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[Archiv] alte ungültige Verträge mit Verbündeten des Reiches
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Alathair - Online Rollenspielshard Foren-Übersicht » Region Alatarisches Reich » [Archiv] alte ungültige Verträge mit Verbündeten des Reiches
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Diener des Alka





 Beitrag Verfasst am: 20 Apr 2014 12:05    Titel: [Archiv] alte ungültige Verträge mit Verbündeten des Reiches
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Die Kinder des All-Einen:

*dieser Teil des Aushangs wurde schwarz übermalt*


Zuletzt bearbeitet von Diener des Alka am 02 Jun 2022 21:04, insgesamt 3-mal bearbeitet
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 Beitrag Verfasst am: 28 Apr 2014 18:23    Titel:
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UNGÜLTIG



"Vertrag zwischen dem menekanischen und alatarischen Reiche!

Dies ist der Vertrag zwischen dem Reiche Menek'ur repräsentiert durch den Emir Ghadir Tazim aus dem Hause Omar und dem alatarischen Reiche repräsentiert durch Seine Heiligkeit Isidor, von Alatar erwählter Alka.

Folgendes wurde am 27. Wechselwind im Jahre 257 des Herrn in Anwesenheit des Kalifen Imraan Mukthaar Omar und des Rates von den Diplomaten Abbas Wakur Omar für das Reich Menek'ur und Diplomat Althan für das alatarische Reich verhandelt, unterzeichnet und hat ab dem Tage von nun an Gültigkeit.


I.

Den Bewohnern des alatarischen Reiches wird es gestattet sein sich
gerüstet in der Wüste zu bewegen. Halten sie sich in den Hausvierteln
auf, so gelten zuerst die Gesetze Menek'urs, es sei denn das Oberhaupt
der Familie lockert jene in seinem Hausviertel.
Es ist den Bewohnern des alatarischen Reiches verboten die goldene
Stadt Menek'ur zu betreten.

Im Gegenzug wird es den Bewohnern der menekanischen Reiches
gestattet sein sich gerüstet im alatarischen Reiche zu bewegen.
Es ist den Bewohnern des menekanischen Reiches verboten die heilige
Stadt Rahal und die Stadt Düstersee zu betreten.

Den Frauen ihres Volkes, Nathifahs genannt, wird es im alatarischen
Reiche gestattet sein ihren Schleier zum Schutz vor fremden Blicken zu
tragen.
Jenes wird ebenso den Kindern des Alleinen, Verbündete des alatarischen
Reiches für das Reich Menek'ur gestattet, ebenso zum Schutz vor
fremden Blicken.

Bewohner des alatarischen Reiches und den Kindern des Alleinen ist es
gestattet im menekanischen Reiche Schätze zu heben und das Ahnengrab
aufzusuchen.
Das Emirtrittel wird für Bewohner des alatarischen Reiches und die Kinder
des Alleinen ausgesetzt. Ebenso ist es den Bewohnern des
menekanischen Reiches gestattet auf alatarischen Reich Schätze zu
heben und in den Höhlen zu jagen.


II.


Es obliegt jedem Bewohner der beiden Reiche, das rechte Maß zu
wahren. Provokationen sind hierbei zu vermeiden.
Eskalationen zwischen Einzelnen, Gruppen und den beiden Reichen soll
somit vermieden werden.

Der Gruß, "Seinen Segen" ist in den Hausvierteln nicht gestattet und auch
nicht im ganzen menekanischen Reiche. Es wird sich auf eine neutrale
Grußform geeinigt.

Ebenso ist darauf zu achten, dass im alatarischen Reiche nicht mit
"Eliuves Segen" begrüßt wird. Außerhalb der Reiche in neutralen oder
feindlichen Gebieten hat jenes keinen Bestand.
Es sollte sich überall mit Respekt entgegen getreten werden.


III.

Die Handelsbeziehungen zwischen dem menekanischen Reiche und dem
alatarischen Reiche wurden wieder aufgenommen.

Die Handelsverträge sind wieder in Kraft getreten und ausgehandelte
Handelsverträge haben wieder Bestand. Ab dem heutigen Tage können
ebenso neue Handelsverträge ausgehandelt werden.

Sollte der heute geschlossene Vertrag zwischen den beiden Reichen
Bestand haben, so kann an der Arena des alatarischen Reiches in
Zukunft ein Markt veranstaltet werden.


IV.

Zur Wahrung des geschlossenen Vertrages und um mögliche Versuche
den Fortbestand jenes Vertrages zu unterbinden wird festgehalten, dass
man einander die Gesetzte des anderen Reiches kennt und befolgt.

Gesetzesbrüche Einzelner oder Gruppen auf dem Gebiet des anderen
Reiches dürfen den Vertrag nicht gefährden.
Unkenntnis der Gesetze wird hierbei nicht vor Strafe schützen.

Finden Übergriffe statt so werden sie der jeweiligen Gerichtsbarkeit des
zuständigen Reiches überantwortet, damit das Reich die Seinen bestraft.

