hat und unter gewissen Bedingungen einverstanden wäre.

Diese wären da:

- das bestehen eines Vertrages zwischen unseren Völkern, welcher 6 Monde bestand gehabt hat.
- das Land des Herren kann nicht verschenkt werden, nur verpachtet.
- die Verpachung kann ohne Frist Zeit bestehen und bedarf keines Entgeltes jedweder Art, solange ein Vertrag zwischen unseren Völkern besteht.

Ich hoffe, dir und deinem Volk damit eine Grundlage geboten zu haben, wieder mit uns in Freundschaft, Vertrauen und gemeinsamen Dienst am Herren verbunden zu sein.

So es Fragen oder weitere Gesprächsbedarf gibt, lass es mich wissen.

Für den Rat


Cailen Vindheim

Clericus Alataris


Zuletzt bearbeitet von Cailen Vindheim am 10 Mai 2022 20:43, insgesamt einmal bearbeitet
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Ceylin'Tyrs





 Beitrag Verfasst am: 16 Mai 2022 08:50    Titel:
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In den Katakomben des Rahaler Tempels wird Cailen auf ein Schreiben aufmerksam gemacht, das dort von der Erzlethoryxae für ihn hinterlegt wurde.

    Vaters Zorn dir, Clericus.

    Der Vorschlag des Rats wurde empfangen und an den Meister übergeben. Seine Entscheidung werde ich dir umgehend zukommen lassen.

    Vaters Zorn möge dich leiten.


    Ceylin'Tyrs
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Ceylin'Tyrs





 Beitrag Verfasst am: 13 Jun 2022 15:38    Titel:
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Wieder wird Cailen auf ein Schreiben der Erzlethoryxae aufmerksam gemacht.

    Vaters Zorn dir, Clericus.

    Wir haben die vorgeschlagenen Artikel des Reiches überprüft und stimmen in vielen Punkten überein. Eine überarbeitete Fassung des ersten Vertragsentwurfs liegt diesem Schreiben bei.
    Gerne können wir in den nächsten Tagen das weitere Vorgehen im Axorn besprechen.

    Vaters Zorn möge dich leiten.


    Ceylin'Tyrs


Zitat:
Bündnisvertrag Heiliges Alatarischen Reiches auf Gerimor - Letharen

Das Volk der Letharen und das Heilige Alatarische Reich bekräftigen ihren Glauben an Alatar, indem sie mit diesem Bündnisvertrag ein neues Zeitalter der Einigkeit einläuten.

Dieser Vertrag wird erlassen, um:

Den Schutz der inneren und äußeren Sicherheit der Vertragspartner sicherzustellen.
Verhinderung, Zerschlagung und Bestrafung von Handlungen der Ungläubigen, der Fehlgeleiteten, von Organisationen und Personen, die mit einem fremden Volk oder mit anderen Elementen zusammenarbeiten, die die innere und äußere Sicherheit des Volkes der Letharen und des Heiligen Alatarischen Reiches gefährden.
Aufrechterhaltung von Gedeihen und Stabilität des Volkes der Letharen und des Heiligen Alatarischen Reiches.

Artikel 1 Gegenseitige Anerkennung
Sowohl das Volk der Letharen, als auch die Bewohner des Heiligen Alatarischen Reiches, dienen dem Herrn an erster und einziger Stelle. Keine der Parteien spricht alleine in Seinem Namen und keine der Parteien steht über der anderen in Seinem Dienst.

Die Vertragspartner verpflichten sich, einander dieselbe Anerkennung und Würde zukommen zu lassen, die sie auch vergleichbaren Strukturen und Würdenträgern innerhalb des eigenen Hoheitsgebiets zukommen lassen würden. Ebenso verpflichten sie sich, die Gesetze des Vertragspartners zu achten, auf dessen Boden sie sich bewegen

Artikel 2 Militärische Zusammenarbeit
Das Volk der Letharen und das Alatarische Reich kommen darin überein, durch enge Zusammenarbeit den Fortbestand und die Entwicklung der Vertragspartner sicherzustellen. Dazu unterstützen sie sich gegenseitig mit diplomatischen, wirtschaftlichen und militärischen Mitteln. Dies betrifft auch und vor allem den Fall, dass einer der Vertragspartner von Feinden Alatars angegriffen wird.
Zur besseren Kommunikation werden erfahrene Streiter der Vertragspartner zum Heerführer ernannt. Über sie soll in enger Absprache der Austausch von Informationen stattfinden und das Vorgehen beider Heere gesteuert werden.
Artikel 2.1 Angriffsfall

Sollte ein signifikanter, mit planerischen Aufwand verbundener, Präventivschlag gegen die Ketzer notwendig sein, verpflichten sich die Vertragspartnern den jeweils anderen im Vorfeld darüber zu informieren. Unterstützung ist, im Rahmen der Möglichkeiten, dem Vertragspartner anzubieten, um gemeinschaftlich Seiner Sache zu dienen.

