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Constantin Thanael Lumen
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Verfasst am: 10 Nov 2023 11:39 Titel: Ein Schreiben an die Stadtverwaltung Adorans |
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Gerimor, 10. Rabenmond 266
Adoran, Sitz des Ordens der Lichtbringerin
Der Lichtbringerin Segen mit euch Gräfin Nyome von Meerswacht,
seit geraumer Zeit hat sich der Orden der Lichtbringerin im Herzen Adorans niedergelassen. Heute treten wir mit einer Bitte an euch heran, aus gegebenem Anlass.
Ich hielt es bisher nicht für nötig, durch ein Schreiben von Freiherr Merrik von Ärenaue, Feldwebel im Regiment seiner Majestät, wurde ich jedoch eines besseren belehrt.
Hiermit beantrage ich das Rüstrecht für den Orden der Lichtbringerin in Meerswacht, speziell aber in Adoran, damit es den Mitgliedern unseres heiligen Ordens gestattet ist, eine Schwertscheide oder Rüstung im Reich zu tragen.
Wir haben uns dem Schutz der Bürger des Reiches verschworen und haben euch jede Unterstützung zugesagt die uns möglich ist, so bitten wir im Gegenzug nun speziell um dieses Recht.
Krone und Reich zur Ehr, Temora beschützt!
Diakon der Kirche der Lichteinigkeit,
erstes Wort des Ordens der Lichtbringerin
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Nyome von Meerswacht
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Verfasst am: 14 Nov 2023 21:48 Titel: |
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Der Diakon erhält eine Botschaft aus dem Rathaus in Adoran, von einem Boten im Livree der Grafschaft Meerswacht.
Adoran, Rathaus
14. Rabenmond 266
Dem Reiche Alumenas
und unserem König Ador I. zur Ehr.
Seid mir gegrüßt Euer Gnaden Constantin Thanael Lumen,
Euer Antrag wurde gründlich überdacht und ob folgender Sachlage wie folgt bewertet.
Das Waffenrecht wird derzeit durch den Adel, seine Leibwächter sowie durch das Regiment ausgeübt. Hinzu kommen verdiente Persönlichkeiten des Herzogtums welche sich das Recht durch ihren Stand zu ihren Privilegien zählen dürfen. Hierzu dürft Ihr unser Gesetz unter Paragraph Vier, Absatz Zwei bemühen.
Der Adel des Herzogtums ist mit großer Mehrheit der Meinung, dass ein übermäßiges offenes tragen von Waffen innerhalb der Städte Berchgard und Adoran nicht zur Sicherheit beiträgt.
Das Lichtenthaler Regiment welches mit dem Schutz der Bevölkerung betraut ist, bleibt die einzige Institution welcher es im vollen Umfang erlaubt ist Waffen zu tragen.
Da aus Eurem Schreiben leider nicht genau hervorgeht weshalb Ihr das Waffenrecht für den Orden beantragt, kann auf diesen Punkt nicht näher eingegangen werden.
Mutmaßlich wird davon ausgegangen das der Orden als Unterstützung des Regiments oder der Klosterwache innerhalb der Stadtmauern fungieren will.
Eine Gleichstellung würde massiv in die Aufgaben des Regiments eingreifen, zumal sowohl Aufgabe als auch Ausbildung nicht durch den Orden erfüllt werden können.
Mit Verweis auf die Pflichten des Bürgers, möchte daran erinnert sein, dass jeder Bürger des Herzogtums zu Hilfsleistungen herangezogen werden kann.
Ebenso ist es die Pflicht jedes Bürgers möglichen Schaden vom Herzogtum und seinen Bewohnern im Rahmen seiner Möglichkeiten abzuwenden.
Letztlich der Hinweis auf das Recht der Bürger, so ist es seit dem 19. Rabenmond 265, einem jedem Bürger erlaubt jegliche Rüstung innerhalb der Städte zu tragen (Mit Verweis auf Paragraph Drei, Absatz Sieben). Dies gilt selbstredend ebenso für die Mitglieder des Ordens.
Eine Beantragung eines Rüstrechts ist somit nicht notwendig und wird nicht weiter bedacht.
Dem Antrag auf Waffenrecht für den Orden der Lichtbringerin, innerhalb Adorans kann somit nicht stattgegeben werden und ist hiermit abgelehnt.
Mit meinem wohlwollendem Gruße,
Gräfin von Meerswacht
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