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Aktuelle Verträge mit Verbündeten des alatarischen Reiches
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Alathair - Online Rollenspielshard Foren-Übersicht » Region Alatarisches Reich » Aktuelle Verträge mit Verbündeten des alatarischen Reiches
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Jynela Dhara





 Beitrag Verfasst am: 03 Jun 2022 10:55    Titel: Aktuelle Verträge mit Verbündeten des alatarischen Reiches
Antworten mit Zitat

Vertrag mit den Dienern des Raben vom 28. Eluviar des Jahres 258:


Muireall Laval hat Folgendes geschrieben:
Bekanntmachung zum Vertrag mit den Dienern des Rabens


Hiermit sei den Bürgern des Heiligen Alatarischen Reiches
bekanntgegeben, dass ein Bündnisvertrag mit den Rabendienern
unterzeichnet wurde. Dementsprechend treten die folgenden
Regelungen mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Gegeben und gesetzt mit dem Wissen und Segen des Rats
der Altruisten am 28. Eluviar des Jahres 258.

Für den All-Einen und das Reich,


M. Lilienhayn
Ritterin des Panthers
Diplomatin des Heiligen alatarischen Reichs





Vertrag zwischen den Dienern des Raben und dem Heiligen Alatarischen Reich


    1.Die Rabendiener verpflichten sich dazu dem Heiligen Alatarischen Reich und seinen Bürgern in Kampf und Krieg mit allen ihnen zur Verfügung stehenden und für einen Sieg nötigen Mitteln beizustehen. Im Einzelnen sei dies, je nach dem Rahmen der Möglichkeiten jedes einzelnen Rabendieners, Kampfkraft, ihr durch Kra’thor gegebenes Wirken oder Wissen und Information.

      1.1 Im Krieg unterstellen sich die Rabendiener der Heerführung des Heiligen Alatarischen Reichs und der Befehlsstruktur als offizieller Verbündeter.

      1.2 Um eine bessere und unkompliziertere Kommunikation im Krieg zu gewährleisten, und zur Weitergabe und Einteilung von geeigneten Personen zur Ausführung der Befehle sei von den Rabendiener ein klar bezeichneter Mittelsmann ihrer Partei und ein Vertreter desselben zu benennen. Probleme, Beschwerden und Vorschläge haben ebenso über diese Person oder, in Abwesenheit, über den Vertreter zu laufen.

      1.3 Anfeindungen von und Angriffe auf andere Bündnispartner des Heiligen Rahalischen Reichs sind im Krieg oder in Konfliktsituationen mit einer verfeindeten Partei zu unterlassen, zugleich wird ein respektvoller Umgang mit dem zusätzlichen Bündnispartner des Reichs beiderseits erwartet.



    2. Die Bündnispartner verpflichten sich dazu sich ebenso in Friedenszeiten beizustehen und zu unterstützen. Dieser Beistand sei wie folgt ausformuliert:

      2.1 Die Rabendiener erklären sich bereit für das Heilige Alatarische Reich zu spionieren, Informationen zu beschaffen und offen oder verdeckt gegen die gemeinsamen Feinde vorzugehen. Aufträge hierfür können ausschließlich von Seiner Heiligkeit Isidor selbst oder nach einem Beschluss des Rates der Altruisten erteilt werden.

      2.2 Die Bündnispartner verpflichten sich einander mit Wissen und Informationen zu versorgen, die für das Wohlergehen der Bürger des Heiligen Alatarischen Reiches oder die Diener des Raben aufgrund von Bedrohung oder Plänen feindlicher Parteien relevant sind.

      2.3 Im Falle einer Begegnung, die beide Bündnispartner sowie eine dritte einseitig verfeindete Partei einschließt, verpflichten sich beide Seiten der anderen beizustehen.