Artikel 2.2 Verteidigungsfall

Zur Abwehr und Unterwerfung aller Ketzer kooperieren die Heere der Vertragspartner bestmöglich und auf allen Ebenen miteinander. Kampfhandlungen, die der Verteidigung des Territoriums mindestens eines der Vertragspartner dienen, sind durch koordinierte Kampfhandlungen beider Heere durchzuführen.


Artikel 2.3 Territoriale Unversehrtheit
Die Vertragspartner werden einander konsultieren, wenn, nach Auffassung einer von ihnen, die Unversehrtheit des Gebiets, die politische Unabhängigkeit oder die Sicherheit einer der Parteien bedroht ist.

Artikel 2.4 Rüstrecht
Das Volk der Letharen sowie das Heilige Alatarische Reich kommen überein, Rüst und Waffenrechte für gewisse Personengruppen zu erlassen:

Streiter des Herren ab dem Range eines Ritters bzw Mael'qil
Arkan Magiewirkende der Letharen ab dem Rang eines Lethyren
Scharfschützen des Heiligen Alatarischen Reiches
Mitgliedern des Heiligen Alatarischen Tempels
Ausgewiesene diplomatische Vertreter der Bündnispartner in Ausübung ihrer Pflicht
Stadtgarde Rahals bzw. vergleichbare Einheit des Leth’Axorns

Artikel 3 Strukturelle Zusammenarbeit
Zur Sicherstellung der reibungslosen Zusammenarbeit im Bündnisfall werden regelmäßig gemeinsame Kampfübungen durchgeführt und reger wirtschaftlicher Austausch aufrecht erhalten und weiter ausgebaut. Auch der Abgleich von Wissen und Forschung soll fortan intensiviert werden und regelmäßig stattfinden.

Artikel 4 Gerichtsbarkeit
Erhebt ein Bürger des Leth’Axorns Anklage gegen einen Bürger des Heiligen Alatarischen Reiches oder umgekehrt, kann ein Antrag auf Auslieferung des Angeklagten gestellt werden. Jeder Vertragspartner hat eine Instanz zu benennen, die über Auslieferungsanträge entscheidet. Für den Fall, dass ein Antrag abgelehnt wird, muss dies schriftlich begründet dargelegt werden.

Artikel 5 Unversehrtheit der Vereinbarung
Die Vertragspartner kommen überein, zukünftig keinerlei Verträge zum Schaden des Partners abzuschließen und den Vertragspartner zu informieren, sofern ein solches Vorhaben seitens einer Drittpartei angestrebt werden sollte.
Die Vertragspartner verpflichten sich dazu Sorge zu tragen, dass durch, zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossene, Verträge mit Dritten die Integrität des Bündnisses zwischen dem Volk der Letharen und dem Heiligen Alatarischen Reich nicht außer Kraft gesetzt oder in irgendeiner Form beschädigt wird.

Artikel 6 Inkrafttreten und Dauer des Vertrages
Das vorliegende Bündnis soll sofort mit der Beurkundung und Siegelung in Kraft treten und zwei Jahre, gerechnet vom Tage seines Inkrafttretens, in Geltung bleiben.
Rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist werden die Vertragspartner in Verhandlungen über eine Erneuerung eintreten. Erfolgt dies nicht, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils zwei weitere Jahre.

Artikel 6.1 Nachtragsvereinbarungen
Die Vertragspartner kommen darin überein, dass die getroffene Vereinbarung als Grundpfeiler weiterer Zusammenarbeit dienen soll und zukünftig um weitere Punkte ergänzt werden kann.
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Cailen Vindheim





 Beitrag Verfasst am: 22 Jul 2022 20:46    Titel:
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Des Herren Alatar Segen mit dir, Ceylin!

Nach Rücksprache mit meinen Ratskollegen kann ich dir folgende Antwort zukommen lassen.