Die Bestrafung wird außerhalb der Stadt für das alatarische Reich in der
neuen Arena stattfinden oder im Leth'Axorn der Kinder des Alleinen
sofern es sie betrifft.
Die Bestrafung im Reich Menek'urs wird außerhalb der goldenen Stadt in
der Arena stattfinden.

Als Zeuge, dass eine Bestrafung durchgeführt wurde wird der jeweilige
Scharfrichter des betroffenen Reiches anwesend sein.
Betrifft es ein Kind des Alleinen so wird ein Kind des Alleinen anwesend
sein.
Die Nathifahs des menekanischen Reiches ebenso wie die weiblichen
Kinder des Alleinen werden dabei nicht allein, sondern in Begleitung
erscheinen.


V.

Es besteht ein Verteidigungsbündnis mit dem menekanischen Reich und
dem Volk der Kaluren.

Das bedeutet werden die Kaluren angegriffen so greift jenes Bündnis um
entsprechend die Verteidigung aufzustellen.
Das bedeutet so lange das alatarische Reich keinen Angriff auf die
Kaluren ausführt und das menekanische Reich nicht zu den Waffen
gerufen wird, um das Volk der Kaluren zu verteidigen, werden sich die
Vertragspartner nicht gegenüberstehen.

Greifen die Kaluren das alatarische Reich an, so wird das menekanische
Reich unsere Grenzen nicht in feindlicher Absicht überschreiten, da es ein
Verteidigungsbündnis mit den Kaluren ist.

Greifen wir unseren Feind im Osten an, so wird das menekanische Reich
nicht eingreifen, da mit den Völkern im Osten kein Verteidigungsbündnis
besteht.


Mit Unterzeichnung jenes Vertrages durch den Diplomaten des
menekanischen Reiches Abbas Wakur aus dem Hause Omar und dem
Diplomaten des alatarischen Reiches Althan trat jener am 27.
Wechselwind in Beisein des Rates der Altruisten und des Kalifen Imraan
Mukthaar Omar in Kraft.


Zuletzt bearbeitet von am 02 Jun 2022 21:05, insgesamt 5-mal bearbeitet
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Aliyahna





 Beitrag Verfasst am: 12 Jul 2014 18:26    Titel:
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UNGÜLTIG




Den Gläubigen des heiligen alatarischen Reiches sei verkündet, dass die diplomatischen Gespräche der Ritterin Lilienhayn mit dem Piratenvolk erfolgreich waren und Folgendes ausgehandelt werden konnte:



Zwischen dem heiligen alatarischen Reich repräsentiert durch Seine Heiligkeit Isidor, vertreten durch den Rat der Altruisten und dem unabhängigen Inselstaat La Cabeza repräsentiert durch Kapitän Felipe Ezequiel Perera der Toro de Muerte wird vereinbart:

1. Punkt: Der unabhängige Inselstaat La Cabeza verpflichtet sich und seine Bewohner dazu dem heiligen rahalischen Reich in Kampf und Krieg beizustehen mit allen notwendigen Mitteln, Manneskraft und ihrem Schiff. Das rahalische Reich verpflichtet sich im Falle eines Angriffes auf LaCabaza die Insel mit Männern und allen weiteren zur Verfügung stehenden Mitteln zu unterstützen.

2. Punkt: Abseits vom Kriegsgeschehen und im Falle des Aufeinandertreffens zw. Gläubigen des Reiches und dem Feind, obliegt es den Piraten ob sie Initiative ergreifen und dem Gläubigen beistehen oder sich neutral verhalten.
Dringt der Feind auf Reichsgebiet vor, ist dies als kriegerische Handlung zu sehen, womit eine Unterstützung des Bündnispartners verpflichtend ist.

3. Punkt: Beide Parteien verpflichten sich dazu dem Bündnispartner Wissen und Informationen zukommen zu lassen, die für den Bündnispartner oder die Zusammenarbeit von Wichtigkeit sind. Zudem unterstützt der Orden der Arkorither den Inselstaat La Cabeza in Fragen der Magie.

4. Punkt: Beide Parteien verpflichten sich dazu dem Bündnispartner ein offizielles Haus in der Stadt Rahal/ auf La Cabeza für eine gute Zusammenarbeit und besseren Austausch zur Verfügung zu stellen.

5. Punkt: Für eine bessere Kommunikation im Kriegsfall wird dem Gouverneur Sebastiano Nestor ein Gastsitz bei Angriffsplanungen die auch die Bündnispartner betreffen, eingeräumt.

6. Punkt: Zur Stärkung des Vertrages und um mögliche Sabotageakte gegen das Bündnis zu verhindern sei zudem festgelegt, dass Gesetzes- und Regelbrüche einzelner Personen einer Partei auf dem Gebiet der anderen Partei nicht an dem Vertrag rühren. Sollte ein Mitglied einer Partei bei der anderen eingekerkert werden, wird der Bündnispartner benachrichtigt. Bei Brüchen der bestehenden Gesetze und Regeln durch Wort oder Tat wird der Bündnispartner informiert, der Delinquent für seine Taten verurteilt, bestraft und danach wieder an den Bündnispartner übergeben.