    3. Die Diener des Rabens verpflichten sich die Regeln und Gesetze des Heiligen Alatarischen Reiches zu achten. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

      3.1 Sollte das Zuwiderhandeln der Regeln oder Gesetze eines Rabendieners eine Strafe nach sich ziehen, so ist der Bündnispartner zu informieren. Die Bestrafung darf allerdings nur und ausschließlich unter Beisein eines Repräsentanten der Diener Kra’thors ausgeführt werden, ebenso darf die Identität des Delinquenten nicht aufgedeckt werden (Maskierungsrecht, siehe Punkt 5).

      3.2 Die Diener Kra’thors verpflichten sich dazu keinerlei Konvertierungsversuche an den Bürgern des Heiligen Alatarischen Reichs zu unternehmen und akzeptieren die alleinige, göttliche Schutzherrschaft Alatars über das Heilige Alatarische Reich. Dies beinhaltet ebenso, dass sie keine Seele eines Bürgers des Heiligen Alatarischen Reichs Kra’thor bewusst zuführen dürfen.

      3.3 Die Rabendiener erklären sich dazu bereit in regen Austausch mit den Templern Alatars zu treten und mit Offenheit zu begegnen, auf dass diese Kooperation fruchtbar für beide Seiten sein möge.



    4. Das Heilige Alatarische Reich verpflichtet sich den Dienern des Raben ein offizielles Haus in der Stadt Rahal für eine gute Zusammenarbeit und besseren Austausch zur Verfügung zu stellen.


    5. Das Heilige Alatarische Reich räumt den Rabendienern das Recht ein sich in den Siedlungen des Reiches verhüllt und maskiert zu bewegen, sofern diese klar als Diener Kra’thors zu erkennen sind und das vereinbarte Erkennungszeichen (Kapuze in den Farben des Palasts), als Zeichen ihrer Loyalität und ihrer Bereitschaft alle Punkte des Vertrags zu befolgen, tragen.
    Der Diplomat der Rabendiener bürgt mit Wort und Leben dafür, dass das Erkennungsmerkmal ausschließlich an die Personen gegeben wird, die Rechte und Pflichten des Paktes gleichermaßen wahrnehmen und befolgen.
    Die gewaltsame Demaskierung eines Rabendieners gilt als versuchter Vertragsbruch und Verrat am Beschluss des Rats der Altruisten und wird dementsprechend hart geahndet.


    6. Um dieses Allianz zu schützen und Sabotageakte gegen das Bündnis zu verhindern, sollen Gesetzes- und Regelbrüche Einzelner auch als solche bewertet werden und können somit nicht an dem Pakt rühren.


    7. Ein allgemeiner höflicher und respektvoller Umgang miteinander wird erwartet, auf dass dieses Bündnis beide Seiten wachsen und erstarken lässt.


    8. Sollten Situationen auftreten, die im oben beschriebenen Vertrag nicht erwähnt und berücksichtigt sind, soll dem höheren Sinn der Allianz gemäß im Einzelfall verfahren und entschieden werden.



    Allg. Anm.: Derzeitige Diplomaten sind für das Heilige Alatarische Reich Ritterin Muireall Lilienhayn und für die Rabendiener Herr Fames.
    Anm. zu 5: Die Kapuzen wurden noch nicht ausgegeben, wird in Bälde erfolgen.


Zuletzt bearbeitet von Jynela Dhara am 07 Jun 2022 21:04, insgesamt einmal bearbeitet
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Jynela Dhara





 Beitrag Verfasst am: 03 Jun 2022 11:00    Titel:
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Vertrag mit dem Volk der Rashar vom 12. Schwalbenkunft des Jahres 259:

Fenia Treublatt hat Folgendes geschrieben:
Höret, Bürger des alatarischen Reiches!


Im Sinne der gegenseitigen Freundschaft und Unterstützung wird zwischen dem
alatarischen Reich, repräsentiert durch Seine Heiligkeit, beraten durch seinen Beraterstab sowie dem Volk Ahamanis,
vertreten durch die ehrenwerte AlakKunBra AshRhaKii, folgende Vereinbarung verkündet.


    1. Das alatarische Reich sowie das Volk der Rashar folgen einem Ziel in Einheit durch Alatar und seine Tochter Ahamani. So soll jeder Angriff auf das Reich und/oder das Rakun von der versammelten Macht aller Streiter des All-Einen und seiner Tochter Ahamani beantwortet werden.