Zitat:
Artikel 2.4 Rüstrecht
Das Volk der Letharen sowie das Heilige Alatarische Reich kommen überein, Rüst und Waffenrechte für gewisse Personengruppen zu erlassen:

Streiter des Herren ab dem Range eines Ritters bzw Mael'qil
Arkan Magiewirkende der Letharen ab dem Rang eines Lethyren
Scharfschützen des Heiligen Alatarischen Reiches
Mitgliedern des Heiligen Alatarischen Tempels
Ausgewiesene diplomatische Vertreter der Bündnispartner in Ausübung ihrer Pflicht
Stadtgarde Rahals bzw. vergleichbare Einheit des Leth’Axorns


Hier wünscht sich der Rat den Zusatz, dass der Rang der betreffenden Person ersichtlich sein muss, sei es durch Abzeichen oder anderwertig von Außen erkennbar.

Zitat:
Artikel 6 Inkrafttreten und Dauer des Vertrages
Das vorliegende Bündnis soll sofort mit der Beurkundung und Siegelung in Kraft treten und zwei Jahre, gerechnet vom Tage seines Inkrafttretens, in Geltung bleiben.
Rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist werden die Vertragspartner in Verhandlungen über eine Erneuerung eintreten. Erfolgt dies nicht, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils zwei weitere Jahre.


Hier wünscht sich der Rat eine Frist von einem Jahr mit ansonsten gleichen Vorzeichen.

Sofern dies deinem Volk akzeptabel scheint, dürfte einer gegenseitigen Unterzeichnung wohl nichts mehr im Wege stehen.

Möge der Herr Alatar uns mit Seiner Weisheit segnen.


Cailen Vindheim

Clericus Alataris
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Ceylin'Tyrs





 Beitrag Verfasst am: 03 Sep 2022 09:11    Titel:
Antworten mit Zitat

Vor dem Tempel Rahals wird eine letharische Tempelwache geduldig auf den Clericus warten und ihm eine weitere Fassung des Vertrags aushändigen, die um eben jene zwei Punkte erweitert wurde.

Zitat:
Der Rang der Person, die das Rüst- und Waffenrecht für sich in Anspruch nehmen will, muss für den Bündnispartner ersichtlich sein. Darüber hinaus können Letharen auch durch einen grünen, mit letharischen Runen besetzen Wams erkennbar machen, dass sie einer der vorgenannten Gruppen angehören.


Zitat:
Das vorliegende Bündnis soll sofort mit der Beurkundung und Siegelung in Kraft treten und ein Jahr, gerechnet vom Tage seines Inkrafttretens, in Geltung bleiben.
Rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist werden die Vertragspartner in Verhandlungen über eine Erneuerung eintreten. Erfolgt dies nicht, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr.


Zuletzt bearbeitet von Ceylin'Tyrs am 03 Sep 2022 09:23, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Cailen Vindheim





 Beitrag Verfasst am: 03 Sep 2022 11:00    Titel:
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*Das Schreiben wird wie gewohnt mit Dank entgegen genommen und versichert, es zügig an den Rat weiter zu geben*
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Cailen Vindheim





 Beitrag Verfasst am: 26 Sep 2022 12:31    Titel:
Antworten mit Zitat

Des All-Einen Gunst und Segen, Ceylin!

Ich darf dir berichten, dass der Rat einstimmig für die Annahme des überarbeiteten Vertragstextes gestimmt hat und einer Unterzeichnung daher nichts mehr im Wege steht.
Sollte euch an einer entsprechenden Zusammenkunft zur Unterzeichnung liegen, kann dies einegerichtet werden. Andernfalls reicht uns ebenso eine von deiner Seite unterzeichnete Abschrift, die wir dann ebenso unterzeichnen und durch die Aushänge öffentlich machen werden.

Als letzte Anmerkung ist es dem Rat noch gelegen, darauf hinzuweisen, dass man sich bei der Vergabe der letharischen Roben an entsprechend befugte Letharen auf die korrekte Vergabe verlassen wird und die Hoffnung besteht, dass diese Klausel nicht durch unsachgemäße Anwendung missbraucht werden wird und wieder revidiert werden müsste


Zitat:
Bündnisvertrag Heiliges Alatarischen Reiches auf Gerimor - Letharen

Das Volk der Letharen und das Heilige Alatarische Reich bekräftigen ihren Glauben an Alatar, indem sie mit diesem Bündnisvertrag ein neues Zeitalter der Einigkeit einläuten.