7. Punkt: Die Mitglieder beider Bündnispartner sollten, sofern vorhanden und klar ausformuliert oder erfahrbar, die Regeln und Gesetze des Heiligen rahalischen Reichs/ des Inselstaats La Cabeza kennen und auf deren Gebiet achten. Unwissen schützt vor Strafe nicht.

8. Punkt: Ein allgemeiner höflicher und respektvoller Umgang miteinander wird gewünscht, auf dass dieses Bündnis die Stärke und Größe beider Parteien noch wachsen lässt und die gemeinsamen Feinde mit Furcht erfüllen möge.

9. Punkt: Mit Unterzeichnung des Vertrages wird den Bewohnern La Cabezas das allgemein gültige bürgerliche Rüstrecht eingeräumt. In Friedenszeiten ist es ihnen erlaubt beschlagenes oder unbeschlagenes Leder in Rahal sowie eine Stichwaffe zu tragen. Die Muskete darf ungeladen am Rücken befestigt getragen werden (andere Waffen dürfen in einer Tasche oder einem Rucksack mitgeführt, aber nicht offen getragen werden). Bürger des rahalischen Reiches erhalten das Recht sich auf dem Inselstaat La Cabeza gerüstet und bewaffnet zu bewegen.


10. Punkt: Die Besoldung für die Unterstützung während der Krieges wurde wie folgt festgelegt:
Schiff, Mannschaft, Kanonen - 50 Kronen
Kanonen, Mannschaft - 40 Kronen
Mannschaft - 30 Kronen



Im Namen des Rates,
Tetrarchin Aliyahna



Zuletzt bearbeitet von Aliyahna am 02 Jun 2022 21:05, insgesamt 2-mal bearbeitet
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 Beitrag Verfasst am: 15 Sep 2014 11:19    Titel:
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UNGÜLTIG



Ankündigung!

"Dem alatarischen Reiche sei hiermit die Änderung des Vertrages
zwischen dem Reich Menek'ur und dem alatarischen Reiche kund getan.
Abgesegnet vom Rat der Altruisten, tritt er ab sofort in Kraft.

Im Auftrage der Altruistin Maya Taruval

gez. Magister Althan
Diplomat seiner Heiligkeit"



Bisherige Regelung:

I.

Den Bewohnern des alatarischen Reiches wird es gestattet sein sich gerüstet in der Wüste zu bewegen. Halten sie sich in den Hausvierteln auf, so gelten zuerst die Gesetze Menek'urs, es sei denn das Oberhaupt der Familie lockert jene in seinem Hausviertel. Es ist den Bewohnern des alatarischen Reiches verboten die goldene Stadt Menek'ur zu betreten.


Gültige Regelung:

I.

Den Bewohnern des alatarischen Reiches wird es gestattet sein sich gerüstet in der Wüste zu bewegen. Es ist den Bewohnern des alatarischen Reiches verboten die goldene Stadt Menek'ur zu betreten. Als Stadtgebiet Menek'Urs im Sinne dieses Vertrages gelten das von der Mauer umschlossene Zentrum der Stadt, die Familienviertel der Bashir, Ifrey und Yazir sowie das Hauslosenviertel.


Zuletzt bearbeitet von am 02 Jun 2022 21:07, insgesamt 4-mal bearbeitet
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Muireall Laval





 Beitrag Verfasst am: 19 März 2015 23:05    Titel:
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UNGÜLTIG




Bekanntmachung zum Vertrag mit dem Reich Menek'Ur


Hiermit sei den Bürgern des Heiligen alatarischen Reiches
bekanntgegeben, dass der Vertrag mit dem Reich Menek'Ur
hinfällig ist und alle darin geführten Punkte ihre Wirkung
verlieren. Die Bürger seien zur Vorsicht gemahnt bei Kontakt
mit dem menekanischen Volke, ein Kriegszustand sei aber
nicht ausgerufen.

Gegeben und gesetzt mit dem Wissen und Segen des Rats
der Altruisten am 19. Lenzing des Jahres 258.


Für den All-Einen und das Reich,


M. Lilienhayn
Ritterin des Panthers
Diplomatin des Heiligen alatarischen Reichs


Zuletzt bearbeitet von Muireall Laval am 02 Jun 2022 21:07, insgesamt einmal bearbeitet
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Muireall Laval





 Beitrag Verfasst am: 13 Apr 2015 16:43    Titel:
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UNGÜLTIG


Bekanntmachung zum Vertrag mit dem unabhängigen Inselstaat La Cabezas


Hiermit sei den Bürgern des Heiligen Alatarischen Reiches
bekanntgegeben, dass der bisher bestehende Vertrag mit
dem unabhängigen Inselstaat und seinen Bewohnern neu
verhandelt und unterzeichnet wurde. Dementsprechend ist
der alte Vertrag hinfällig und die folgenden Regelungen
treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Gegeben und gesetzt mit dem Wissen und Segen des Rats
der Altruisten am 09. Wechselwind des Jahres 258.