    2. Im Falle eines Angriffskrieges, durch das alatarische Reich geführt, wird der AlakKunBra der Rashar gewährt vor Beginn der Kampfhandlungen die Worte seiner Heiligkeit des Alkas zu vernehmen und detailliertere Informationen zu erhalten. Auch hier stehen das Reich und die Rashar Seite an Seite um den Willen des All-Einen und den seiner Tochter Ahamani zu vollbringen.

    3. Das Volk der Rashar sowie die Anhänger des All-Einen entscheiden in tiefer Freundschaft ihre Ressourcen brüderlich zu teilen. So werden die Minen des Reiches für Angehörige des Volkes der Rashar geöffnet, ebenso wie die Mine der Rashar, befindlich im RaKun südlich von Düstersee für Bürger des Reiches frei zugänglich ist.

    4. Das Volk der Rashar erhält aufgrund ihrer herausragenden Leistungen in der Vergangenheit die Möglichkeit zu gesonderten Anträgen auf ein Reit- und Rüstrecht bei den Statthaltern des Reiches. Die Entscheidung darüber obliegt allein den Statthaltern.

    5. Kein Feind wird auf dem Boden des Reiches geduldet. So werden die RaShar dazu angehalten jene weder wissentlich ihren Weg durch das heilige alatarische Reich ziehen zu lassen, noch sie dazu aufzufordern.

    6. Die Garde des Reiches ist dazu angehalten enge Abstimmung und stete Kommunikation mit der von den Rashar gegründeten eigenständigen Kampfgemeinschaft der Rashar zu halten. Gemeinsame Übungen und Unterrichte um gemeinsam voneinander zu lernen sind erwünscht.

    7. Die Rashar sind dazu verpflichtet ein Fünftel ihrer erhandelten Waren aus fremden, dem Reich nicht zugänglichen, Landen in einem Handelsposten in Rahal zu ihrem Einkaufspreis an Bürger des Reiches zu veräußern. Der Statthalter Rahals wird ihnen hierfür ein Gebäude in Rahal zur Verfügung stellen, das sie für einen Handelsposten nutzen können.

    8. Die Rashar verpflichten sich dazu, mit dem Bau von Verteidigungsanlagen, insbesondere eines Walls und eines Torhauses gegen die Menekaner im Süden zu beginnen.



Möge der All-Eine die stets wachsende Zusammenarbeit zwischen
seinen Anhängern und dem Volk seiner Tochter Ahamani mit Wohlwollen
betrachten, auf dass sie gemeinsam in noch größerer Stärke erblühen.

Verkündet und bestätigt im Namen seiner Heiligkeit: Alka Isidor I. - Vertreter des All-Einen


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Jynela Dhara





 Beitrag Verfasst am: 03 Jun 2022 11:04    Titel:
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Vertrag mit den Freibeutern unter der Führung von Juan Aurelio Perera vom 26. Cirmiasum des Jahres 264:

Lother Caerulus hat Folgendes geschrieben:
Den Bürgern des heiligen alatarischen Reiches sei durch Aushang und Ausrufer verkündet, dass die diplomatischen Gespräche des Senats mit den Freibeutern welche sich im Reich niedergelassen haben stattgefunden haben und welches Ergebniss es erbracht hat.


Vertrag zwischen dem Senat und somit dem heiligen alatarischen Reiches und Juan Aurelio Perera als Anführer der Freibeuter.

1. Die bisher unabhängige Fraktion der Freibeuter verpflichtet sich zur Reichstreue und der Annahme der Bürgerschaft Rahals oder Düstersees zum frühst möglichen Zeitpunkt.

2. Die Mannschaftsstruktur wird geschlossen in die Ränge der Legion des Panthers übernommen und erhählt somit alle Rechte und Pflichten der Mitglieder der Legion. Aufgrund ihrer Erfahrungen werden sie dem Reich vorrangig im Hafen- und Uferbereich dienen, doch auch die normalen Dienstpflichten gegenüber den Bürgern wahrnehmen.