Dieser Vertrag wird erlassen, um:

Den Schutz der inneren und äußeren Sicherheit der Vertragspartner sicherzustellen.
Verhinderung, Zerschlagung und Bestrafung von Handlungen der Ungläubigen, der Fehlgeleiteten, von Organisationen und Personen, die mit einem fremden Volk oder mit anderen Elementen zusammenarbeiten, die die innere und äußere Sicherheit des Volkes der Letharen und des Heiligen Alatarischen Reiches gefährden.
Aufrechterhaltung von Gedeihen und Stabilität des Volkes der Letharen und des Heiligen Alatarischen Reiches.


Artikel 1 Gegenseitige Anerkennung

Sowohl das Volk der Letharen, als auch die Bewohner des Heiligen Alatarischen Reiches, dienen dem Herrn an erster und einziger Stelle. Keine der Parteien spricht alleine in Seinem Namen und keine der Parteien steht über der anderen in Seinem Dienst.

Die Vertragspartner verpflichten sich, einander dieselbe Anerkennung und Würde zukommen zu lassen, die sie auch vergleichbaren Strukturen und Würdenträgern innerhalb des eigenen Hoheitsgebiets zukommen lassen würden. Ebenso verpflichten sie sich, die Gesetze des Vertragspartners zu achten, auf dessen Boden sie sich bewegen


Artikel 2 Militärische Zusammenarbeit

Das Volk der Letharen und das Alatarische Reich kommen darin überein, durch enge Zusammenarbeit den Fortbestand und die Entwicklung der Vertragspartner sicherzustellen. Dazu unterstützen sie sich gegenseitig mit diplomatischen, wirtschaftlichen und militärischen Mitteln. Dies betrifft auch und vor allem den Fall, dass einer der Vertragspartner von Feinden Alatars angegriffen wird.
Zur besseren Kommunikation werden erfahrene Streiter der Vertragspartner zum Heerführer ernannt. Über sie soll in enger Absprache der Austausch von Informationen stattfinden und das Vorgehen beider Heere gesteuert werden.


Artikel 2.1 Angriffsfall

Sollte ein signifikanter, mit planerischen Aufwand verbundener, Präventivschlag gegen die Ketzer notwendig sein, verpflichten sich die Vertragspartnern den jeweils anderen im Vorfeld darüber zu informieren. Unterstützung ist, im Rahmen der Möglichkeiten, dem Vertragspartner anzubieten, um gemeinschaftlich Seiner Sache zu dienen.


Artikel 2.2 Verteidigungsfall

Zur Abwehr und Unterwerfung aller Ketzer kooperieren die Heere der Vertragspartner bestmöglich und auf allen Ebenen miteinander. Kampfhandlungen, die der Verteidigung des Territoriums mindestens eines der Vertragspartner dienen, sind durch koordinierte Kampfhandlungen beider Heere durchzuführen.


Artikel 2.3 Territoriale Unversehrtheit

Die Vertragspartner werden einander konsultieren, wenn, nach Auffassung einer von ihnen, die Unversehrtheit des Gebiets, die politische Unabhängigkeit oder die Sicherheit einer der Parteien bedroht ist.


Artikel 2.4 Rüstrecht

Das Volk der Letharen sowie das Heilige Alatarische Reich kommen überein, Rüst und Waffenrechte für gewisse Personengruppen zu erlassen:

- Streiter des Herren ab dem Range eines Ritters bzw Mael'qil
- Arkan Magiewirkende der Letharen ab dem Rang eines Lethyren
- Scharfschützen des Heiligen Alatarischen Reiches
- Mitgliedern des Heiligen Alatarischen Tempels
- Ausgewiesene diplomatische Vertreter der Bündnispartner in Ausübung ihrer Pflicht
- Stadtgarde Rahals bzw. vergleichbare Einheit des Leth’Axorns

Der Rang der Person, die das Rüst- und Waffenrecht für sich in Anspruch nehmen will, muss für den Bündnispartner ersichtlich sein. Darüber hinaus können Letharen auch durch einen grünen, mit letharischen Runen besetzen Wams erkennbar machen, dass sie einer der vorgenannten Gruppen angehören.


Artikel 3 Strukturelle Zusammenarbeit

Zur Sicherstellung der reibungslosen Zusammenarbeit im Bündnisfall werden regelmäßig gemeinsame Kampfübungen durchgeführt und reger wirtschaftlicher Austausch aufrecht erhalten und weiter ausgebaut. Auch der Abgleich von Wissen und Forschung soll fortan intensiviert werden und regelmäßig stattfinden.


