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Auf dem Schreibtisch im Büro der Vogtin...
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Sinjah van ValmanayVvolfenrath





 Beitrag Verfasst am: 21 Okt 2019 11:55    Titel: Auf dem Schreibtisch im Büro der Vogtin...
Antworten mit Zitat

... befindet sich die Bürgerakte des Verurteilten Julius Kerner, welche mit einem Protokoll der Assistenz versehen wurde und der kurzen Notiz, dass jenes mit der Akte archiviert wird. Das offizielle Verhandlungsprotokoll kann so sofort in die Gerichtsakte eingepflegt werden.

Zitat:
Legende: Vorsitzende Richterin Hochedle Eveliina von Talgrund - VR
Beisitzerin I Baronin Helisande von Gipfelsturm - B/I
Beisitzer II Hochedler Leonhard von Hagwalm - B/II
Klägerin für Lichtenthal und Adoran Hochedle Nyome von Thronwall - K
Angeklagter Julius Kerner - A
Verteidiger Edler Lucien de Mareaux - V
Zeuge I Hochwürden Antorius - Z/I
Zeugin II Jolanda Bretalis - Z/II
Protokollschreiber nach Aufforderung des Gerichts Merrik van Daske



VR: Verstoß nach Paragraph 3.6.1 des Lichtenthaler Gesetzes des Angeklagten Julius Kerner.

K: Nach Lichtenthaler Recht wird die Höchststrafe gefordert. Hinzu kommen zu Paragraph 3.6.1 auch Paragraph 3.3 und Meineid.

V: Geständig, Unterlagen ausgehändigt, keine Schwierigkeiten gemacht, Fronarbeit angeboten.

A: Vor Gericht geständig. Hatte den Auftrag Bürger, Kameraden und Seine Majestät zu verraten. Bekam schlechtes Gewissen.


B/I: Welcher Natur waren die Informationen?
A: Hatten keinen Wert. Hatte Aufgabe, sich gut anzupassen. Informationen waren meist nur Gerüchte, die aufgeschnappt wurden.

B/I: Hatte der Angeklagte Zugriff auf taktische Informationen der Ritterschaft?
A: Nein.

Weitergabe an Anklage.

K: Ist Julius Kerner der richtige Name?
A: Einer von vielen in seinem Leben.
K: Ist es der Geburtsname?
A: Diesen kennt er nicht.
K: Bei Befragung angegeben, der richtige Name wäre Pjer Sorell. Hier Julius Kerner.
A: Julius Kerner in Lichtenthal, Pjer Sorell in Rahal.
K: Welchen in der Heimatstadt?
Keine Antwort.
K: Er weiss, wo seine Heimat liegt?
A: Lange her, in Eherntrutz trug er meist nur einen Spitznamen.
K: Aus dem Herzen des Königreiches stammend hat er sich also wissentlich mit den Feinden des selben verbündet?
A: Wenn richtig verstehend, dann ja.
K: Bisher also als Krimineller verdingt und nicht wie am 6. Wechselwind 262 angegeben als Jäger?
A: Beides trifft zu. Als hier angekommen, verdiente er sein Geld mit Handel und Jagd.
K: Zitat selbst: Erinnerung an Punkt Zwei der Belehrung (Bürgergespräch) dass die Wahrheit gesprochen wurde und nichts verschwiegen wurde,
was später belasten könnte, da das mit schweren Strafen geahndet wird. Was hat er darauf geantwortet?
A: Kennt den Wortlaut nicht mehr, dürfte jedoch gesagt haben, dass nichts verschwiegen würde.
K: Zitiert den Angeklagten aus Notizen: Ich bin mir dem überaus bewusst, das Gesetz, die *betont* ersten zwei Punkte betreffend, trug ich ja vor.
Ich habe mein Leben gelebt, ohne in tiefgehenden Kontakt mit jenen aus dem Alatarischen Reich zu kommen und habe dies auch nicht vor.
So lasst mich also sagen, dass ich keinerlei Zweifel in mir verspüre, dass ich weiterhin Bürger des Herzogtums und sesshaft in Adoran werden möchte.

Erklärung der Belehrung bei Einbürgerung durch die Klägerin.
Bitte der VR um Abkürzung.
Die Klägerin konkludiert, die Glaubhaftigkeit des Angeklagten stark anzuzweifeln.

