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Bekanntmachung + Abschrift an Vogtin von Thronwall
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Alathair - Online Rollenspielshard Foren-Übersicht » Rat zu Adoran » Bekanntmachung + Abschrift an Vogtin von Thronwall
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Antorius





 Beitrag Verfasst am: 23 Jul 2020 06:52    Titel: Bekanntmachung + Abschrift an Vogtin von Thronwall
Antworten mit Zitat

*Eine Abschrift davon wird auch an die Vogtin von Thronwall, mit
beiden Siegeln versehen, zusätzlich entsandt.*



    Richtlinien im Umgang mit Überläufern

    Als Überläufer bezeichnet man eine Person die in unserem Falle zuvor in
    den westlichen Landen gelebt, gedient und dort auch gewirkt hat.
    Ebenso ist es möglich, dass die Person in dieser Zeit den Glauben an
    Alatar, Kra’thor oder Ahamani huldigte. Personen die Kra’thor huldigten
    und ihm ihre Seele verschrieben haben sind verloren und es gibt für sie
    keinen Weg zurück in ein anderes Leben.
    Ebenso gibt es keine Möglichkeit zur Umkehr für Anhänger Alatars die der
    Templerschaft/Ritter Alatars angehören oder Angehörige des Ordens der
    Arkorither.

    Doch gibt es Überläufer, die Alatarien und dem Glauben an Alatar und
    seinen Dienern den Rücken gekehrt haben und einen Neubeginn
    versuchen möchten.
    Zumeist wird hierbei der Kontakt zu den Geweihten des lichten
    Pantheons gesucht. Zuerst wird von der Person, die Alatarien und den
    Westlanden den Rücken kehrte erwartet, dass sie ein Schreiben an die
    Geweihten des Klosters der Lichteinigkeit entsendet mit der Bitte um
    einen Gesprächstermin.
    Der Inquisitor ist dafür zuständig die Befragung und Läuterung der
    Überläufer zu überwachen (dies kann auch auf einen von Inquisitor
    übertragenen Geweihten dann weitergeführt werden). Das Erstgespräch
    findet immer durch den Inquisitor statt. Im Erstgespräch wird die
    Lebensgeschichte des Überläufers festgehalten und seine Gründe für das
    Abwenden vom bisherigen Glauben. Es wird ein Zeitraum von sechs
    Wochen festgelegt, ab dem Tage des Erstgespräches. In dieser Zeit ist es
    die Aufgabe des Überläufers sich zuerst beim Regiment zu melden und
    sich dort registrieren zu lassen. Er darf in der Probezeit keinen
    Bürgerbrief erwerben oder als Rekrut in das Regiment eintreten.

    Nach Ablauf der sechswöchigen Probezeit findet ein Abschlussgespräch
    durch die Inquisition in Anwesenheit mit dem betreuenden Geweihten
    statt. So dem nichts zuwider spricht während dem Gespräch gilt die
    Probezeit als erfolgreich abgeschlossen.



    Leitfaden für Überläufer (kein Vergehen/Verbrechen, kein Vergehen/Verbrechen gegen das Reich):

    - Erstgespräch mit der Inquisition

    - Vorstellung im Regiment + Registrierung als Überläufer (sechswöchige
    Probezeit)

    - Teilnahme an Glaubensunterrichten/Messen/Etiketteunterricht

    - Kennenlernen der Bewohner des alumerischen Reiches/der Institutionen

    - Abschlussgespräch durch die Inquisition



    Leitfaden für Überläufer (schwere Vergehen/Verbrechen, kein Vergehen/Verbrechen gegen das Reich):

    - Erstgespräch mit der Inquisition

    - Vorstellung im Regiment + Registrierung als Überläufer (sechswöchige
    Probezeit, hier Beistellung eines Leumundes (namentlich an Inquisition
    gemeldet)

    - Teilnahme an Glaubensunterrichten/Messen/Etiketteunterricht

    - Kennenlernen der Bewohner des alumerischen Reiches/der Institutionen

    - Abschlussgespräch durch die Inquisition



    gez. Hochwürden Antorius
    Inquisitor der temorianischen Kirche zu Gerimor
    Priester der Temora


    gez. v. Gipfelsturm
    Oberst des Lichtenthaler Regimentes



_________________
"Der Adler fliegt allein, der Rabe scharenweise;
Gesellschaft braucht der Tor, und Einsamkeit der Weise."
Friedrich Rückert


Zuletzt bearbeitet von Antorius am 30 Jul 2020 07:11, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Nyome von Meerswacht





 Beitrag Verfasst am: 23 Jul 2020 18:38    Titel:
Antworten mit Zitat

Adoran, Rathaus
23. Cirmiasum 263

Dem Reiche Alumenas
und dem Königspaar zur Ehr.
Seid mir gegrüßt Hochwürden Antorius,


ich bedanke mich hiermit für Euer Schreiben bezüglich der Richtlinien im Umgang mit Überläufern, allerdings fehlt mir im Moment der Bezug.
Daher wäre ich sehr erfreut, wenn Ihr dafür ein paar klärende Worte finden würdet.


Hochachtungsvoll,


Nyome von Thronwall

Freiherrin von Thronwall
Vogtin der Stadt Adoran


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Antorius





 Beitrag Verfasst am: 24 Jul 2020 18:36    Titel:
Antworten mit Zitat

*Eine Antwort wird sie erreichen.*

    "Der Herrin Segen und Schutz mit euch, Vogtin von Thronwall

    Da es aufgrund Unwissenheit/Vergessens der vor zwei Jahren
    abgesprochenen Vorgehensweise bei Überläufern zwischen Regiment
    und Inquisition kam. Eine Überläufern vor Ablauf ihrer Probezeit als
    Bürgerin aufgenommen und als Rekrutin ihren Dienst im Regiment
    begann, wurde nach bekanntwerden jenes Geschehens in Absprache mit
    Oberst von Gipfelsturm und meiner Peron jene Richtlinie allumfassend
    schriftlich nun festgehalten.

    Aktueller Überläufer dessen Probezeit bis 20. Ashatar 263 läuft, so es zu
    keinem Verhalten kommt, welches sie verlängern würde... ist Kade
    Kasterwall.

    Möge der Herrin Segen und Licht euch leiten

    gez. Hochwürden Antorius
    Inquisitor der temorianischen Kirche Gerimors
    Stellvertretende Klosterleitung
    Priester der Temora"


_________________
"Der Adler fliegt allein, der Rabe scharenweise;
Gesellschaft braucht der Tor, und Einsamkeit der Weise."
Friedrich Rückert


Zuletzt bearbeitet von Antorius am 24 Jul 2020 18:38, insgesamt 3-mal bearbeitet
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