Artikel 4 Gerichtsbarkeit

Erhebt ein Bürger des Leth’Axorns Anklage gegen einen Bürger des Heiligen Alatarischen Reiches oder umgekehrt, kann ein Antrag auf Auslieferung des Angeklagten gestellt werden. Jeder Vertragspartner hat eine Instanz zu benennen, die über Auslieferungsanträge entscheidet. Für den Fall, dass ein Antrag abgelehnt wird, muss dies schriftlich begründet dargelegt werden.


Artikel 5 Unversehrtheit der Vereinbarung

Die Vertragspartner kommen überein, zukünftig keinerlei Verträge zum Schaden des Partners abzuschließen und den Vertragspartner zu informieren, sofern ein solches Vorhaben seitens einer Drittpartei angestrebt werden sollte.
Die Vertragspartner verpflichten sich dazu Sorge zu tragen, dass durch, zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossene, Verträge mit Dritten die Integrität des Bündnisses zwischen dem Volk der Letharen und dem Heiligen Alatarischen Reich nicht außer Kraft gesetzt oder in irgendeiner Form beschädigt wird.


Artikel 6 Inkrafttreten und Dauer des Vertrages

Das vorliegende Bündnis soll sofort mit der Beurkundung und Siegelung in Kraft treten und ein Jahr, gerechnet vom Tage seines Inkrafttretens, in Geltung bleiben.
Rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist werden die Vertragspartner in Verhandlungen über eine Erneuerung eintreten. Erfolgt dies nicht, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr.


Artikel 6.1 Nachtragsvereinbarungen

Die Vertragspartner kommen darin überein, dass die getroffene Vereinbarung als Grundpfeiler weiterer Zusammenarbeit dienen soll und zukünftig um weitere Punkte ergänzt werden kann.


Des Herren Alatar Segen mit dir.

i.A.d.Rates


Cailen Vindheim


Zuletzt bearbeitet von Cailen Vindheim am 26 Sep 2022 12:33, insgesamt einmal bearbeitet
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Ceylin'Tyrs





 Beitrag Verfasst am: 23 Okt 2022 08:54    Titel:
Antworten mit Zitat

Das Vertragswerk wird Cailen durch zwei Lethrixoren ausgehändigt.



    Bündnisvertrag Heiliges Alatarischen Reiches auf Gerimor - Letharen


    Das Volk der Letharen und das Heilige Alatarische Reich bekräftigen ihren Glauben an Alatar, indem sie mit diesem Bündnisvertrag ein neues Zeitalter der Einigkeit einläuten.

    Dieser Vertrag wird erlassen, um:

      1. Den Schutz der inneren und äußeren Sicherheit der Vertragspartner sicherzustellen.

      2. Verhinderung, Zerschlagung und Bestrafung von Handlungen der Ungläubigen, der Fehlgeleiteten, von Organisationen und Personen, die mit einem fremden Volk oder mit anderen Elementen zusammenarbeiten, die die innere und äußere Sicherheit des Volkes der Letharen und des Heiligen Alatarischen Reiches gefährden.

      3. Aufrechterhaltung von Gedeihen und Stabilität des Volkes der Letharen und des Heiligen Alatarischen Reiches.


    Artikel 1 Gegenseitige Anerkennung

    Sowohl das Volk der Letharen, als auch die Bewohner des Heiligen Alatarischen Reiches, dienen dem Herrn an erster und einziger Stelle. Keine der Parteien spricht alleine in Seinem Namen und keine der Parteien steht über der anderen in Seinem Dienst.

    Die Vertragspartner verpflichten sich, einander dieselbe Anerkennung und Würde zukommen zu lassen, die sie auch vergleichbaren Strukturen und Würdenträgern innerhalb des eigenen Hoheitsgebiets zukommen lassen würden. Ebenso verpflichten sie sich, die Gesetze des Vertragspartners zu achten, auf dessen Boden sie sich bewegen

    Artikel 2 Militärische Zusammenarbeit

    Das Volk der Letharen und das Alatarische Reich kommen darin überein, durch enge Zusammenarbeit den Fortbestand und die Entwicklung der Vertragspartner sicherzustellen. Dazu unterstützen sie sich gegenseitig mit diplomatischen, wirtschaftlichen und militärischen Mitteln. Dies betrifft auch und vor allem den Fall, dass einer der Vertragspartner von Feinden Alatars angegriffen wird.
    Zur besseren Kommunikation werden erfahrene Streiter der Vertragspartner zum Heerführer ernannt. Über sie soll in enger Absprache der Austausch von Informationen stattfinden und das Vorgehen beider Heere gesteuert werden.

