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Ein bläulicher Kuvert gerichtet an die Vogtei in Adoran
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Alathair - Online Rollenspielshard Foren-Übersicht » Rat zu Adoran » Ein bläulicher Kuvert gerichtet an die Vogtei in Adoran
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Beak von Sankurio





 Beitrag Verfasst am: 25 März 2021 09:06    Titel: Ein bläulicher Kuvert gerichtet an die Vogtei in Adoran
Antworten mit Zitat

    ... am frühen Morgen trampelten die Hufen der weiß, schimmernden Stute auf den Pflastersteinen der Straßen in Adoran.
    Das bläuliche Ornat der Klosterwache mit dem Abbild des Baumes der Lichteinigkeit prangte auf der Front und der Reiter in schwarzer, beschlagener Lederkluft führte das Tier zielgerichtet an die heilige Kirche Temoras vorbei, um im Rathaus zu Adoran das versiegelte und bläuliche Dokument auszuhändigen ...


    Gerimor, 25. Lenzing 264
    - Schwingenstein, Kommandantur der Klosterwache

    In ewigen Gedenken an die heiligen Sieben,
    unter dem lichten Banner der Hoffnungsträgerin,
    entsende ich meine Grüße an Euch - Freiherrin und Vogtin Nyome von Thronwall,


    Bezugnehmend unserer Unterredung vor Ort im Rathaus in Adoran vom 7. Rabenmond im Jahre 263, ferner aufgrund wiederholter Art und Weise mit Behinderung der unseren Pflichten als Klosterwächter vom Kloster der Lichteinigkeit, erhaltet Ihr folgendes Schriftstück mit Bitte zur Überprüfung der Angelegenheit, welche derzeitig mit keinerlei Förderlichkeit behangen ist.

    Wie mit Euch persönlich besprochen war dies in der jüngsten Vergangenheit ein Umstand der da weniger besorgniserregend als mehr anmaßend und taktlos erschien.
    Ferner jedoch zieht der Euch mitgeteilte Umstand nun mehr unaufhaltsame Kreise und behindert nicht nur die gültigen und auferlegten Pflichten eines jeden einzelnen Klosterwächters, sondern daneben auch die Arbeit der Inquisition in Begleitung von Hochwürden Antorius.

    Hinzukommend mag ich noch erläutern, dass wir in Kooperation mit dem lichtenthaler Regiment so verblieben sind, dass die Klosterwächter die Ausbildung als Leibwächter als auferlegte Pflicht anerkennen.
    Jene Vereinbarung basiert aus Zeiten vor meiner Amtszeit als Kommandant und sind mittlerweile in der Theorie kein Bestandteil des gültigen Rüstrecht aus der wirksamen Gesetzespassage.

    Fortsetzend werde ich Euch nun drei akute Beispiele nennen, welche bisher im Stillschweigen ignoriert aber intern der Klosterwache durchaus der Kommandantur vorgetragen,- erlebt wurden;

      Vorfall I:
      „Vernehmung im Kastell – Gefangene: Luumyra Moortas“
      Zeitraum:
      27. Goldblatt im Jahre 263
      Betroffene:
      Inquisitor der heiligen Kirche Temoras: Hochwürden Antorius
      Kommandant der Klosterwache: Beak Sankurio
      Bericht:
      Hochwürden Antorius hat die Gefangene ‚Luumyra Moortas‘ in der ausführenden Tätigkeit als Inquisitor der heiligen Kirche Temoras befragen wollen. Dabei hat Kommandant Beak Sankurio als abgestellte Leibwache agiert. Dem Kommandanten wurde der Zutritt in den Gefangenentrakt verwehrt. Der Inquisitor übte seine Pflicht ohne Leibwächter, aber im Schutz des Regiments, aus.

      Vorfall II:
      „Ausführender Befehl zur Teilnahme an einer Zeremonie am Kloster der Lichteinigkeit“
      Zeitraum:
      9. Lenzing im Jahre 264
      Betroffener:
      Anwärter der Klosterwache: Kade Kasterwall
      Bericht:
      Der Anwärter der Klosterwache Kade Kasterwall wurde am besagten Tag am Westtor von dem Wachhabenden ‚Brasius Tallor‘ aufgehalten und aufgefordert Rüstzeug und Waffenscheide abzulegen. Am besagten Abend hat im Kloster der Lichteinigkeit eine Zeremonie stattgefunden.

