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Ein Brief an die Stadtverwaltung
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Alathair - Online Rollenspielshard Foren-Übersicht » Region Mittel-Gerimor » Ein Brief an die Stadtverwaltung
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Naora Feldbach





 Beitrag Verfasst am: 29 Okt 2012 21:29    Titel: Ein Brief an die Stadtverwaltung
Antworten mit Zitat

Mit einem schlicht gehaltenen Schreiben sucht der junge Bote nach wem auch immer in diesem Dorf das Sagen hat. Ein paar Regentropfen haben offenbar ihren Weg auf das Pergament gefunden, aber davon abgesehen ist die Schrift zwar unverziert, aber sauber.

Temoras Segen mit euch,
Am heutigen Tag verlangte ein Mann mit blau-grünlichem Haar und südländischem Akzent Wegzoll für die Benutzung des Tors. Da dieser seine Zugehörigkeit zur Verwaltung nicht untermauern wollte, verweigerte ich eine Abgabe. Mit diesem Schreiben will ich euch über jenen Mann unterrichten, so ihr es noch nicht seid, zum anderen auch selbst fragen ob tatsächlich eine Bezollung der Straßen Bajards vorgesehen ist, um euch in diesem Fall die verweigerte Summe zu hinterlassen. Ich bitte euch mir eure Antwort an das Kloster der Temora bringen zu lassen.
Die Lichtbringerin schütze euch,
Naora Feldbach
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Beldan Scherenbrueck





 Beitrag Verfasst am: 30 Okt 2012 00:05    Titel:
Antworten mit Zitat

Ein kurzes Antwortschreiben wird beizeiten zum Kloster gebracht.

*****

Freiheit und Unabhängigkeit, Fräulein Feldbach

der Wegezoll ist sicherlich eine nützliche Einrichtung, die dem Straßenbild Gerimors einigen Vorteil verspräche. Aufgrund des häufigen Missbrauchs dieser guten Einrichtung zu unlauteren Zwecken ist er freilich so in Verruf geraten, dass keine Verwaltung auf Gerimor ihn mehr erhebt. Bajard bildet hiervon keine Ausnahme.

Bei besagtem Zöllner handelte es sich zweifelsohne um einen Bürger La Cabezas, die für ihre Verstrickungen in Betrügerei, Dieberei, Piraterie und andere Verbrechen allseits bekannt sind. Ihr habt folglich ganz richtig darin gehandelt, der Aufforderung nicht Folge zu leisten.

Aufgrund der begrenzten Mittel kann die Verwaltung Bajards eine angemessene Verfolgung der Missetat leider nicht behaupten. Solltet Ihr von besagtem Herrn erneut belästigt oder gar bedroht werden, wäre man Euch dennoch zu Dank verpflichtet, falls Ihr den Zwischenfall zur Meldung bringt. Solltet Ihr Euch in der Verfassung sehen, Euch selbst Recht verschaffen zu können, so würde Euch in besagtem Fall vor dem Bajarder Gesetz kein Nachteil entstehen.

Möge Horteras Euch beistehen


BS
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