      Artikel 2.1 Angriffsfall

      Sollte ein signifikanter, mit planerischem Aufwand verbundener, Präventivschlag gegen die Ketzer notwendig sein, verpflichten sich die Vertragspartnern den jeweils anderen im Vorfeld darüber zu informieren. Unterstützung ist im Rahmen der Möglichkeiten, dem Vertragspartner anzubieten, um gemeinschaftlich Seiner Sache zu dienen.


      Artikel 2.2 Verteidigungsfall

      Zur Abwehr und Unterwerfung aller Ketzer kooperieren die Heere der Vertragspartner bestmöglich und auf allen Ebenen miteinander. Kampfhandlungen, die der Verteidigung des Territoriums mindestens eines der Vertragspartner dienen, sind durch koordinierte Kampfhandlungen beider Heere durchzuführen.


      Artikel 2.3 Territoriale Unversehrtheit

      Die Vertragspartner werden einander konsultieren, wenn, nach Auffassung einer von ihnen, die Unversehrtheit des Gebiets, die politische Unabhängigkeit oder die Sicherheit einer der Parteien bedroht ist.


      Artikel 2.4 Rüstrecht

      Das Volk der Letharen sowie das Heilige Alatarische Reich kommen überein, Rüst- und Waffenrechte für gewisse Personengruppen zu erlassen:

        - Streiter des Herren ab dem Range eines Ritters bzw Mael'qil
        - Arkan Magiewirkende der Letharen ab dem Rang eines Lethyren
        - Scharfschützen des Heiligen Alatarischen Reiches
        - Mitgliedern des Heiligen Alatarischen Tempels
        - Ausgewiesene diplomatische Vertreter der Bündnispartner in Ausübung ihrer Pflicht
        - Stadtgarde Rahals bzw. vergleichbare Einheit des Leth’Axorns


      Der Rang der Person, die das Rüst- und Waffenrecht für sich in Anspruch nehmen will, muss für den Bündnispartner ersichtlich sein. Darüber hinaus können Letharen auch durch einen grünen, mit letharischen Runen besetzen Wams erkennbar machen, dass sie einer der vorgenannten Gruppen angehören.


    Artikel 3 Strukturelle Zusammenarbeit

    Zur Sicherstellung der reibungslosen Zusammenarbeit im Bündnisfall werden regelmäßig gemeinsame Kampfübungen durchgeführt und reger wirtschaftlicher Austausch aufrechterhalten und weiter ausgebaut. Auch der Abgleich von Wissen und Forschung soll fortan intensiviert werden und regelmäßig stattfinden.

    Artikel 4 Gerichtsbarkeit

    Erhebt ein Bürger des Leth’Axorns Anklage gegen einen Bürger des Heiligen Alatarischen Reiches oder umgekehrt, kann ein Antrag auf Auslieferung des Angeklagten gestellt werden. Jeder Vertragspartner hat eine Instanz zu benennen, die über Auslieferungsanträge entscheidet. Für den Fall, dass ein Antrag abgelehnt wird, muss dies schriftlich begründet dargelegt werden.

    Artikel 5 Unversehrtheit der Vereinbarung

    Die Vertragspartner kommen überein, zukünftig keinerlei Verträge zum Schaden des Partners abzuschließen und den Vertragspartner zu informieren, sofern ein solches Vorhaben seitens einer Drittpartei angestrebt werden sollte.
    Die Vertragspartner verpflichten sich dazu Sorge zu tragen, dass durch, zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossene, Verträge mit Dritten die Integrität des Bündnisses zwischen dem Volk der Letharen und dem Heiligen Alatarischen Reich nicht außer Kraft gesetzt oder in irgendeiner Form beschädigt wird.

    Artikel 6 Inkrafttreten und Dauer des Vertrages

    Das vorliegende Bündnis soll sofort mit der Beurkundung und Siegelung in Kraft treten und ein Jahr, gerechnet vom Tage seines Inkrafttretens, in Geltung bleiben.
    Rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist werden die Vertragspartner in Verhandlungen über eine Erneuerung eintreten. Erfolgt dies nicht, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr.

      Artikel 6.1 Nachtragsvereinbarungen

      Die Vertragspartner kommen darin überein, dass die getroffene Vereinbarung als Grundpfeiler weiterer Zusammenarbeit dienen soll und zukünftig um weitere Punkte ergänzt werden kann.



