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Gildenregeln
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Alathair - Online Rollenspielshard Foren-Übersicht » Ankündigungen » Gildenregeln
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GM Tyche





 Beitrag Verfasst am: 30 Okt 2013 16:12    Titel: Gildenregeln
Antworten mit Zitat

Gründung einer Gilde

Gilden sind eine nach außen offene Vereinigung von Chars um ein bestimmtes gemeinsames Ziel zu verfolgen. Vereinigungen in Form von Gilden bieten den mitmachenden Chars Vorteile in Form von Features, die die Gilde über die monatlichen Gildenpunkte bezahlen kann, aber eine Gilde bringt auch eine Verantwortung mit sich, die der Gildenlord gegenüber seinen Mitgliedern einnimmt und auch gegenüber der restlichen Spielerschaft. Die Bedingungen um eine Gilde zu Gründen sind für alle politischen Seiten oder Rassen gleich. Folgende Punkte müssen erfüllt sein, bevor die Gilde offiziell gegründet wird:

    a) Mind. 4 Mitglieder (1 pro Account), Mitgliederzahl nach oben hin offen
    b) Benannter Gildenlord (OOC)
    c) Gildenhaus/Zimmer
    d) Beantworteter Bewerbungsbogen an gilden@alathair.de
    e) Schriftliche Erlaubnis des Statthalters/Lehnsherren der Region in der Gildenhaus/Zimmer sein wird


Erläuterungen:
    a) Zum Zeitpunkt der Gildengründung müssen mindestens 4 Mitglieder bereitstehen, die auch direkt nach der Gründung auf den Stein getragen werden können (inkl. Gildenlord)

    b) Je nach Gildenkonzept ist der Gildenlord der RP-liche Anführer der Gilde oder nur OG der Verantwortliche, der Ansprechpartner für die Gildenbetreuung ist, und sich um die Pflege des Gildensteins kümmert. Es muss immer einen Verantwortlichen geben.

    c) Zum Zeitpunkt der Gründung benötigt die Gilde Platz für ihren Gildenstein. Es kann genau zu diesem Zweck ein freistehendes Haus angemietet werden (Gilden sind mietfrei), zu einem späteren Zeitpunkt kann mit ausreichend Gildenpunkten auf ein eigenes, individuelles Gelände gewechselt werden. Sollte für diesen Zweck das Privathaus eines Mitgliedes genutzt werden sollen, muss folgendes beachtet werden. Es wird vom Privathaus zum Gildenhaus (solange der Gildenstein dort untergebracht ist), und unterliegt dann den allgemeinen Gildenregeln (z.B. Keller, Spawns, Bäume sind Features, die die Gilde für Punkte kaufen kann – Diese werden dann gelöscht, bzw. beim Keller nach bestehenden Regeln ausgezahlt)

    d) Die Fragen und Angaben im Bewerbungsbogen nach Bestem Wissen und Gewissen beantworten und dann an Gilden@alathair.de schicken.

    e) Die Legitimation für das Gründen der Gilden kann man sich nach dem OK der Gildenbetreuung beim jeweiligen Statthalter bzw. Lehnsherrn im Spiel holen, in dessen Gebiet man die Gilden gründen möchte. (Genehmigung muss abschließend nachprüfbar im Forum festgehalten sein)

      Anmerkungen: Keine Gilde ist verpflichtet ihre wahren Beweggründe, oder ihre OG Gründe dem Stadtverwalter mitzuteilen. Es ist eine Baugenehmigung oder Gründungsgenehmigung. Gilden mit versteckten Ambitionen oder Beispielsweise eine Spionagevereinigung sind dazu angehalten sich eine geschickte Tarnung auszudenken. Die Stadtverwaltung kann Auskunft über Mitglieder verlangen, hat aber OG kein Anrecht auf Richtigkeit der Angaben. Die Stadt/Lehensverwaltung kann im Spiel die Legitimation für eine Gilde auch wieder entziehen, wenn die Gilde gegen geltendes Recht verstoßen hat.



