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Bekanntmachung des Rates
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Rat Lichtenthal





 Beitrag Verfasst am: 09 Jul 2016 17:52    Titel: Bekanntmachung des Rates
Antworten mit Zitat

Im Namen des Rates von Lichtenthal
~-~-~-~-~-~
Bekanntmachung des Urteils




In der Strafsache

gegen
Zaedrael
wohnhaft in Adoran
Bürger des Herzogtum Lichtenthal

wegen
öffentlicher Herabwürdigung eines Würdenträger's

hat der Rat von Lichtenthal in ihrer nicht öffentlichen Sitzung vom 6. Cirmiasum 259, an der teilgenommen haben:

Rätin Sophia von Tanar
Rätin Nyome von Belfa
Rätin Aurea

Angeklagter Zaedrael


für Recht erkannt:

1. Der Angeklagte wird wegen mehrfacher öffentlicher Herabwürdigung, eines menekanischen Würdenträgers, zu folgenden Punkten verurteilt:

1.1 Es ist Etiketteunterricht abzuleisten, insbesondere im Bezug auf andere – befreundete –
Völker.
1.2 Nach erfolgreichem Abschluss des Unterrichts, wird der Angeklagt, innerhalb eines Mondes, für jeweils zwei Stunden des Tages, an sechs Tagen, die Besucher und Bürger der Stadt Adoran am Haupttor Standesgemäß begrüßen und in Anlehnung menekanischer Traditionen, einem jedem der Eintritt ein Glas Wasser anbieten (In zivil). Unter Aufsicht eines Gardisten des Lichtenthaler Regiments.
1.3 Es gilt ein Verbot die Grenzen des Herzogtums Lichtenthal zu verlassen, für 3 – drei – Monde.

2. Die Vollstreckung des Urteils wird überwacht durch die unterweisende Person in Sachen Etikette – Constanze Malin -; den eingeteilten Gardisten des Regiments am Haupttor Adorans.

Gründe:

Der bisher, nicht vorbestrafte Angeklagte traf in den Abendstunden des 29. Eluviar 259, auf eine Gruppe menekanischer Händler am Adoraner Marktplatz. Da mindestens ein Begleiter der Händler zu diesem Zeitpunkt vermummt war, wollte er gemäß §3.6, die vermummte Person auffordern seine Identität preis zu geben. Durch diesen Umstand und das anschließende Gespräch zwischen den beteiligten Menekanern, unter anderem um festzustellen, um wen es sich in der Gruppe um den menekanischen Würdenträger handelte, kam es zum verbalen Streit bis hin zu einigen Diskreditierungen beider Seiten.
Die herangetretene Wachtmeisterin Luninara beendete die sich Ihr darbietende Situation indem sie den Bürger des Platzes verwies, da sich der Streit nicht beruhigen wollte.

Zwar sieht der Rat, die öffentliche Herabwürdigung eines Würdenträgers eines befreundeten Volkes als nicht tragbar an, jedoch konnte kein klares Bild darüber geschaffen werden, wer hauptverantwortlich für die Eskalation des Wortgefechts war, zudem wurde ein Verstoß gegen §4.2 durch den Würdenträger Menek'Ur's festgestellt.

In Abwägung der Situation und aller genannten Umstände kann das Verhalten des Angeklagten nicht gutgeheißen werden, die geforderte Strafe, wird dadurch aber auch entsprechend gemildert.

Der Angeklagte verzichtet auf das Recht einer Verhandlung.

Das Urteil tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Adoran, der 09. Cirmiasum 259
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