VR: Möchte noch Hochwürden Antorius hören. Die Worte der Klägerin werden hinten angestellt.

Der Verteidiger merkt an, dass auch noch Fragen hat.
B/I erteilt das Wort.

V: Was hat den Angeklagten dazu bewogen, geständig zu sein?
A: Es schien das richtige zu sein. Lügen waren sein Leben doch hat es am Ende stets nur Probleme bereitet.
VR: Wachtmeister Erlenthal soll derzeit Hochwürden Antorius holen.
V: Warum jetzt und nicht von Anfang an?
A: Es belastete sein Gewissen immer mehr. Entschied, es vor dem Majestätsbesuch zu gestehen.
V: Warum bewog der Besuch der Majestäten ausgerechnet dazu, es vorher zu gestehen?
A: Er wusste, dass Rahal etwas vorhaben wird, welches dem König und den anderen Kameraden hätte schaden können.
V: Richtigstellung: Er war geständig, um das Königspaar, die Kameraden und Bürger gewissermaßen zu schützen. Hat sich freiwillig selbst "aus dem Verkehr ziehen" (inhaftieren)
lassen bevor jemand weitere Informationen hätte fordern können, die wirklich etwas hätten anrichten können?
A: Das wurde von ihm erwartet und der Gedanke war ihm zuwider. Das Königreich hat ihm ein Leben ermöglicht und er war daran, jenes hinterrücks anzugreifen. Er wollte zeigen, dass es auch anders geht.

Keine weiteren Fragen.
Das Gericht würde Hochwürden Antorius anhören.
Der Angeklagte soll Platz nehmen.
Z/I betritt Zeugenstand.

VR: Das hohe Gericht würde gerne in kurzen Worten hören, wie der Glauben des Angeklagten zu bewerten ist.
Z/I: Er weiss um die drei Kodices gut Bescheid auch wenn die GLaubenstiefe einiges zu wünschen übrig lässt. Steht unter keinem Einfluss eines Fluches oder einer Beeinflussung der Diener ALatars.
VR: Haltet Ihr sein Geständnis und seine Absichten für glaubwürdig? Ist seine Person rehabilitierbar?
Z/I: Ersteres kann aufgrung der Gespräche der letzten Wochen mit Ja beantwortet werden. Und die zweite Frage ebenso. Die Herrin lehrt, dass wir die Hoffnung nicht verlieren dürfen, und jede Seele es wert ist,
aus den Fängen Alatars errettet zu werden.

Aufforderung Platz im Publikum zu nehmen.
Fräulein Bretalis wird gerufen, in den Saal geleitet durch Rekrit Ildius.

VR: Fräulein Bretalis soll in kurzen Worten über den Stand zu dem Angeklagten berichten und wie glaubwürdig sie sein Geständnis und dessen Absichten hält.
Z/II: Kann und möchte sich weder für noch gegen den Angeklagten aussprechen, da sie objektive Meinung in beiden Fällen nicht gewährleisten kann. Bittet um Enthaltung.
VR: Es gibt kein Zeugenverweigerungsrecht als Bürgerin Lichtenthals. Sie habe die Verpflichtung mitzuwirken.
Z/II: Herr Kerner und sie standen sich nahe bevor er sein Geständnis abgelegt hat. Er beteuerte, dass er ernste Absichten hat und sich von der Schattenseite des Lebens abwenden will.
Ob auf seinen Worten Taten folgen werden, weiß nur die Herrin selber. Sie durfte Herrn Kerner als sehr freundlichen und zuvorkommenden Menschen kennen lernen.
Aber muss gestehen, dass sie zwischen Glauben und Misstrauen hadere. Der Zwiespalt ihrer Gefühle verhindert hier ein klares Urteil.Der Angeklagte befolgte Befehle, zuvorkommend als
Schankwirt und hat Armen Wärme, Essen und Gesellschaft geboten. Bis zur Offenbarung hatte sie ein einwandfreies Bild.
VRa: Also ist die Beziehung beendet?
Z/II: Nur die Herrin weiß, was die Zeit mit sich bringen wird.
VR: Ja oder nein?
Z/II: Ja.