    Für das Volk der Letharen

    Aron'deryl
    Meister Leth’Axorns

    Ceylin'Tyrs
    Erzlethoryxae

    Für das Heilige Alatarische Reich

    Ahad Muireall Laval





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Muireall Laval





 Beitrag Verfasst am: 08 Nov 2022 21:14    Titel:
Antworten mit Zitat

Etwa zwei Wochen später tritt Ahad Laval mit einem Boten vor die Pforten des Axorns und wird eine versiegelte Holzkiste einem höherrangigen Letharen zur Übergabe an den Meister des Axorns Aron'deryl oder die Erzlethoryxae Ceylin'Tyrs aushändigen.

Wenn einer der beiden die Holzkiste öffnet, findet sich ein kurzes Schreiben und der von Ahad Laval unterzeichneten Vertrag.


    Rahal,
    08. Rabenmond 265.

    Unter dem Segen des All-Einen seien Euch Grüße entboten,
    werter Meister des Axorns Aron'deryl, werte Erzlethoryxae Ceylin'Tyrs.


    Hiermit übersende ich den vom Rat abgesegneten und in Vertretung von meiner
    Person unterzeichneten Bündnisvertrag zwischen Eurem Volk und dem Heiligen
    Alatarischen Reich zu Gerimor. Nachdem mit diesem Tag beiden Seiten eine gül-
    tige Fassung vorliegt, gilt der 08. Rabenmond 265 offiziell als Vertragsbeginn.

    Mögen die Lettern dieses Vertrags ein weiterer Grundstein sein für die Einigkeit
    Seiner Gläubigen, ein Fundament des großen Ganzen im Sinne Alatars und ein
    Anlass für Seine und unsere Feinde zu bangen und die Stärke Alatars und sei-
    ner Verbündeten zu fürchten.


    Möge Sein Auge stets wohlwollend auf uns ruhen.


    M. Laval
    Ahad des All-Einen,
    Vorsitzende des Rats des Heiligen Alatarischen Reichs Gerimor,
    Schirmherrin von Rahal.



Zitat:


    Bündnisvertrag Letharen - Heiliges Alatarischen Reiches auf Gerimor


    Das Heilige Alatarische Reich und das Volk der Letharen bekräftigen ihren Glauben an Alatar, indem sie mit diesem Bündnisvertrag ein neues Zeitalter der Einigkeit einläuten.

    Dieser Vertrag wird erlassen, um:

      1. Den Schutz der inneren und äußeren Sicherheit der Vertragspartner sicherzustellen.

      2. Verhinderung, Zerschlagung und Bestrafung von Handlungen der Ungläubigen, der Fehlgeleiteten, von Organisationen und Personen, die mit einem fremden Volk oder mit anderen Elementen zusammenarbeiten, die die innere und äußere Sicherheit des Volkes der Letharen und des Heiligen Alatarischen Reiches gefährden.

      3. Aufrechterhaltung von Gedeihen und Stabilität des Volkes der Letharen und des Heiligen Alatarischen Reiches.


    Artikel 1 Gegenseitige Anerkennung

    Sowohl das Volk der Letharen, als auch die Bewohner des Heiligen Alatarischen Reiches, dienen dem Herrn an erster und einziger Stelle. Keine der Parteien spricht alleine in Seinem Namen und keine der Parteien steht über der anderen in Seinem Dienst.

    Die Vertragspartner verpflichten sich, einander dieselbe Anerkennung und Würde zukommen zu lassen, die sie auch vergleichbaren Strukturen und Würdenträgern innerhalb des eigenen Hoheitsgebiets zukommen lassen würden. Ebenso verpflichten sie sich, die Gesetze des Vertragspartners zu achten, auf dessen Boden sie sich bewegen

    Artikel 2 Militärische Zusammenarbeit

    Das Volk der Letharen und das Alatarische Reich kommen darin überein, durch enge Zusammenarbeit den Fortbestand und die Entwicklung der Vertragspartner sicherzustellen. Dazu unterstützen sie sich gegenseitig mit diplomatischen, wirtschaftlichen und militärischen Mitteln. Dies betrifft auch und vor allem den Fall, dass einer der Vertragspartner von Feinden Alatars angegriffen wird.
    Zur besseren Kommunikation werden erfahrene Streiter der Vertragspartner zum Heerführer ernannt. Über sie soll in enger Absprache der Austausch von Informationen stattfinden und das Vorgehen beider Heere gesteuert werden.