Für den All-Einen und das Reich,


M. Lilienhayn
Ritterin des Panthers
Diplomatin des Heiligen alatarischen Reichs





Vertrag zwischen dem unabhängigen Inselstaat La Cabeza und dem Heiligen Alatarischen Reich


    1. Die Bündnispartner, namentlich das Heilige Alatarische Reich und der unabhängige Inselstaat La Cabeza, verpflichten sich im Falle eines öffentlich erklärten Krieges oder Angriffs auf einen der Bündnispartner dem jeweils anderen mit allen zur Verfügung stehenden und für einen Sieg notwendigen Mitteln, im Einzelnen militärische Truppen, Arbeitskraft und Material, Kriegsgerät (Schiffe, Katapulte, Kanonen, Fallen) und Informationen, beizustehen.
    Als Einschränkung zu allen zur Verfügung stehenden und notwendigen Mitteln sei der Umstand zu bezeichnen, wenn das Heimatland einer der Bündnispartner durch die Unterstützung geschwächt für andere feindliche Angriffe zurückgelassen würde. In solchem Fall obliegt es der jeweiligen Heerführung die möglichen Mittel zur Unterstützung zu bestimmen.


    2. Im Falle einer Begegnung, die beide Bündnispartner sowie eine dritte einseitig verfeindete Partei einschließt, entscheiden Ort und Bedrohungslage über weiteres Handeln.
      - Auf neutralem Grund obliegt es dem Bündnispartner, ob er zugunsten des Verbündeten eingreift oder sich neutral verhält.
      - Ein Überschreiten der Grenzen durch eine Feindpartei ist als kriegerische Handlung zu werten, somit tritt Punkt 1 in Kraft.


    3. Um im Falle eines Krieges eine bessere Kommunikation zu gewährleisten, wird dem Gouverneur oder einem benannten Vertreter des Inselstaates La Cabeza, ein Gastsitz im Heerstab bei Angriffsplanungen, die den Bündnispartner betreffen, eingeräumt. Ebenso wird der dem Rat der Altruisten oder der Heerführung (je nach Inhalt der Versammlung) dieses Recht für La Cabeza eingeräumt.


    4. Die Bündnispartner verpflichten sich einander mit Wissen und Informationen zu versorgen, die für das Wohlergehen der Bürger des heiligen alatarischen Reiches und des unabhängigen Inselstaats La Cabeza aufgrund von Bedrohung oder Plänen feindlicher Parteien relevant sind.
    Gleichwohl gilt, um Quellen zu schützen und Willkür zu verhindern, dass all diese Informationen über zwei eindeutig benannte Verbindungsleute, in diesem Fall die beiden Diplomanten (siehe Anmerkungen), die über die Relevanz und das Vorgehen beraten, bevor sie an die zuständigen Stellen weitergegeben werden.


    5. Der Orden der Arkorither verpflichtet sich dem unabhängigen Inselstaat La Cabeza in Fragen der Magie zu unterstützen.


    6. Beide Parteien verpflichten sich dazu dem Bündnispartner ein offizielles Haus in der Stadt Rahal respektive La Cabeza, für eine gute Zusammenarbeit und besseren Austausch zur Verfügung zu stellen.


    7. Um dieses Allianz zu schützen und Sabotageakte gegen das Bündnis zu verhindern, sollen Gesetzes- und Regelbrüche Einzelner auch als solche bewertet werden und können somit nicht an dem Pakt rühren.


    8. Die Mitglieder beider Bündnispartner sollten, sofern vorhanden und klar ausformuliert oder erfahrbar, die Regeln und Gesetze des heiligen alatarischen Reiches/ des Inselstaats La Cabeza kennen und auf deren Gebiet achten. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

      8.1 Sollte das Zuwiderhandeln der Regeln oder Gesetze eines Mitgliedes einer der beiden Bündnispartner eine Strafe nach sich ziehen, so ist der Bündnispartner zu informieren, der Delinquent für seine Taten zu verurteilen und strafen und anschließend wieder zu übergeben.

      8.2 Die Bestrafung von Personen in öffentlichen Ämtern La Cabezas, namentlich der Kapitän der Toro de la Muerte, der Gouverneur, der Diplomat sowie der 1., 2. und 3. Offizier der Toro de la Muerte (siehe Anmerkungen), und von Würdenträgern des heiligen alatarischen Reiches darf nicht öffentlich durchgeführt werden.


    9. Ein allgemeiner höflicher und respektvoller Umgang miteinander wird gewünscht, auf dass dieses Bündnis beide Seiten wachsen und erstarken lässt.


    10. Mit Unterzeichnung des Vertrages wird den Bewohnern La Cabezas das allgemein gültige bürgerliche Rüstrecht eingeräumt. In Friedenszeiten ist es ihnen erlaubt beschlagenes oder unbeschlagenes Leder in den Städten sowie eine Stichwaffe zu tragen. Schusswaffen dürfen ungeladen am Rücken befestigt getragen werden (andere Waffen dürfen in einer Tasche oder einem Rucksack mitgeführt, aber nicht offen getragen werden). Personen in öffentlichen Ämtern La Cabezas (siehe Anmerkungen) wird das Recht eingeräumt Kettenrüstung in den Siedlungen zu tragen.