3. Juan Arelio Perera wird als Anführer der Freibeuter der Titel eines Admirals des Reichs verliehen.

4. Die Freibeuter bilden absofort die Marine Rahals.

5. Die Freibeuter erhalten das Recht über ihren befehlshabenden Offizier, dem amtierenden Admiral, zukünftig mit dem Senat über diesen Vertrag zu verhandeln.


Im Namen des Senats,

Senator Veras Ambrositas
Senator Lother Caerulus
Admiral Juan Aurelio Perera


Zuletzt bearbeitet von Jynela Dhara am 03 Jun 2022 12:57, insgesamt einmal bearbeitet
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Rilytia Angerlohe





 Beitrag Verfasst am: 25 Dez 2022 09:00    Titel:
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    Bündnisvertrag Heiliges Alatarischen Reiches auf Gerimor - Letharen


    Das Volk der Letharen und das Heilige Alatarische Reich bekräftigen ihren Glauben an Alatar, indem sie mit diesem Bündnisvertrag ein neues Zeitalter der Einigkeit einläuten.

    Dieser Vertrag wird erlassen, um:

      1. Den Schutz der inneren und äußeren Sicherheit der Vertragspartner sicherzustellen.

      2. Verhinderung, Zerschlagung und Bestrafung von Handlungen der Ungläubigen, der Fehlgeleiteten, von Organisationen und Personen, die mit einem fremden Volk oder mit anderen Elementen zusammenarbeiten, die die innere und äußere Sicherheit des Volkes der Letharen und des Heiligen Alatarischen Reiches gefährden.

      3. Aufrechterhaltung von Gedeihen und Stabilität des Volkes der Letharen und des Heiligen Alatarischen Reiches.


    Artikel 1 Gegenseitige Anerkennung

    Sowohl das Volk der Letharen, als auch die Bewohner des Heiligen Alatarischen Reiches, dienen dem Herrn an erster und einziger Stelle. Keine der Parteien spricht alleine in Seinem Namen und keine der Parteien steht über der anderen in Seinem Dienst.

    Die Vertragspartner verpflichten sich, einander dieselbe Anerkennung und Würde zukommen zu lassen, die sie auch vergleichbaren Strukturen und Würdenträgern innerhalb des eigenen Hoheitsgebiets zukommen lassen würden. Ebenso verpflichten sie sich, die Gesetze des Vertragspartners zu achten, auf dessen Boden sie sich bewegen

    Artikel 2 Militärische Zusammenarbeit

    Das Volk der Letharen und das Alatarische Reich kommen darin überein, durch enge Zusammenarbeit den Fortbestand und die Entwicklung der Vertragspartner sicherzustellen. Dazu unterstützen sie sich gegenseitig mit diplomatischen, wirtschaftlichen und militärischen Mitteln. Dies betrifft auch und vor allem den Fall, dass einer der Vertragspartner von Feinden Alatars angegriffen wird.
    Zur besseren Kommunikation werden erfahrene Streiter der Vertragspartner zum Heerführer ernannt. Über sie soll in enger Absprache der Austausch von Informationen stattfinden und das Vorgehen beider Heere gesteuert werden.

      Artikel 2.1 Angriffsfall

      Sollte ein signifikanter, mit planerischem Aufwand verbundener, Präventivschlag gegen die Ketzer notwendig sein, verpflichten sich die Vertragspartnern den jeweils anderen im Vorfeld darüber zu informieren. Unterstützung ist im Rahmen der Möglichkeiten, dem Vertragspartner anzubieten, um gemeinschaftlich Seiner Sache zu dienen.


      Artikel 2.2 Verteidigungsfall

      Zur Abwehr und Unterwerfung aller Ketzer kooperieren die Heere der Vertragspartner bestmöglich und auf allen Ebenen miteinander. Kampfhandlungen, die der Verteidigung des Territoriums mindestens eines der Vertragspartner dienen, sind durch koordinierte Kampfhandlungen beider Heere durchzuführen.


