Farid Ibrahim Yazir
|
Verfasst am: 05 Apr 2022 19:05 Titel: Verkündung aus Menek'Ur |
|
|
*Ein Bote in den Farben Menek'Urs unter bewachung zweiter Janitscharen, bringt überall im Lichten Reich und bei den Völkern der Kaluren, Thyren und Eledhrim Aushänge an*
Im Namen des Erhabenen Abbas Wakur aus der ersten Familie Omar, gebe ich Farid Ibrahim Dawada, Sanjak des Reichs der Sonne bekannt, dass ab dem heutigen Tag Folgendes gelten mag:
Den Nordländern ist es möglich einen Bürgerbrief der Stadt Menek'Ur zu erhalten und ein Haus im Staubviertel zu mieten.
Dazu zählen die aufgeführten Personen folgender Reiche:
-Suktar des Reiches Alumenas
-Suktar aus dem Freihafen Bajard
-Thyren
-Kaluren
-Eledhrim
Ausgeschlossen davon sind:
-Suktar aus dem Reich des Verlorenen Sohnes
-Letharen
-Diener des Raben
-Rashar
Die Antragsteller können, nach genauster Prüfung durch den Sanjak und Gewinnung eines menekanischen Bürgen, die Bürgerschaft Menek'Urs erlangen.
Durch Erlangen des Bürgerbriefes ist es dem Antragsteller erlaubt ein Gebäude im Staubviertel zu mieten oder nach Absprache mit einem Familienoberhaupt und einer Meldung beim Sanjak im Familienhaus zu leben.
Antragsteller unterwerfen sich den Gesetzen Menek'Urs nach erhalt des Bürgerbriefes.
Anforderungen an den Antragsteller:
-Der Antragsteller erscheint mit einem Schreiben oder dem Führsprecher in Person beim Sanjak
-Eine eingehende Prüfung durch den Sanjak erfolgt, um auszuschließen das der Antragsteller ein Diener des Verlorenen Sohnes ist. Auch wird das Wissen des Antragsstellers über die Gesetze Menekur's und die Gesetze zu Sitte und Anstand geprüft.
-Bei kleinen Wissenslücken kann der Bürgerbrief trotzdem ausgestellt werden, aber mit einer oder einigen Aufgaben verknüpft sein z.b. Teilnahme an Unterrichten im Tempel oder in der Armee. Sollten diese Aufgaben neda innerhalb von 3 Monden erfüllt werden, ist der Bürgerbrief und damit die Erlaubnis zum Mieten eines Hauses sofort erloschen.
Weitere Rechte des Antragsstellers:
-Antragsteller können nach Absprache mit den Leitern der Institutionen Menek'Urs, Aufgaben in dieser Institution nachgehen. Den Leitern der Einrichtungen steht es frei dieses zu gewähren oder abzulehnen.
-Antragsteller dürfen in der Goldenen Stadt einer Arbeit nachgehen, solange sie die entsprechenden Abgaben an den Erhabenen und die erste Familie leisten. Die Abgabenhöhe beläuft sich auf den Emir Zehnt.
Ab dem heutigen Tage sei den Hazar's Durrah ohne Bürgerbrief wieder erlaubt ein Haus im Staubviertel zu mieten. Dafür ist dem Sanjak eine entsprechende Meldung zu machen, in dem man darüber informiert, dass man freiwillig den Schutz der Stadt zugunsten des Staubviertels aufgibt.
Ma'Salema
5ter Wechselwind im Jahre 265 n. Bk.,
unter der Herrschaft des Erhabenen Abbas Wakur Omar
|
|