    Im Gegenzug wird es den Bürgern des Heiligen Alatarischen Reichs erlaubt auf La Cabeza beschlagenes Leder zu tragen. Stich- und Hiebwaffen dürfen mitgeführt werden, Schusswaffen nur entladen. Würdenträgern des Heiligen Alatarischen Reichs wird das uneingeschränkte Rüstrecht auf La Cabeza gewährt.

    Bewohner des freien Inselstaates La Cabeza haben der Garde und den Würdenträgern auf Grund und Boden des Heiligen Alatarischen Reichs auf Verlangen den Bürgerbrief vorzuzeigen. Bürger des Heiligen Alatarischen Reiches haben der Mannschaft der Toro de la Muerte auf der Insel La Cabeza auf Verlangen den Bürgerbrief vorzuzeigen.


    11. Sollten Situationen auftreten, die im oben beschriebenen Vertrag nicht erwähnt und berücksichtigt sind, soll dem höheren Sinn der Allianz gemäß im Einzelfall verfahren und entschieden werden.


    Anm. zu 4: Derzeitige Diplomaten sind für das Heilige Alatarische Reich Ritterin Muireall Lilienhayn und für den unabhängigen Inselstaat La Cabeza Severin Ethered.
    Anm. zu 8.2 und 10: Die Personen in öffentlichen Ämtern La Cabezas sind derzeit namentlich Raul Vincente Perera (Kapitän der Toro de la Muerte), Sebastiano Nestor (Gouverneur La Cabezas), Severin Ethered (Diplomat La Cabezas). Die Namen der Offiziere werden noch angefügt.


Zuletzt bearbeitet von Muireall Laval am 02 Jun 2022 21:07, insgesamt einmal bearbeitet
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Muireall Laval





 Beitrag Verfasst am: 03 Jun 2015 00:28    Titel:
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Bekanntmachung zum Vertrag mit den Dienern des Rabens


Hiermit sei den Bürgern des Heiligen Alatarischen Reiches
bekanntgegeben, dass ein Bündnisvertrag mit den Rabendienern
unterzeichnet wurde. Dementsprechend treten die folgenden
Regelungen mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Gegeben und gesetzt mit dem Wissen und Segen des Rats
der Altruisten am 28. Eluviar des Jahres 258.

Für den All-Einen und das Reich,


M. Lilienhayn
Ritterin des Panthers
Diplomatin des Heiligen alatarischen Reichs





Vertrag zwischen den Dienern des Raben und dem Heiligen Alatarischen Reich


    1.Die Rabendiener verpflichten sich dazu dem Heiligen Alatarischen Reich und seinen Bürgern in Kampf und Krieg mit allen ihnen zur Verfügung stehenden und für einen Sieg nötigen Mitteln beizustehen. Im Einzelnen sei dies, je nach dem Rahmen der Möglichkeiten jedes einzelnen Rabendieners, Kampfkraft, ihr durch Kra’thor gegebenes Wirken oder Wissen und Information.

      1.1 Im Krieg unterstellen sich die Rabendiener der Heerführung des Heiligen Alatarischen Reichs und der Befehlsstruktur als offizieller Verbündeter.

      1.2 Um eine bessere und unkompliziertere Kommunikation im Krieg zu gewährleisten, und zur Weitergabe und Einteilung von geeigneten Personen zur Ausführung der Befehle sei von den Rabendiener ein klar bezeichneter Mittelsmann ihrer Partei und ein Vertreter desselben zu benennen. Probleme, Beschwerden und Vorschläge haben ebenso über diese Person oder, in Abwesenheit, über den Vertreter zu laufen.

      1.3 Anfeindungen von und Angriffe auf andere Bündnispartner des Heiligen Rahalischen Reichs sind im Krieg oder in Konfliktsituationen mit einer verfeindeten Partei zu unterlassen, zugleich wird ein respektvoller Umgang mit dem zusätzlichen Bündnispartner des Reichs beiderseits erwartet.



    2. Die Bündnispartner verpflichten sich dazu sich ebenso in Friedenszeiten beizustehen und zu unterstützen. Dieser Beistand sei wie folgt ausformuliert:

      2.1 Die Rabendiener erklären sich bereit für das Heilige Alatarische Reich zu spionieren, Informationen zu beschaffen und offen oder verdeckt gegen die gemeinsamen Feinde vorzugehen. Aufträge hierfür können ausschließlich von Seiner Heiligkeit Isidor selbst oder nach einem Beschluss des Rates der Altruisten erteilt werden.

      2.2 Die Bündnispartner verpflichten sich einander mit Wissen und Informationen zu versorgen, die für das Wohlergehen der Bürger des Heiligen Alatarischen Reiches oder die Diener des Raben aufgrund von Bedrohung oder Plänen feindlicher Parteien relevant sind.