      Artikel 2.3 Territoriale Unversehrtheit

      Die Vertragspartner werden einander konsultieren, wenn, nach Auffassung einer von ihnen, die Unversehrtheit des Gebiets, die politische Unabhängigkeit oder die Sicherheit einer der Parteien bedroht ist.


      Artikel 2.4 Rüstrecht

      Das Volk der Letharen sowie das Heilige Alatarische Reich kommen überein, Rüst- und Waffenrechte für gewisse Personengruppen zu erlassen:

        - Streiter des Herren ab dem Range eines Ritters bzw Mael'qil
        - Arkan Magiewirkende der Letharen ab dem Rang eines Lethyren
        - Scharfschützen des Heiligen Alatarischen Reiches
        - Mitgliedern des Heiligen Alatarischen Tempels
        - Ausgewiesene diplomatische Vertreter der Bündnispartner in Ausübung ihrer Pflicht
        - Stadtgarde Rahals bzw. vergleichbare Einheit des Leth’Axorns


      Der Rang der Person, die das Rüst- und Waffenrecht für sich in Anspruch nehmen will, muss für den Bündnispartner ersichtlich sein. Darüber hinaus können Letharen auch durch einen grünen, mit letharischen Runen besetzen Wams erkennbar machen, dass sie einer der vorgenannten Gruppen angehören.


    Artikel 3 Strukturelle Zusammenarbeit

    Zur Sicherstellung der reibungslosen Zusammenarbeit im Bündnisfall werden regelmäßig gemeinsame Kampfübungen durchgeführt und reger wirtschaftlicher Austausch aufrechterhalten und weiter ausgebaut. Auch der Abgleich von Wissen und Forschung soll fortan intensiviert werden und regelmäßig stattfinden.

    Artikel 4 Gerichtsbarkeit

    Erhebt ein Bürger des Leth’Axorns Anklage gegen einen Bürger des Heiligen Alatarischen Reiches oder umgekehrt, kann ein Antrag auf Auslieferung des Angeklagten gestellt werden. Jeder Vertragspartner hat eine Instanz zu benennen, die über Auslieferungsanträge entscheidet. Für den Fall, dass ein Antrag abgelehnt wird, muss dies schriftlich begründet dargelegt werden.

    Artikel 5 Unversehrtheit der Vereinbarung

    Die Vertragspartner kommen überein, zukünftig keinerlei Verträge zum Schaden des Partners abzuschließen und den Vertragspartner zu informieren, sofern ein solches Vorhaben seitens einer Drittpartei angestrebt werden sollte.
    Die Vertragspartner verpflichten sich dazu Sorge zu tragen, dass durch, zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossene, Verträge mit Dritten die Integrität des Bündnisses zwischen dem Volk der Letharen und dem Heiligen Alatarischen Reich nicht außer Kraft gesetzt oder in irgendeiner Form beschädigt wird.

    Artikel 6 Inkrafttreten und Dauer des Vertrages

    Das vorliegende Bündnis soll sofort mit der Beurkundung und Siegelung in Kraft treten und ein Jahr, gerechnet vom Tage seines Inkrafttretens, in Geltung bleiben.
    Rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist werden die Vertragspartner in Verhandlungen über eine Erneuerung eintreten. Erfolgt dies nicht, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr.

      Artikel 6.1 Nachtragsvereinbarungen

      Die Vertragspartner kommen darin überein, dass die getroffene Vereinbarung als Grundpfeiler weiterer Zusammenarbeit dienen soll und zukünftig um weitere Punkte ergänzt werden kann.



    Für das Volk der Letharen

    Aron'deryl
    Meister Leth’Axorns

    Ceylin'Tyrs
    Erzlethoryxae

    Für das Heilige Alatarische Reich
    Muireall Laval
    Ahad Muireall Laval







Zuletzt bearbeitet von Rilytia Angerlohe am 25 Dez 2022 09:02, insgesamt einmal bearbeitet
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