      Artikel 2.1 Angriffsfall

      Sollte ein signifikanter, mit planerischem Aufwand verbundener, Präventivschlag gegen die Ketzer notwendig sein, verpflichten sich die Vertragspartnern den jeweils anderen im Vorfeld darüber zu informieren. Unterstützung ist im Rahmen der Möglichkeiten, dem Vertragspartner anzubieten, um gemeinschaftlich Seiner Sache zu dienen.


      Artikel 2.2 Verteidigungsfall

      Zur Abwehr und Unterwerfung aller Ketzer kooperieren die Heere der Vertragspartner bestmöglich und auf allen Ebenen miteinander. Kampfhandlungen, die der Verteidigung des Territoriums mindestens eines der Vertragspartner dienen, sind durch koordinierte Kampfhandlungen beider Heere durchzuführen.


      Artikel 2.3 Territoriale Unversehrtheit

      Die Vertragspartner werden einander konsultieren, wenn, nach Auffassung einer von ihnen, die Unversehrtheit des Gebiets, die politische Unabhängigkeit oder die Sicherheit einer der Parteien bedroht ist.


      Artikel 2.4 Rüstrecht

      Das Volk der Letharen sowie das Heilige Alatarische Reich kommen überein, Rüst- und Waffenrechte für gewisse Personengruppen zu erlassen:

        - Streiter des Herren ab dem Range eines Ritters bzw Mael'qil
        - Arkan Magiewirkende der Letharen ab dem Rang eines Lethyren
        - Scharfschützen des Heiligen Alatarischen Reiches
        - Mitgliedern des Heiligen Alatarischen Tempels
        - Ausgewiesene diplomatische Vertreter der Bündnispartner in Ausübung ihrer Pflicht
        - Stadtgarde Rahals bzw. vergleichbare Einheit des Leth’Axorns


      Der Rang der Person, die das Rüst- und Waffenrecht für sich in Anspruch nehmen will, muss für den Bündnispartner ersichtlich sein. Darüber hinaus können Letharen auch durch einen grünen, mit letharischen Runen besetzen Wams erkennbar machen, dass sie einer der vorgenannten Gruppen angehören.


    Artikel 3 Strukturelle Zusammenarbeit

    Zur Sicherstellung der reibungslosen Zusammenarbeit im Bündnisfall werden regelmäßig gemeinsame Kampfübungen durchgeführt und reger wirtschaftlicher Austausch aufrechterhalten und weiter ausgebaut. Auch der Abgleich von Wissen und Forschung soll fortan intensiviert werden und regelmäßig stattfinden.

    Artikel 4 Gerichtsbarkeit

    Erhebt ein Bürger des Leth’Axorns Anklage gegen einen Bürger des Heiligen Alatarischen Reiches oder umgekehrt, kann ein Antrag auf Auslieferung des Angeklagten gestellt werden. Jeder Vertragspartner hat eine Instanz zu benennen, die über Auslieferungsanträge entscheidet. Für den Fall, dass ein Antrag abgelehnt wird, muss dies schriftlich begründet dargelegt werden.

    Artikel 5 Unversehrtheit der Vereinbarung

    Die Vertragspartner kommen überein, zukünftig keinerlei Verträge zum Schaden des Partners abzuschließen und den Vertragspartner zu informieren, sofern ein solches Vorhaben seitens einer Drittpartei angestrebt werden sollte.
    Die Vertragspartner verpflichten sich dazu Sorge zu tragen, dass durch, zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossene, Verträge mit Dritten die Integrität des Bündnisses zwischen dem Volk der Letharen und dem Heiligen Alatarischen Reich nicht außer Kraft gesetzt oder in irgendeiner Form beschädigt wird.

    Artikel 6 Inkrafttreten und Dauer des Vertrages

    Das vorliegende Bündnis soll sofort mit der Beurkundung und Siegelung in Kraft treten und ein Jahr, gerechnet vom Tage seines Inkrafttretens, in Geltung bleiben.
    Rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist werden die Vertragspartner in Verhandlungen über eine Erneuerung eintreten. Erfolgt dies nicht, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr.

      Artikel 6.1 Nachtragsvereinbarungen

      Die Vertragspartner kommen darin überein, dass die getroffene Vereinbarung als Grundpfeiler weiterer Zusammenarbeit dienen soll und zukünftig um weitere Punkte ergänzt werden kann.



    Für das Volk der Letharen


    Meister Leth’Axorns


    Erzlethoryxae

    Für das Heilige Alatarische Reich

    Muireall Laval
    Ahad Muireall Laval
    i.V.d. Rat des Heiligen Alatarischen Reichs zu Gerimor

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