      2.3 Im Falle einer Begegnung, die beide Bündnispartner sowie eine dritte einseitig verfeindete Partei einschließt, verpflichten sich beide Seiten der anderen beizustehen.



    3. Die Diener des Rabens verpflichten sich die Regeln und Gesetze des Heiligen Alatarischen Reiches zu achten. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

      3.1 Sollte das Zuwiderhandeln der Regeln oder Gesetze eines Rabendieners eine Strafe nach sich ziehen, so ist der Bündnispartner zu informieren. Die Bestrafung darf allerdings nur und ausschließlich unter Beisein eines Repräsentanten der Diener Kra’thors ausgeführt werden, ebenso darf die Identität des Delinquenten nicht aufgedeckt werden (Maskierungsrecht, siehe Punkt 5).

      3.2 Die Diener Kra’thors verpflichten sich dazu keinerlei Konvertierungsversuche an den Bürgern des Heiligen Alatarischen Reichs zu unternehmen und akzeptieren die alleinige, göttliche Schutzherrschaft Alatars über das Heilige Alatarische Reich. Dies beinhaltet ebenso, dass sie keine Seele eines Bürgers des Heiligen Alatarischen Reichs Kra’thor bewusst zuführen dürfen.

      3.3 Die Rabendiener erklären sich dazu bereit in regen Austausch mit den Templern Alatars zu treten und mit Offenheit zu begegnen, auf dass diese Kooperation fruchtbar für beide Seiten sein möge.



    4. Das Heilige Alatarische Reich verpflichtet sich den Dienern des Raben ein offizielles Haus in der Stadt Rahal für eine gute Zusammenarbeit und besseren Austausch zur Verfügung zu stellen.


    5. Das Heilige Alatarische Reich räumt den Rabendienern das Recht ein sich in den Siedlungen des Reiches verhüllt und maskiert zu bewegen, sofern diese klar als Diener Kra’thors zu erkennen sind und das vereinbarte Erkennungszeichen (Kapuze in den Farben des Palasts), als Zeichen ihrer Loyalität und ihrer Bereitschaft alle Punkte des Vertrags zu befolgen, tragen.
    Der Diplomat der Rabendiener bürgt mit Wort und Leben dafür, dass das Erkennungsmerkmal ausschließlich an die Personen gegeben wird, die Rechte und Pflichten des Paktes gleichermaßen wahrnehmen und befolgen.
    Die gewaltsame Demaskierung eines Rabendieners gilt als versuchter Vertragsbruch und Verrat am Beschluss des Rats der Altruisten und wird dementsprechend hart geahndet.


    6. Um dieses Allianz zu schützen und Sabotageakte gegen das Bündnis zu verhindern, sollen Gesetzes- und Regelbrüche Einzelner auch als solche bewertet werden und können somit nicht an dem Pakt rühren.


    7. Ein allgemeiner höflicher und respektvoller Umgang miteinander wird erwartet, auf dass dieses Bündnis beide Seiten wachsen und erstarken lässt.


    8. Sollten Situationen auftreten, die im oben beschriebenen Vertrag nicht erwähnt und berücksichtigt sind, soll dem höheren Sinn der Allianz gemäß im Einzelfall verfahren und entschieden werden.



    Allg. Anm.: Derzeitige Diplomaten sind für das Heilige Alatarische Reich Ritterin Muireall Lilienhayn und für die Rabendiener Herr Fames.
    Anm. zu 5: Die Kapuzen wurden noch nicht ausgegeben, wird in Bälde erfolgen.
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Fenia Treublatt





 Beitrag Verfasst am: 12 Jun 2016 21:34    Titel:
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Höret, Bürger des alatarischen Reiches!


Im Sinne der gegenseitigen Freundschaft und Unterstützung wird zwischen dem
alatarischen Reich, repräsentiert durch Seine Heiligkeit, beraten durch seinen Beraterstab sowie dem Volk Ahamanis,
vertreten durch die ehrenwerte AlakKunBra AshRhaKii, folgende Vereinbarung verkündet.


    1. Das alatarische Reich sowie das Volk der Rashar folgen einem Ziel in Einheit durch Alatar und seine Tochter Ahamani. So soll jeder Angriff auf das Reich und/oder das Rakun von der versammelten Macht aller Streiter des All-Einen und seiner Tochter Ahamani beantwortet werden.

    2. Im Falle eines Angriffskrieges, durch das alatarische Reich geführt, wird der AlakKunBra der Rashar gewährt vor Beginn der Kampfhandlungen die Worte seiner Heiligkeit des Alkas zu vernehmen und detailliertere Informationen zu erhalten. Auch hier stehen das Reich und die Rashar Seite an Seite um den Willen des All-Einen und den seiner Tochter Ahamani zu vollbringen.

    3. Das Volk der Rashar sowie die Anhänger des All-Einen entscheiden in tiefer Freundschaft ihre Ressourcen brüderlich zu teilen. So werden die Minen des Reiches für Angehörige des Volkes der Rashar geöffnet, ebenso wie die Mine der Rashar, befindlich im RaKun südlich von Düstersee für Bürger des Reiches frei zugänglich ist.