      Angedroht wurde eine Depesche seitens des lichtenthaler Regiments an die Kommandantur der Klosterwache, bezüglich dem Sachverhalt „Rüstrecht“ der da bisher noch nie eingegangen ist.

      Vorfall III:
      „Teilnahme am Unterricht: Leibwächter II“
      Zeitraum:
      24. Lenzing im Jahre 264
      Betroffene:
      Klosterwächterin: Andra Amaryll
      Anwärterin der Klosterwache: Viktoria Hamberg
      Bericht:
      Im Zuge der oben aufgeführten Vereinbarung seitens dem lichtenthaler Regiment und der Klosterwache wollten Klosterwächterin Andra Amaryll, welche als Patin für die Anwärterin Viktoria Hamberg agiert, ebenfalls zugegen, – am Kurs ‚Leibwächter II‘ teilnehmen.
      Hier wurden die Lehrgangsteilnehmer der Klosterwache von Korporal Moira van Dragane aufgefordert Rüstzeug und Waffenscheide abzulegen, man verwies auf gültige Gesetze. Weiterhin wurden die Klosterwächter von Frau Korporal in Bilde gesetzt, dass die Aufgaben der Klosterwache nur in Verbindung mit der Geweihtenschaft existenz ist.
      Fortfahrend hat eben die besagte Frau Korporal hingewiesen, dass die Dienstpflicht der Klosterwächter somit beendet sei.
      Eine Teilnahme am Lehrgang hat daraufhin nicht stattgefunden.

      Zur Irritation - Lehrgangsteilnehmer des lichtenthaler Regiments befanden sich jedoch in Wehrmontur vor Ort.


    Jene Fälle zeigen Euch einmal mehr, dass die lange unsägliche Litanei nicht abreißen wird. Zunehmend überkommt mir das Gefühl, dass es sich sogar in Einzelfällen konkretisiert und zuspitzt. Wohl möglich könnte dies auf derer Versäumnisse zurückzuführen sein, die da auf einer freien Auslegung der gültigen Gesetzespassage im Herzogtum Lichtenthal basiert.
    Als anmaßend erachte ich es jedoch, dass ein Eingriff seitens der besagten Institution in unseren Aufgabenbereich stetig mit der geforderten Darlegung und andauernden Erklärung einhergeht.

    Als nächstfolgende Instanz ersuche ich Euch, diesen Irrtum aus der Welt zu schaffen.
    Daher bitte ich höflichst um Eure Geduld und Euer Feingefühl sich dieser unrühmlichen Situation annehmen zu können, in der Hoffnung, dass die Mängel und oder Fehlschlüsse abgestellt werden.
    Ich lasse es Euch auch wissen, dass die Geweihtenschaft sehr wohl auf diese Umstände hingewiesen wurde und man schenkt mir das nötige Vertrauen diese Sachlage zu klären.

    Für diesen Umstand, der sich scheinbar durch meine Nachgiebigkeit entwickelt hat, mag ich mich jedoch entschuldigen.
    Das Herzogtum wird derzeitig mit durchaus schwerwiegenderen Ereignissen und Prüfungen belegt, daher sollte Uneinigkeit kein Schwachpunkt in diesen ungewissen Zeiten sein.

    Möge des Adlers wachsamer Blick Euch folgen,


    - Kommandant der Klosterwache zu Schwingenstein.
    - Knappe im Orden der Ritterschaft unter dem Eid von Sir Keylon von Salberg.

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Sinjah van ValmanayVvolfenrath





 Beitrag Verfasst am: 27 März 2021 22:03    Titel:
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Ein Bote des Rathauses macht sich auf den Weg zu Beak Sankurio, Kommandant der Klosterwache und richtet ihm aus, dass er in den nächsten Tagen mit einer Antwort von Hochgeboren von Thronwall rechnen kann. Sein Anliegen sei nicht vergessen worden und erhält die nötige Aufmerksamkeit.
_________________
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Nyome von Meerswacht





 Beitrag Verfasst am: 29 März 2021 19:15    Titel:
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Ein Bote überreicht in Schwingenstein eine gesiegelte Botschaft zu Händen des Kommandanten Beak Sankurio.


