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Bekanntmachung des Konzils des Phönix
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Mikael Fuchsbaum





 Beitrag Verfasst am: 11 Sep 2020 21:19    Titel: Bekanntmachung des Konzils des Phönix
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Ehre der Krone und dem Alumenischen Reich!

Im Namen des Konzils des Phönix, in seiner Funktion als arkane Vertretung des Alumenischen Reiches zu Lichtenthal, ergeht folgende Anweisung:

Hiermit ist es Besuchern, Bewohnern sowie Bürger des Alumenischen Reiches, gleich welchen Rang oder Stand sie innehaben mögen, bis auf weiteres untersagt, jedwede Form von liedbefähigtem Wirken auf dem Boden Lichtenthals zu nutzen.

Für Bürger wie Bewohner Lichtenthals sei dieses Verbot auch für den gesamten Bereich des Eilandes Gerimor gültig.

Das Verbot umfasst dabei jedwede Form aktiven Wirkens im Lied, als auch den Gebrauch im Lied aktiver Artefakte.

Ausnahmen zu besagter Regelung umfassen dabei lediglich den Einsatz im akuten Notfall zu Schutz von Leib und Leben, sofern keine anderen Möglichkeiten mehr offen stehen.

Ebenso den Einsatz im Zuge von durch Lichtenthaler Streitkräfte anberaumte Unternehmungen, sofern durch Heerführung und/oder Vertretung des Konzils genehmigt.

Sollten im Zweifelsfalle Unklarheiten darüber bestehen, wann und ob Wirken im Lied den genannten Ausnahmen entspricht, obliegt die Entscheidung den Vertretern des Konzils des Phönix.

Nochmals sei in aller Schärfe darauf hingewiesen, dass jedwede Form liedbefähigten Wirkens dem Feind Vorschub leisten kann und daher unterlassen werden muss!

So befunden und kundgetan am 11. Searum 263

Das Magistrat des Konzils des Phönix
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Mikael Fuchsbaum





 Beitrag Verfasst am: 03 Jul 2021 19:09    Titel:
Antworten mit Zitat

Ehre der Krone und dem Alumenischen Reich!

Im Namen des Konzils des Phönix, in seiner Funktion als arkane Vertretung des Alumenischen Reiches zu Lichtenthal, ergeht folgende Weisung:

Das Verbot, Magie auf dem Boden des Herzogtums Lichtenthal zu wirken, ist hiermit wieder ausgesetzt.

Im Bezug auf das Wirken von Magie gelten somit wieder die gewohnten Regularien, wie sie den Gesetzen des Herzogtums zu entnehmen sind.

So befunden und kundgetan am 3. Cirmiasum 264


Das Magistrat des Konvents des Fuchses


Zuletzt bearbeitet von Mikael Fuchsbaum am 03 Jul 2021 20:25, insgesamt einmal bearbeitet
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