    4. Das Volk der Rashar erhält aufgrund ihrer herausragenden Leistungen in der Vergangenheit die Möglichkeit zu gesonderten Anträgen auf ein Reit- und Rüstrecht bei den Statthaltern des Reiches. Die Entscheidung darüber obliegt allein den Statthaltern.

    5. Kein Feind wird auf dem Boden des Reiches geduldet. So werden die RaShar dazu angehalten jene weder wissentlich ihren Weg durch das heilige alatarische Reich ziehen zu lassen, noch sie dazu aufzufordern.

    6. Die Garde des Reiches ist dazu angehalten enge Abstimmung und stete Kommunikation mit der von den Rashar gegründeten eigenständigen Kampfgemeinschaft der Rashar zu halten. Gemeinsame Übungen und Unterrichte um gemeinsam voneinander zu lernen sind erwünscht.

    7. Die Rashar sind dazu verpflichtet ein Fünftel ihrer erhandelten Waren aus fremden, dem Reich nicht zugänglichen, Landen in einem Handelsposten in Rahal zu ihrem Einkaufspreis an Bürger des Reiches zu veräußern. Der Statthalter Rahals wird ihnen hierfür ein Gebäude in Rahal zur Verfügung stellen, das sie für einen Handelsposten nutzen können.

    8. Die Rashar verpflichten sich dazu, mit dem Bau von Verteidigungsanlagen, insbesondere eines Walls und eines Torhauses gegen die Menekaner im Süden zu beginnen.



Möge der All-Eine die stets wachsende Zusammenarbeit zwischen
seinen Anhängern und dem Volk seiner Tochter Ahamani mit Wohlwollen
betrachten, auf dass sie gemeinsam in noch größerer Stärke erblühen.

Verkündet und bestätigt im Namen seiner Heiligkeit: Alka Isidor I. - Vertreter des All-Einen




Zuletzt bearbeitet von Fenia Treublatt am 12 Jun 2016 21:36, insgesamt einmal bearbeitet
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Diener des Alkas





 Beitrag Verfasst am: 03 Apr 2017 21:47    Titel:
Antworten mit Zitat

UNGÜLTIG



Höret, Bürger des alatarischen Reiches!

Ein neuer Grundstein auf dem Weg zur Zusammenarbeit zwischen all jenen, die der Freiheit unter den Lehren des All-Einen folgen ist gelegt. So wird im Namen seiner Heiligkeit, des Alka Isidor I. und der Maestra des Ordens der Akorither Maya Taruval folgende Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen dem alatarischen Reich und dem Orden der Arkorither verkündet


Der Orden verpflichtet sich die Führung, Instandhaltung und Wartung der öffentlichen Reichsbibliothek vor Düstersee zu übernehmen und dortige Anstellungen selbstständig zu verwalten. Dieses Gebäude wird somit auch zum Ort für öffentliche Schulungen und Anlaufstelle für eine vereinfachte Kommunikation zwischen den einfachen Reichsbürgern und dem Arkoritherorden.

Der Orden macht es sich zur Aufgabe das Wissen der Reichsbürger zu erweitern. Dazu gehört die Lehre über die Geschichte des Reiches und Alatar, Geschichte des Ordens und der Letharen, und für nicht-liedkundige Streiter notwendiges Wissen über die Kampfmagie, im Sinne der Selbstverteidigung.

Weiterhin übernimmt der Orden die Verwaltung über die Bindung der im Reich festgesetzten Ankersteine und verteilt dementsprechend Genehmigungen ausschließlich an magiebegabte Reichsbürger. Die Erlaubnis dieser Bindungen wird dokumentiert und den Statthaltern mitgeteilt. Ausnahme bildet hierbei die Oberstadt. Diese wird vom Palast selbst verwaltet.

Der Orden bietet an seine Dienste zur Artefaktbindung dem Reich bereitzustellen und verpflichtet sich dazu diesen Dienst keinem Reichsbürger zu verweigern.

Der Orden der Arkorither verpflichtet sich die Knappen des Reiches auf ihrer Ausbildung zu unterstützen. Dafür werden die Knappen dem Orden in Absprache mit der Bruderschaft eine gewisse Zeit unterstellt. In dieser Zeit werden der Ausbildung dienliche Aufgaben gestellt werden um ihre Fähigkeiten zu prüfen. Ebenfalls wird ihnen in dieser Zeit die Traditionen/Geschichte des Ordens näher gebracht, sie werden im Kampf gegen und mit einem Magier geschult um die Kampfkraft und die Verbundenheit mit dem Orden und dem Reich zu stärken. Haben sie alle Aufgaben erfüllt, ergeht ein Bericht und eine Beurteilung des Knappen an die Ritterschaft.