Adoran, Rathaus
29. Lenzing 264

Dem Reiche Alumenas
und seiner Majestät Ador I. zur Ehr.
Seid mir gegrüßt Kommandant Sankurio,



Euer Ersuchen wurde in den letzten Tagen genaustens geprüft.

Bezüglich der Fälle I-III

Vorfall I:

Es ist für mich nachvollziehbar, dass Ihr Eure Pflicht als Leibwächter wahrnehmen wollt und zwar auch während Befragungen. Allerdings besitzt das Lichtenthaler Regiment auf den Besitzungen des Herzogtums das Weisungsrecht gegenüber Bürgern und Freien, insbesondere innerhalb der ihm bereit gestellten Anlagen auch das Hausrecht.
Hierauf wird später nochmals Bezug genommen.


Vorfall II:

Leider liegt mir hierzu kein Bericht vor, allerdings ist davon auszugehen, dass besagter Anwärter gerüstet die Stadt betreten wollte, hier wäre eine Ermahnung wie sie ausgesprochen wurde absolut rechtens. Eine Zeremonie zu später Stunde ist kein Grund um das Rüstrecht für sich zu beanspruchen. Sollte Euer Anwärter jedoch die Stadt verlassen haben, erschließt sich mir kein Grund der ein Abrüsten rechtfertigen würde – hier hätte eine einfache Ermahnung ausgereicht.


Vorfall III:

Hier verweise ich nochmals auf das Hausrecht, weiterhin bin ich der Annahme, dass die Klosterwache wie auch das Regiment über eine Ausgehuniform verfügt.
Sollte der Unterricht keine Rüstung und Waffen zwingend erfordern, wäre es angebracht entsprechend gekleidet zu erscheinen.


~*~*~



Das Lichtenthaler Regiment befindet sich daher in den von Euch aufgeführten Punkten, in mindestens zwei von drei Punkten im Recht.

Gerne wähnen wir uns auf der Seite der Gerechtigkeit, insbesondere wenn es sich um die Auslegung von Gesetzestexten handelt. Wie Euch sicherlich bewusst ist, ist es durchaus möglich Recht zu haben aber es nicht zu bekommen.
In Eurem Fall, kann ich die Lage der Klosterwache sehr gut nachvollziehen, aber gleiches gilt natürlich für das Lichtenthaler Regiment.



Jedoch sehe ich die eigentlichen Schwierigkeiten nicht etwa in der Auslegung des Rüstrechts sondern in rivalisierenden Gedanken der jeweiligen Parteien.
Da Ihr Eure Interessen bezüglich des Rüstrechts nur auf herzoglicher Ebene durchsetzen könnt, seid Ihr hiermit aufgefordert einer baldig folgenden Einladung zum Gespräch mit den Verwalterinnen der Grafschaften Lichtenthals folge zu leisten.

Wir werden versuchen bestmöglich im Sinne des Herzogtums aber auch im Sinne der Kirche Temoras eine gütliche Lösung zu finden.

Die Voraussetzung ist jedoch, dass künftig ein kameradschaftliches Verhalten auf Augenhöhe zwischen Klosterwache und dem Lichtenthalter Regiment gefordert wird.
Das bedeutet zum einen etwa keine übertriebene Maßregelung oder Bloßstellung, aber auch vorbildliches Verhalten im Hinblick auf die Gesetze auf beiden Seiten.


Es ist Euch hiermit angeraten den Inhalt dieses Schreibens auch der Klosterleitung mitzuteilen.

Ich hoffe auf eine baldige und gütliche Lösung.


Der Herrin Temora zum Gruße,


Nyome von Thronwall

Freiherrin von Thronwall
Vogtin der Stadt Adoran


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Beak von Sankurio





 Beitrag Verfasst am: 29 März 2021 19:44    Titel:
Antworten mit Zitat

    ... gütig wird der Bote entlohnt, ehe eine Abschrift auch die Leitung des Klosters der Lichteinigkeit erhält ...
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