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Gesetze und Regeln des Nebelwaldes
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Shalaryl Di'naru





 Beitrag Verfasst am: 16 Jul 2016 19:41    Titel: Gesetze und Regeln des Nebelwaldes
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*an diversen Bäumen am Waldrand halten feste Ranken Pergamente mit Schrift in der Handelssprache*

Zitat:
Gesetze und Regeln des Nebelwaldes

I Geltungsbereich: Die folgenden Gesetze und Regeln des Nebelwaldes gelten innerhalb des Waldes, weiterhin bis zum Ende der Wurzeln, den Ausläufern des Gebirges Ered Luins und dem für die Schifffahrt notwendigen Bereiches der See.

II Sinnhaftigkeit und Nutzen: Sämtliche Gesetze und Regeln gelten dem Schutz des Waldes, seiner Bewohner und Besucher, nicht dem Volk der Eledhrim selbst.

III Ausübung: Zu allererst sind die Eledhrim befugt, im Geltungsbereich auf die Gesetze und Regeln hinzuweisen sowie sie durchzusetzen. Auch Forderungen der entsprechend kommunikativen Waldwesen, insbesondere der Baumhirten, ist Folge zu leisten.

IV Schaden am Wald: Jeglicher Schaden am Nebelwald ist zu unterlassen. Dies schließt alle Pflanzen und Tiere ein. Keine Rasse erhält das Recht, Bäume zu Fällen oder Tiere zu Jagen. Sollten bestimmte Ressourcen aus dem Wald benötigt werden, zum Beispiel Kräuter für Tränke und Medizin, ist deren Sammeln vorher mit den Eledhrim zu klären.

V Rüstung und Waffen im Wald: Allen Besuchern des Waldes steht es frei, sich mit leichten Lederrüstungen gegen zum Beispiel Verletzungen durch Dornen zu schützen. Im Sinne der Gegenseitigkeit gewährt das Volk der Eledhrim allen übrigen Völkern des Bundes ein eingeschränktes Rüstrecht. Eingeschränkt daher, dass wie in II und IV erwähnt, Schaden am Wald vermieden werden soll und schwere Rüstungen sowie sperrige Waffen dies bekanntlich erschweren. Es ist den Bundvölkern daher zwar nicht generell wie den übrigen Völkern verboten, den Nebelwald in solcher Rüstung zu betreten. Befinden die Eledhrim jedoch, dass die Wahl an Rüstung und Waffen dem Wald zu sehr schadet, kann jedes Wesen verwiesen werden.

VI Bekämpfung von Dissonanzen: Es ist nur den Völkern des Bundes gestattet, eigenmächtig Dissonanzen, welche sich als Wächter von Truhen im Boden verstecken, zu bekämpfen. Alle anderen Völker müssen zuvor um Erlaubnis der Eledhrim bitten.

VII Aufenthalt: Um die natürliche Harmonie des Waldes nicht unnötig zu stören, sollten Besuche im Wald nur bei konkretem Anlass erfolgen und von kurzer Dauer sein. Längere Aufenthalten mögen mit den Eledhrim besprochen werden. Anhängern Alatars oder Kra’thors ist der Zutritt generell untersagt.

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Zuletzt bearbeitet von Shalaryl Di'naru am 01 Aug 2016 10:32, insgesamt einmal bearbeitet
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