Rat Lichtenthal
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Verfasst am: 27 Sep 2016 23:49 Titel: Boten verkünden das neue Gesetz |
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Herolde des Herzogtums verkünden lauthals die Gesetzesänderungen vom 28. Searum des Jahres 259, welche von diesem Moment an gültig sind. Auch werden allerorts Aushänge mit den entsprechenden Passagen befestigt.
Gesetzesänderung vom 28. Searum 259
Folgende Paragraphen erlangen hiermit ihre Gültigkeit und erneuern beziehungsweise ersetzen alte Paragraphen:
§2.4 Soll ein Streit unter dem einfachen Volk durch den Adel geschlichtet werden, so muss jede Partei einen Adligen oder einen durch den Adel berufenen Beamten als Schlichter benennen. Dem gemeinsamen Wort der Schlichter ist unbedingt Folge zu leisten. Sollte dies den Streit nicht beenden oder mindestens eine der Parteien sich an den Lichtenthaler Rat wenden, spricht der Lichtenthaler Rat das Urteil.
§3.3 Das Paktieren durch Wort oder Tat mit den Feinden Alumenas gelten als Schwerverbrechen und werden je nach schwere der Schuld geahndet bis hin zur Strafe für Hochverrat – dem Tode.
Mord und Menschenraub gelten als Schwerstverbrechen und können vom Adelsgericht mit Hinrichtung geahndet werden. Den Hinterbliebenen wird nach Ermessen des Gerichtes über das Urteil Wiedergutmachung zuteil.
§4.6 Stäbe, die nicht offen erkennbar Standessymbole der Magier, Priester oder Druiden sind und nicht der Behebung erkennbarer körperlicher Gebrechen dienen, sind als Waffen anzusehen.
Im Hinblick auf die Geschehnisse bezüglich der Magier Gerimors, entfällt §4.1. Die folgenden Paragraphen wurden geschaffen um der neuen Situation gerecht zu werden und somit auch den Schutz und das Überleben künftiger Magier zu sichern.
§6 Magie
§6.1 Jegliches Wirken von Magie, welches zu Schaden an Leib oder Besitz eines Bürgers führt, gilt als Verbrechen.
§6.2 Das Wirken oder die Verbreitung der Lehren des Ordens der Arkorither gelten für Nicht-Bürger Lichtenthals auf dem Grund und Boden des Herzogtums als schweres Verbrechen, für Bürger und Angehörige des Herzogtum Lichtenthal allerorts als Hochverrat.
§6.3 Das Wirken der allgemein als dunklen oder schwarzen Künste* bezeichneten Magie ist im Zuge der Verteidigung oder Bekämpfung der selbigen, allein den Lehrkräften des Konzils des Phönix, sowie Lehrkräften fremder Akademien mit entsprechender Sondererlaubnis gestattet.
§6.4 Magie darf innerhalb der Grenzen des Herzogtums, im Einklang mit den Gesetzen, von jedem magisch begabtem Wesen gewirkt werden.
§6.5 Magie darf innerhalb der Städte, im Einklang mit den Gesetzen des Herzogtums, nur vom „Konzil des Phönix“ oder Personen mit einer diesbezüglichen schriftlichen Sondererlaubnis gewirkt werden.
Über eine solche Sondererlaubnis sind die rechtlichen Instanzen in Kenntnis zu setzen.
Diese Sondererlaubnis kann durch höhergestellte Instanzen bei Missbrauch jederzeit wieder entzogen werden.
§6.6 Neu Tirell
Als Neu-Tirell bezeichnet sich die gemeinsame Ausbildung der Erwachten Magier jeder Akademie auf Gerimor, innerhalb der Hallen der Akademie Arcana zu Bajard. Ins Leben gerufen um das Überleben der Erwachten zu gewährleisten und um mit einer gemeinsamen Lehre die Ausbildung zu sichern.
§6.6.1 Die Besitzungen der Akademie Arcana gelten als Neutral.
§6.6.2 Jedem Schüler Tirell's welcher sofort durch seine Gewandung erkennbar sein muss und in Begleitung einer Lehrkraft des Konzil des Phönix oder einer Lehrkraft der Akademie Arcana mit entsprechender Sondererlaubnis (Dispens) ist, darf die Besitzungen seiner Majestät in Lichtenthal betreten.
§6.6.3 Die Zusammenarbeit der Magier des Konzils des Phönix, innerhalb Tirell's beschränkt sich einzig und allein auf die Ausbildung der Erwachten, eine Solidarisierung oder Fraternisierung mit feindlich gesinnten Magiern ist aufs strengste Untersagt und gilt als Verbrechen.
Im Namen des Rates von Lichtenthal
Kunstfertig wurde das Siegel des Rates unter die Namen der Räte gezeichnet.
*Eine Auflistung der besagten Künste folgt.
Zuletzt bearbeitet von Rat Lichtenthal am 27 Sep 2016 23:58, insgesamt 2-mal bearbeitet |
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