Keine weiteren Fragen, darf sich setzen.
Keine weiteren Zeugen.
Verteidigung darf mit knapper Abschlussrede fortfahren.

V: Dem Angeklagten sei anzurechnen, dass er sich selbst gestellt hat zur rechten Zeit, bevor schlimmster Schaden angerichtet werden konnte. Natürlich wäre es schön gewesen, er hätte von Anfang an mit offenen Karten gespielt.
Anzurechnen ist die Aussage von Hochwürden Antorius, den Angeklagten für rehabilitierbar zu halten, auch im Hinblick auf die Tugenden der Temora. Zugute halten sollte man auch die Bemühungen des Angeklagten, sich wie ein
guter Häftling benommen zu haben,seit er aufgegriffen wurde und ebenso seine nunmehr dargelegte Ehrlichkeit und Offenheit bezüglich seiner Taten. Jene hätten mindestens schon im Bürgergespräch mitgeteilt werden müssen.
Aber man sagt: Besser spät als nie. Er ist sich sicher, dass Herr Kerner aus seinen Fehlern einiges gelernt hat. Daher erbittet man die Verteidigung Gnade vor Tod ergehen zu lassen,
auch wenn eine härtere Strafe sicher angemessen ist. Frondienst im Klostergarten wurde vorschlagen , sowie in Begleitung des Verteidigers bei Wache und Hospital, nebst der vom Gericht vorgesehenen Strafe.

Die VR bittet um Schlusswort von der Klägerin.

K: Die Anklage sieht es weiterhin als erwiesen, dass man den Worten des Angeklagten nicht trauen kann. Denn nur Worte haben den Angeklagten in diese Situation gebracht, keine wieder gutmachenden Taten folgten.
Dies seien Lippenbekenntnisse die man nun gutgläubig hinnehmen solle. Wie schon in einem der Berichte über den Angeklagten geschrieben wurde ist einiges zu Bruch gegangen.
Der Glaube an ihn durch Kameraden, Bürger und Partnerin. Die Anklage fordert die Höchststrafe und mindestens eine schwere körperliche Strafe.

Gericht zieht sich zurück zur Beratung.

VR verliest das Urteil:
1.) Brandmal auf rechter Hand
2.) Schwerer Frondienst für 6 Monate
3.) Verweigerung des Erhaltes des Bürgerbriefes des Herzogtums Lichtenthal
4.) 1 Woche scharfe Klosterhaft bei Wasser und Brot mit sofortiger Wirkung
5.) Sich bei mindestens 5 Gelegenheiten der Kontemplation der Lehren der Herrin widmen. Addendum: Arbeitskraft ist der Kirche zur Verfügung zu stellen
6.) Auflagen werden überwacht, bei Verstoß sofortige Exekution. Vollstrecker und Überwacher Edler Lucien de Mareaux und Wachtmeisterin Moira Salberg.
7.) Für drei Monate einmal pro Woche beim Bewährungshelfer melden. Bewährungshelfer Hochedler Leonhard von Hagwalm.

B/II: Zur Urteilsbegründung.

Lichtenthal duldet weder Verrat, Meineid, Spionage oder Verbrüderung mit dem Feind. Das Herzogtum Lichtenthal spricht Recht und wahrt das Recht, das Herzogtum Lichtenthal folgt treu den Lehren der Herrin,
die in ihren Tugenden uns gemahnt Mitgefühl und auch Geistigkeit als Tugenden zu ehren.
Das Mitgefühl gewährt Herrn Kerner heute die Möglichkeit darauf sein Leben zu wahren und seine Seele zu retten um sie der Herrin anzuempfehlen.
Die Geistigkeit gewährt ihm und uns allen die Besinnung auf Recht, Lehre und Gesetz.

Die Vollstreckung des Urteils der Klosterhaft tritt sofort in Kraft. Das Brandmal wird spätestens im Laufe von drei Wochen vollstreckt.
Der Termin wird öffentlich bekannt gegeben.
Möge Temora uns alle vor Straucheln, Rechtsbruch und Hochmut bewahren.


_________________


Zuletzt bearbeitet von Sinjah van ValmanayVvolfenrath am 21 Okt 2019 17:16, insgesamt einmal bearbeitet
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