(wird erweitert)
_________________
Menekaner, Gilden, Farbverwaltung
- Ente gut, alles gut -


Zuletzt bearbeitet von GM Tyche am 30 Okt 2013 16:13, insgesamt einmal bearbeitet
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GM Tyche





 Beitrag Verfasst am: 04 Nov 2013 17:39    Titel:
Antworten mit Zitat

Das überarbeitete Bewertungssystem setzt sich aus den Punkten Aktivität, Event und Karteileichen in der Datenbank zusammen.
Damit klar wird, was ich damit meine, und damit ihr versteht, was meine Exceltabelle da errechnet, bekommt ihr hier eine Erläuterung:

    Aktivität
    Ein Gildenmitglied zählt dann als aktiv, wenn es innerhalb eines Monats auf mehr als 24 Stunden Ingamezeit kommt. Die Aktivität wird aus dem Verhältnis der Gesamtanzahl der Gildenmitglieder zu den aktiven Mitgliedern errechnet (Wertung 150%).
    Die maximale Aktivitätsbewertung ist auf 100% limitiert, auf Grund des höheren Prozentwertes kommt man mit 75% aktiven Mitgliedern dennoch auf eine volle Wertung von 100%.

    Mitglieder
    Komplette Mitgliederanzahl der Gilde mit Gildenleiter, Vollmitglieder, Anwärtern

    Event
    Als Event zählt eine vor der Gilde organisierte Veranstaltung zu der gildenübergreifend Chars eingebunden/unterhalten werden. Die Ankündigung muss im Namen der Gilde im Eventforum erfolgen.
    Ein ausgerichtetes Event gibt einen Zusatzpunkt in der Wertung. Die Anzahl der Events in einem Monat ist nicht limitiert. (+ 10% auf das Endergebnis)

    Karteileichen
    Als Karteileichen zählen Mitglieder dann, wenn sie innerhalb der letzten 30 Tage weniger als 10 Stunden eingeloggt waren. Chars die mehr als 10 Stunden Spielzeit haben sind wertungsneutral und gelten weder als Bonus noch als Malus. ( 10%)

    Negativeinträge
    -entfällt-




Beispielrechnung

Aktivität:
11 Mitglieder, davon 9 Aktive = 123%
Wenn((Aktivität/max.Mitgliederzahl)*1,5)>=100%, dann wird das Ergebnis auf 100 limitiert
Ansonsten((Aktivität/max. Mitgliederzahl)*1,5)= 100%


Event:
1 Event durchgeführt = 10%
1 * 0,1

Bonuswertung:
(Aktivität + Event) = Bonuswertung
(128% + 30%)= 110%

Karteileichen:
11 Mitglieder, davon 2 Karteileiche = 18% Malus
(2 Karteileichen / 11 max. Mitglieder)= 18% Malus

Negativeinträge:
-entfällt-

Gesamtwertung:
Bonus - Malus = 76%
110% - 18% = 92%

Gildenpunkte:
Die Gildenpunkte ergeben sich aus dem Prozentwert, der mathematisch auf- bzw. abgerundet wird.
92% = 9 Gildenpunkte

Gildenlöschung:
Sollte eine Gilde nur 0 GP bekommen oder weniger werden von den vorhandenen Gildenpunkten 10 bzw. 20 Punkte abgezogen.

0 GP = 10 Gildenpunkte Abzug
weniger als 0 GP = 20 Gildenpunkte Abzug


Die Gildenlöschung erfolgt wenn die Gilde keine Punkte mehr auf dem Konto hat, oder 3 Monate in Folge eine negative Wertung hat.

Zur Übersicht:

(Änderung gilt mit der Gildenwertung für November)
_________________
Menekaner, Gilden, Farbverwaltung
- Ente gut, alles gut -


Zuletzt bearbeitet von GM Tyche am 15 März 2014 19:01, insgesamt 8-mal bearbeitet
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GM Tyche





 Beitrag Verfasst am: 14 Jan 2014 12:18    Titel: Kostenpflichtige Gilden-NPC
Antworten mit Zitat

Kostenpflichtige Gilden-NPC


    Gildennpc/Wache, Gildenherold, Gildenstabler verursachen monatliche Kosten, die ab sofort über das Gildenhausschild bezahlt werden. Also bitte monatlich die Angestellten bezahlen, sonst kann es zu Streiks kommen.


    Gilden, die keinen der oben genannten NPC haben, zahlen für ihr Gildengelände auch weiterhin keine Miete!

_________________
Menekaner, Gilden, Farbverwaltung
- Ente gut, alles gut -


Zuletzt bearbeitet von GM Tyche am 14 Feb 2014 12:52, insgesamt einmal bearbeitet
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