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Königliche Depeschen an den Adel
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Bote der Krone





 Beitrag Verfasst am: 13 Apr 2017 12:54    Titel: Königliche Depeschen an den Adel
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*Dem Adel Lichtenthals werden Depeschen mit dem königlichen Siegel zugestellt*






Seiner Majestät getreuen Dienern und Vasallen



Alumenas, 13. Wechselwind 260


Seine Majestät richten Euch zuvor wohlwollende Grüße aus und versichern Euch der königlichen Gnade und Gunst


Im Zuge der Auflösung des Rates von Lichtenthal als rechtmäßiger diplomatischer Vertretung des Herzogtums unterrichten Seine Majestät den Adel, dass die Verfügungsgewalt über die Außenverhältnisse Lichtenthals, seiner Lehen, Städte und Institutionen, fortan zurück in den Herrschaftsbereich der Krone fällt.

Seine Majestät haben den Eindruck gewonnen, dass die gängige Praxis einer Vielzahl institutionell und lokal begrenzter Absprachen zwischen einzelnen Würdenträgern der verschiedenen auf Gerimor vertretenen Parteiungen zur Entstehung gewisser Unklarheiten und Missverständnisse bezüglich der Einheit und Verfassung des Reiches beiträgt und die hieraus resultierende regionale Verinselung der diplomatischen Verhältnisse die Verhandlungsposition Lichtenthals auf Gerimor unnötig schwächt.

Würdenträger Lichtenthals sind weiterhin ermuntert, die Außenbeziehungen Lichtenthals zu pflegen und regen und freundschaftlichen Austausch mit den benachbarten Völkern zu suchen. Jedoch stehen fortan alle mit fremden Völkern, Reichen, Städten, Gemeinschaften und Individuen getroffenen Abkommen, Vereinbarungen und Verträge, alle diesen erteilten Freibriefe, Genehmigungen und Lizenzen sowie alle gewährten Privilegien und Rechte unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Krone. Ausgenommen sind alle persönlichen Verhältnisse, die sich nicht aus den im Rahmen einer Belehnung oder Amtsvergabe übertragenen Rechten und Pflichten speisen, wie etwa die Mitgliedschaft in privaten Gilden, sowie alle Fremden im gesamten Herzogtum grundsätzlich gewährten Rechte, die keiner fortlaufenden Bestätigung bedürfen, wie etwa das Marktrecht.

Alle oben genannten zustimmungspflichtigen Vorgänge sind zukünftig lückenlos und vollständig gegenüber der Kanzlei zu dokumentieren und alle Inhalte schriftlich niederzulegen. In möglicherweise kritischen Fällen empfiehlt sich eine frühzeitige Absprache mit der Kanzlei.

Seine Majestät weisen aus gegebenem Anlass noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass fremden Völkern in Lichtenthal keinerlei dauerhafter Besitz oder Enklave gewährt werden kann und die Übertragung von Hoheitsrechten auf Dritte außerhalb bestehender Reichsinstitutionen sowie von Besitz- und Erbansprüchen außerhalb der tradierten Erbfolge grundsätzlich ausgeschlossen sind und Ausnahmen ausschließlich durch den Hochadel verfügt werden können.



Mit dem Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung


Anselm von Eulenburg
Reichsgraf von Eulenburg
Königlicher Hofkanzler




Zuletzt bearbeitet von Bote der Krone am 13 Apr 2017 21:44, insgesamt einmal bearbeitet
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