Der Orden der Arkorither verzichtet auf das Recht mit einer Zweitidentität im Reich zu leben, als fester Bestandteil des Reiches ist das damalige Entgegenkommen unnötig geworden. Um diese Tradition zu wahren ist es gestattet sich weiterhin gänzlich verhüllen zu dürfen. Den Repräsentanten des Reiches wird auf Nachfrage, verpflichtend, Name und Bürgerbrief gezeigt. Das einheitliche Erscheinungsbild des Ordens im Kampf bleibt somit unangetastet.

Registrierung aller reichsfremden Liedkundigen:

    1. Liedkundige die nicht dem Volk der Letharen oder dem Orden der Arkorither angehören müssen ihren Namen und ihren Wohnort künftig hinterlegen.
    2. Diese Liedkundigen erhalten ein Verbot ihre Gabe innerhalb der Dörfer und Städte des Reiches zu wirken.
    3. Erweisen sich diese Liedkundigen als reichstreue Bürger, wird der Orden ihnen ein Zertifikat ausstellen und ihnen somit das Wirken innerhalb besagter Orte erlauben - nicht jedoch in der Oberstadt oder dem Tempel.

Die Umsetzung dieser Regelung und Ausstellung solcher Zertifikate wird in Kooperation und gegenseitigem Austausch mit der Garde und den Statthaltern stattfinden.

Zu Unterrichtszwecken verwaltet der Orden weiterhin Genehmigungen für reichsfremde Lehrkräfte, die das Reichsgebiet mit ihren Schülern zu Unterrichtszwecken betreten dürfen. Auch hier werden entsprechende Nachweise ausgeteilt und die Garde sowie die Statthalter zu geeigneter Zeit vorab informiert. Die Namen der Lehrkräfte werden hierbei der Garde und den Statthaltern übermittelt - eine genaue Auflistung der Schüler ist uns aus rein praktischen Gründen an dieser Stelle nicht möglich.

Rechte:

1. Als Teil des Reiches wird der Orden die nach dem Gesetz zugestandenen Erkennungsmerkmale in allen Lebensbereichen auch auf das Tragen der Farbe des Arkoritherordens ausweiten - und somit nicht mehr das Tragen einer Standesrobe verpflichtend machen um als Arkorither angesehen zu werden.

2. Weiterhin gehört das Tragen eines Stabes, gleich welcher Art, zum allgemeinen Erscheinungsbild vieler Liedkundiger. Mitgeführte Stäbe und den Arkoritherdolch sind als Standeszeichen der Arkorither und nicht als Waffe anzusehen. Einzig Stäbe, gleich welcher Art, dürfen blank in den Händen getragen werden.

3. Der Orden erhält das offizielle Recht die AA zu observieren um sich aus den dortigen Veranstaltungen potentielle Schüler für den Orden selbst sichern zu können auf das dem Reich nur die talentiertesten Kampfmagier ausgebildet werden.

4. Die Lehrkräfte des Ordens, namentlich Magister, Magistra, Arcomaga, Arcomagus, Elegida, Elegido, Maestro oder Maestra, haben zum Zeitpunkt ihres Ranges bereits einige, junge Magier zu einer brauchbaren Waffe für das Reich geformt. Sie übernahmen Ausbildungen und dienten als Anleiter auf dem Weg zu einem weiteren, dem Reich dienlichen, Kampfmagier. Diese Mühe wird mit dem Würdeträgerstatus innerhalb des Reiches zu belohnen.


Im Namen seiner Heiligkeit Isidior I.
Tasador


Zuletzt bearbeitet von Diener des Alkas am 02 Jun 2022 21:08, insgesamt 4-mal bearbeitet
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Lother Caerulus





 Beitrag Verfasst am: 26 Jul 2021 14:17    Titel:
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Den Bürgern des heiligen alatarischen Reiches sei durch Aushang und Ausrufer verkündet, dass die diplomatischen Gespräche des Senats mit den Freibeutern welche sich im Reich niedergelassen haben stattgefunden haben und welches Ergebniss es erbracht hat.


Vertrag zwischen dem Senat und somit dem heiligen alatarischen Reiches und Juan Aurelio Perera als Anführer der Freibeuter.

1. Die bisher unabhängige Fraktion der Freibeuter verpflichtet sich zur Reichstreue und der Annahme der Bürgerschaft Rahals oder Düstersees zum frühst möglichen Zeitpunkt.

2. Die Mannschaftsstruktur wird geschlossen in die Ränge der Legion des Panthers übernommen und erhählt somit alle Rechte und Pflichten der Mitglieder der Legion. Aufgrund ihrer Erfahrungen werden sie dem Reich vorrangig im Hafen- und Uferbereich dienen, doch auch die normalen Dienstpflichten gegenüber den Bürgern wahrnehmen.

3. Juan Arelio Perera wird als Anführer der Freibeuter der Titel eines Admirals des Reichs verliehen.

4. Die Freibeuter bilden absofort die Marine Rahals.

5. Die Freibeuter erhalten das Recht über ihren befehlshabenden Offizier, dem amtierenden Admiral, zukünftig mit dem Senat über diesen Vertrag zu verhandeln.


Im Namen des Senats,

Senator Veras Ambrositas
Senator Lother Caerulus
Admiral Juan Aurelio Perera
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